Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Fitness-Tracker: Potenzial für Krankenkassen und Arbeitgeber

Fitness-Tracker: Potenzial für Krankenkassen und Arbeitgeber

Am Körper getragenen Computer, die die Bewegung des Trägers aufzeichnen, boomen. Sie messen die Pulsfrequenz, den Blutdruck oder die Schlafdauer und werten diese Daten aus. Laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom soll hierzulande schon jeder Dritte seine Gesundheitsdaten per Fitness-Tracker und App aufzeichnen. Sie bieten aber auch ein enormes Potential für Krankenkassen und Arbeitgeber.

Zugriff auf Gesundheitsdaten

In Deutschland wird darüber diskutiert, ob und wie sich Krankenkassen diese Daten zu Nutze machen dürfen. Der Chef der TK schlägt in einem Interview der Süddeutschen Zeitung vor, diese Daten in einer elektronischen Patientenakte zusammen zu tragen. In diesem persönlichen Datenpool, soll jeder Patient alle Daten sammeln, die seine Gesundheit betreffen. Neben rein medizinische Daten, sollen hier auch die Daten, die der Patient selbst trackt, erfasst werden. Diese Daten sollen zwar dem Patienten gehören, aber von der Krankenkasse verwaltet werden.

Solche Vorschläge rufen wiederum Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan. Justiz- und Verbraucherschutzminister Maas fühlte sich daher veranlasst vor Zugriff durch Krankenkassen auf Gesundheitsdaten zu warnen. Er will prüfen, ob die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten gesetzlich eingeschränkt werden solle.

Daten zur Arbeitnehmer-Optimierung

In den USA und UK geht die Diskussion schon einen Schritt weiter. Es wird diskutiert, wie Fitness-Tracker dazu beitragen können, die Arbeitsleistung zu optimieren.

Accenture befasste sich in verschiedenen Studien mit dem Einsatz von Technologie im Personalwesen. Fitness-Daten könnten dazu beitragen, die emotionale Intelligenz und die sozialen Beziehungen von Arbeitnehmern zu verbessern. Anhand der Daten könnten

  • Stimmungen,
  • Stress-Level,
  • Beziehungsmuster,
  • Leistung,
  • Produktivität und
  • die Zusammenarbeit der Mitarbeiter

quasi „live“ beobachtet und für Verbesserungsvorschlägen und zur Anpassung des Verhaltens am Arbeitsplatz genutzt werden.

52 Prozent der befragten Führungskräfte erwarten eine moderate bis erhebliche Veränderung der Arbeitsweise aufgrund dieser Daten. 76 Prozent der Arbeitnehmer befürchten zwar, dass der Arbeitgeber jeden ihrer Schritte überwachen wird und auch 45 Prozent der Führungskräfte hatten datenschutzrechtliche Bedenken. Dennoch wird der Datenschutz von den Verfassern der Studie als überwindbares Hindernis angesehen, wenn es darum geht, die emotionale Intelligenz der Mitarbeiter zu schärfen und so das Marktpotential der neuen Technologien zu nutzen.

Datenschutzrechtliche Fragen sind lösbar

Als Lösungsweg wird die ausdrückliche, informierte Einwilligung per Opt-in vorgeschlagen, um den Datenschutz Bedenken Rechnung zu tragen. Es wird empfohlen, Daten nicht auf individueller Basis zu sammeln. Die Unternehmen sollen zudem dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmerdaten mit der gleichen Strenge gesichert werden, wie die Kundendaten. Diesen Weg könnte man ggf. auch in Europa wählen.

Diskriminierungsgefahr

Das „Datenschutzrecht“ ist Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Daher wird es auch in Europa kein Hindernis für Unternehmen darstellen, entsprechende Geschäftsmodelle oder Arbeitnehmervereinbarungen zu entwickeln. Letztendlich entscheidet nämlich der Nutzer/Arbeitnehmer, ob und wie seine Gesundheitsdaten erhoben und verwendet werden per individueller, konkreter Einwilligung.

Die Diskussion um den Einsatz von Fitness-Trackern wird sich daher weniger an datenschutzrechtlichen, sondern vielmehr um Fragen der Diskriminierung messen lassen müssen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • @ Dr. Datenschutz:

    „Als Lösungsweg wird die ausdrückliche, informierte Einwilligung per Opt-in vorgeschlagen, um den Datenschutz Bedenken Rechnung zu tragen.“
    „Letztendlich entscheidet nämlich der Nutzer/Arbeitnehmer, ob und wie seine Gesundheitsdaten erhoben und verwendet werden per individueller, konkreter Einwilligung.“

    Wie naiv! Das glauben Sie doch wohl selber nicht! Als Arbeitnehmer kann man meistens nicht „freiwillig“ einwilligen. Wer Mobbing und Kündigung mittel- bis langfristig vermeiden will, der passt sich an und lässt sich „freiwillig“ überwachen. So sieht die harte Realität da draußen aus!

  • Es gibt eine sehr einfache Möglichkeit: man spart sich einfach diesen Mist, dann braucht sich auch niemand über die Verwendung seiner Daten gegen ihn aufzuregen! Puls und Laufleistung konnte man auch ohne Spionagesoftware messen und feststellen.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.