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Google+ und Datenschutz

Google+ und Datenschutz

Wie alle Social Media Plattformen ist auch Google+ aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unbedenklich. Wir möchten Sie beim rechtskonformen Einsatz von Google+ unterstützen. Bei Google+ handelt es sich um einen der größten Konkurrenten auf dem Markt der sozialen Netzwerke zu Facebook. Google selbst beschreibt das Netzwerk als „soziale Schicht“, die die anderen Produkte von Google erweitert. Nachdem es zunächst das am schnellsten wachsende soziale Netzwerk der Geschichte war (40 Mio. Nutzer nach nur 88 Tagen), bietet es derzeit rund 540 Mio. Nutzern die Möglichkeit über das eigene Profil Fotos, Videos und Statusnachrichten in von ihm selbst festgelegten Kreisen zu teilen.

Worauf sollten Unternehmen bei der Nutzung von Google+ achten?

Probleme beim Einsatz des Netzwerkes können sich vor allem in den folgenden Bereichen ergeben:

  • Impressum
  • Datenschutz – Shariff
  • Urheberrecht, Recht am eigenem Bild
  • Wettbewerbsrecht

Impressum bei Google+

Die Impressumspflicht nach § 5 TMG muss von Unternehmen auch bei Google+ beachtet werden. Damit Unternehmen nicht abgemahnt werden, müssen wie bei Facebook und auf Unternehmens-Webseiten ein Impressum bereitgestellt werden. Allerdings gibt es bei Google+ keine Rubrik für das Impressum, stattdessen können Sie

  • die Angaben zum Impressum in den Info-Tab setzen oder
  • unter „Links“ auf das Impressum der eigenen Website verweisen.

Welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen, finden Sie hier.

Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Google+

Bei der Nutzung von Bildern sollten Sie die Urheberrechte des Fotografen oder Künstlers beachten. Bevor ein Foto als Avatar genutzt wird oder ein Bild geteilt wird, ist zu prüfen, ob das Unternehmen die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt bekommen hat. Bei Bildern von Personen ist zudem das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen und ggf. eine schriftliche Einwilligung des Betroffen einzuholen.

Wettbewerbsrecht und Google+

Die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln sind auch bei Google+ einzuhalten. So dürfen insbesondere der Werbecharakter des Google+-Accounts nicht verschleiert oder SPAM-Nachrichten verschickt werden. Andernfalls können hier Abmahnungen durch Konkurrenten drohen.

Wie setze ich den +1 Button datenschutzkonform ein?

Google bietet Social Plugins an, um das schnelle und einfache posten von Webseiteninhalten zu ermöglich. Bei der Einbindung des +1 Buttons sollten die datenschutzrechtlichen Risiken beachtet werden. Die Einbindung der von Google+ angebotenen Lösungen verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht. Beim Aufbau einer Webseite mit dem +1 Button wird automatisch eine Verbindung zum Google Server aufgebaut.

Wer trotzdem nicht auf Social Plugins verzichten möchte, erfährt hier wie mit Shariff eine Minderung des Haftungsrisikos möglich ist. Zudem ist auf den Einsatz des + 1 Buttons in der Datenschutzerklärung der Webseite hinzuweisen.

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