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Fehlerhafte Datenbestände und verlorene Teilnehmerdaten – GEZ: Ein Datenskandal jagt den anderen

Fehlerhafte Datenbestände und verlorene Teilnehmerdaten – GEZ: Ein Datenskandal jagt den anderen

Dass Unternehmen das Thema Datenschutz nicht ganz so ernst nehmen, wie sie es eigentlich tun sollten, ist bereits seit längerem bekannt. Nun ist nach HASPA und KIK auch die GEZ in das Visier der datenschutzinteressierten Öffentlichkeit geraten:

Letzte Woche machte eine Familie aus Baden-Württemberg laut der SÜDWEST PRESSE ihre ganz eigenen Erfahrungen mit der GEZ – und die waren nicht sehr positiv: Sie bekam Post von der GEZ, in der die beiden bereits 1990 bzw. 1992 minderjährig verstorbenen Kinder der Familie wie folgt angeschrieben:

„Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit? (…) Dann müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Zimmer oder in dem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden.“

Die fehlerhaften Daten stammten laut Aussage der GEZ von einem Adresshändler. Der zuständige Abteilungsleiter der GEZ hat sich bereits telefonisch für diese Panne entschuldigt und auch GEZ Chef Hans Buchholz kündigte an, sich schriftlich bei der Familie entschuldigen zu wollen. Wie sie künftig allerdings solche fehlerhaften Datenbestände vermeiden wollen, hat die GEZ bisher noch nicht bekannt gegeben.

Dieser Fall beschreibt eine gängige Praxis der GEZ. Für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist klar, dass Adresshändler die Daten aus standesamtlichen Mitteilungen in Amtsblättern oder Onlineveröffentlichungen der Kommunen sammeln. Sobald die gesammelten Neugeborenen rechnerisch volljährig sind, würden sodann sog. Informationsschreiben mit oben genanntem Inhalt verschickt – ohne überhaupt zu prüfen, ob diese Personen bereits verstorben sind.

Mit einem weiteren Datenskandal macht die GEZ diese Woche in Regensburg auf sich aufmerksam. Denn dort staunte eine Dame laut Wochenblatt nicht schlecht, als sie vor einem Wohnblock Karteikarten mit der Aufschrift „Teilnehmerdaten Bayrischer Rundfunk“ fand, die ein GEZ-Fahnder wohl verloren hatte. Neben Name, Adresse und Geburtsdatum waren auch komplette Bankdaten angegeben. Doch damit nicht genug. Auf den gefundenen Karteikarten war darüber hinaus auch angegeben, wann der letzte Zahlungseingang bei der GEZ erfolge und ob und seit wann eine Gebührenbefreiung vorliegt. Aufgrund dieser Daten ist problemlos ein Rückschluss darauf  möglich, ob jemand z.B. Hatz IV Empfänger oder Rentner ist.

Diese Fälle zeigen, dass die GEZ das Thema Datenschutz wohl vernachlässigt hat. Als Trost bleibt lediglich, dass ab 2013 die GEZ-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden soll. Somit scheinen die Tage der GEZ-Fahnder gezählt…

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  • Ja, so ähnlich hatte ich das auch ein mal, ich war schon einige Jahre am Arbeiten und zahlte am neuen Wohnort bereits meine Gebühren. Da bekam ich (Name enthielt einen abgekürzten 2. Vornamen, was ich als Kennung bei Gewinnspielen nutze) unter der Adresse meines Vaters Post von der GEZ. Auf Anfrage woher die Daten kamen wurde mir der Kauf von Adressdaten bei Bertelsmann genannt.
    Bleibt zu hoffen, dass dieser Berufszweig oder zumindest diese Praxis mit der algemeinen Rundfunkabgabe aussterben wird.

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