Hessen hat als eines der ersten Bundesländer auf die Schelte der EU-Kommission im April dieses Jahres reagiert und zur Stärkung der eigenen Datenschutz-Aufsichtsbehörde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.
Der Inhalt im Überblick
EU-Kommission rügte staatliche Aufsicht
Die EU-Kommission rügte in Deutschland die zu starke staatliche Aufsicht gegenüber den Datenschutzbehörden. Zur Umsetzung des in Art. 28 Absatz 1 Satz 2 der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) normierten Erfordernisses der „völligen Unabhängigkeit“ der Aufsichtsbehörden gab Brüssel einen Zeitraum von zwei Monaten vor und drohte andernfalls mit empfindlichen Zwangsgeldern.
Hessen verpasst Chance zur Gleichbehandlung
In hessischen Landtag wurde bereits letzte Woche ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht und eine Neuordnung in der Datenschutzaufsicht beschlossen. Eine der Neuerung stellt die Bündelung der Aufsicht sowohl über öffentliche als auch staatliche Stellen beim unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten dar, der direkt vom Landtag gewählt wird.
Laut hna.de nimmt
Hessen (…) nach der Änderung für sich in Anspruch, den modernsten Datenschutz Europas zu besitzen.
Schade nur, dass Behörden auch im „modernen Hessen“ bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften weiterhin keine Geldbußen zu befürchten haben, wo hingegen die Höchstsätze im privaten Bereich von EUR 25.000,– auf EUR 50.000,– verdoppelt wurden.
Schleswig-Holstein stärkt den Datenschutz
Diese Woche legte auch die Landesregierung in Schleswig Holstein einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Datenschutzes vor. Erklärtes Ziel ist hier vor allem, dem rasanten technischen Fortschritten und Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Fazit
Die Hessen zeigen, dass auch binnen kurzer Zeit die Umsetzung der bereits seit letztem Jahr, geforderten Neuregelungen möglich ist (wohingegen bei der Bundesregierung Änderungen im Beschäftigtendatenschutz bereits seit Jahrzehnten auf der Agenda stehen bislang ohne Erfolg), wenngleich auch die Ungleichbehandlung von privaten und öffentlichen Stellen bei möglichen Geldbußen unverständlich bleibt.
Wir dürfen gespannt sein, wie in den übrigen Bundesländern die EU-Vorgaben umgesetzt werden und ob in diesen Neuerungen rückblickend ein erster Schritt hin zu einem neuen, modernen europäischen Datenschutz gesehen werden können…