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EUROPOL: Europäische Polizei im Datenschutzfokus

EUROPOL: Europäische Polizei im Datenschutzfokus

Das c´t-Magazin widmet sich in seiner aktuellen Ausgabe unter anderem der europäischen Polizei-Behörde EUROPOL in Den Haag.

Aus Datenschutzsicht ist diese EU-Agentur nicht uninteressant, speichern doch die Polizei-Behörden der einzelnen EU-Staaten dort eine ganze Reihe von Daten über einzelne Bürger. Der Artikel befasst sich ausführlich mit dem Aufbau und den Problemen dieser europäischen Datenbank zur Verbrechensbekämpfung.

Ein kurzer Blick zurück: Geschichte der „Europa-Polizei“

Bereits seit dem frühen 20. Jahrhundert tauschten sich die europäischen Polizeibehörden untereinander aus. Formalisiert wurde diese Zusammenarbeit 1923 in einer Vereinigung genannt Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK)“, einer Vorläuferorganisation von Interpol. Bereits damals waren 15 europäische Staaten beteiligt.

Eine rein europäische Polizei im heutigen Umfang entwickelte sich dann jedoch erst ab ca. 1990, nachdem bereits in den 1970er Jahren erste Impulse in diese Richtung zu verzeichnen waren und es eine Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen gab.

Die Arbeit von EUOPOL

EUROPOL ist nicht mit exekutiven Befugnissen ausgestattet, Aufgabe war schon immer die Vernetzung und Koordinierung der einzelnen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten. Und hier beginnt auch die Datenschutzthematik, denn was und wie lange die Daten gespeichert werden, ist zunächst nicht bekannt.

In sogenannten AWF („Arbeitsdateien zu Analysezwecken“) speichert EUROPOL Daten zu einem bestimmten Kriminalitätsgebiet, zu dem Europol den EU-Mitgliedstaaten eine operationale Unterstützung bieten will. Zugriff auf diese Datenbanken haben immer nur einzelne Beamte von Europol, die lokalen Verbindungsbeamten haben keinen Zugriff.

Wie die c´t ausführt, können diese AWF durchaus sehr umfangreich sein:

„Sie enthalten Daten nicht nur zu Tätern, sondern auch zu Kontaktpersonen, Zeugen und Opfern, oder auch möglichen Informanten. Dazu kommen sensible Daten wie etwa ethnische Herkunft, politische, religiöse oder andere Überzeugungen und Angaben zur Gesundheit und das Sexualleben der Personen. AWFs gibt es zu Themen, Regionen, oder Personengruppen. Sie betreffen etwa Gruppen Organisierter Kriminalität, Geldfälschung, Drogenhandel oder Terrorismus.“

Datenschutz bei EUROPOL

Die Behörde besitzt eine interne Datenschutzeinheit, daneben überwacht auch eine internationale Datenschutzkommission die Tätigkeit von EUROPOL. Liefert beispielsweise Deutschland Daten zu einem AWF, wird dabei die Einhaltung von deutschem und auch von europäischem Datenschutzrecht kontrolliert.

Die Löschfrist für diese Datenbestände ist grundsätzlich auf drei Jahre festgesetzt, eine Verlängerung ist im Einzelfall jedoch möglich.

Bei aller Kontrolle kann wohl nicht ausgeschlossen werden, dass ein Staat Informationen über seine Bürger erhält, die er selbst nicht erheben dürfte, die aber von einem anderen Staat rechtmäßig in das System eingebracht werden können. Und auch eine mögliche Verbindung von Daten aus verschiedenen AWF bei übergreifenden Sachverhalten ist nicht ganz unproblematisch.

Fazit

Zurzeit verwaltet EUROPOL die Daten zu schätzungsweise 150.000 EU-Bürgern. Es erfolgt also keine blinde Vorratsdatenspeicherung und ein skandalöser Umgang mit den Daten scheint auch nicht vorzuliegen. Dennoch gibt es hier eine weitere Datenbank, die durchaus auch Informationen über unbescholtene Bürger enthält.

Das alles sollte man zumindest auf dem Schirm haben, wenn die internationale Verbrechensbekämpfung und die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten wieder Thema werden.

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