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Google Analytics: Kostenloses Test-Tool

Google Analytics: Kostenloses Test-Tool

Das Thema Google Analytics und Datenschutz ist zur Zeit ein Dauerbrenner. Auch wir haben in unserem Blog bereits häufiger über das Tracking Tool aus dem Hause Google berichtet. Erst kürzlich hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) aus Schleswig-Holstein seine Kritik noch einmal verdeutlicht: Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sei ein datenschutzkonformer Einsatz des Systems überhaupt nicht möglich.

Datenübermittlungen an Google in die USA

Hintergrund der Kritik an Google Analytics aus den Reihen der Datenschützer ist Folgender: Beim Besuch einer Webseite, in die der Code von Google Analytics eingebunden ist, wird ein Cookie auf dem Rechner des Nutzers abgelegt, in dem Daten über das Nutzungsverhalten gespeichert werden. Ziel des Einsatz eines solchen Tracking Tools ist es, das Surfverhalten der Nutzer einer bestimmten Webseite zu analysieren (von welcher Seite sind sie gekommen, welche Unterseiten haben sie angeklickt).

Bei Google Analytics wird unter anderem die IP-Adresse des einzelnen Nutzers erfasst und an Google in die USA übermittelt. Von dort kann der Webseitenbetreiber statistische Auswertungen der Nutzungsdaten abrufen. Die Erfassung und Übermittlung der IP-Adresse nach Übersee sind der Dorn im Auge der Datenschutzbehörden. Dieses Verfahren sei datenschutzwidrig.

Rechtsunsicherheit: Datenschutzexperten und Gerichte uneins

Diese vernichtende Meinung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wird jedoch längst nicht von allen geteilt. Die Frage, ob die IP-Adresse als personenbezogenes Datum angesehen werden kann, ist bei Datenschutzexperten umstritten. Dagegen spricht, dass allenfalls der Internet-Provider (z.B. die Telekom) die Verbindung zu einer bestimmten Person herstellen könnte, nicht aber der Betreiber einer Webseite.

Ein starkes Argument dieser Vertreter ist zudem, dass aus der Zuordnung zu einem Anschluss (nur dies ist dem Internet-Provider möglich) noch längst nicht auf die konkrete Person geschlossen werden kann, die diesen Anschluss genutzt hat. Man denke nur an den klassischen Familien-PC zu hause. Auch die Gerichte sind sich bei dieser Frage uneinig: Bisher existieren nur Urteile unterrangiger Gerichte, eine Entscheidung des BGH steht noch aus.

Echte Anonymisierung durch anonymizeIP?

Um auch die Kritiker zufrieden zu stellen, bietet Google seit Mitte 2010 eine Erweiterung seines Analytics-Codes an. Der Zusatz „anonymizeIP()“ soll bewirken, dass nicht die gesamte IP-Adresse des Nutzers verarbeitet wird. Ohne vollständige IP-Adresse ist eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ausgeschlossen und datenschutzrechtliche Bedenken sind damit vom Tisch. Das Problem bei der Sache: Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden, erfolge die Kürzung der IP-Adressen erst bei Google in den USA. Das würde bedeuten, die IP-Adressen würden trotzdem vollständig erfasst und an Google übermittelt.

Die Kritik der Aufsichtsbehörden wäre damit nicht ausgeräumt, mit dem Zusatz „anonymizeIP()“ also nur wenig gewonnen – außer vielleicht, dass der Verwender seinen Willen zum Ausdruck bringt, Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen.

Tool zum Testen von Google Analytics und anonymizeIP

Das Online Magazin „INTERNET WORLD Business“ bietet seinen Lesern nun bis Juni ein Tool zum Testen von Google Analytics kostenlos zum Download an: Auf der Seite des Herstellers „cyberpromote“ kann die Software „TrackingCodeChecker“ heruntergeladen werden. Mit dieser ist es möglich, die Implementierung von Google Analytics zu testen. Das Tool zeigt unter anderem an, ob die Funktion „anonymizeIP“ in allen Dokumenten eingebunden ist.

Trotz Tool bleibt die Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Google Analytics leider weiter bestehen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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