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Google+ und eine Abmahnung mehr

Google+ und eine Abmahnung mehr

Googles neues Netzwerk, das laut SPIEGEL ONLINE anders als Facebook weniger ein neues soziales, als vielmehr ein neues mediales Netzwerk sein soll, hat die erste aufregende Lebenswoche hinter sich und steht im Mittelpunkt vielseitiger Diskussionen. Ist Google+ wirklich anders und besser als Facebook?

Nur für Einzelpersonen

Googles neuer Dienst ist aber ausdrücklich nur für Einzelpersonen gedacht – zunächst einmal.

Wie die COMPUTERWOCHE berichtet, sollten Firmen und Marken zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Profile bei Google+ anlegen. Davon rät Google selbst ab. Es werde nämlich zurzeit noch an Profilen fürs Business gearbeitet. Eine Testphase für Unternehmensseiten soll in ca. zwei Wochen beginnen, so jedenfalls internetworld.de.

Profile gesperrt

Zwischenzeitlich hat Google+ auch bereits einige Profile gesperrt. Hiervon betroffen sind Profile von sog. Non-Usern (Unternehmen, Webseiten, nicht echten Personen). Google verlangt für Google+ bislang die Anzeige des realen Vor- und Nachnamens im Nutzerprofil. Profile mit fiktiven Namen werden gelöscht, da der Angabe des bloß fiktiven Namens die Richtlinie von Google für Google+ entgegenstehe. Gegen die Sperrung ist aber wohl der Widerspruch über ein spezielles Formular möglich.

Google +1-Button

Ebenso wie bei Facebook darf natürlich auch bei Google+ nicht das Feature zum Ausdruck von Sympathie mit Webseiten, Gruppen, Produkten etc. fehlen. Hierfür hat Google bekanntlich den +1-Button kreiert, der als Kürzel für „das ist cool“ oder „schau Dir das an“ steht.

Rechtliches Risiko auch beim +1-Button

Wie auch beim Facebook Like-Button ergeben sich auch nach den Darstellungen der Kollegen Schwenke & Dramburg bei der Verwendung des Google +1-Buttons erhebliche datenschutzrechtliche Risiken:

  • Erhebung personenbezogener Daten ohne vorheriges Einholen der Einwilligung der Nutzer (z.B. IP-Adresse) auch von Nichtmitgliedern
  • fehlender Hinweis auf den +1-Button in der Datenschutzerklärung und mögliche Abmahnungen
  • Imageverlust

Irrglaube

Selbst wenn in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung des Google +1-Buttons hingewiesen wird, so verringert dies allenfalls die Gefahr von Abmahnungen und in diesem Zusammenhang erheblichen Kosten. Die potentielle Datenschutzverletzung wird jedoch nicht beseitigt.

Welche Daten werden erhoben?

Genauso wenig wie Facebook gibt Google nicht an, welche Daten durch die Einbindung des Buttons auch bei Nichtmitgliedern erhoben werden. Da Google bisher – fälschlich – die Ansicht vertreten hat, IP-Adressen seien anonym, werden regelmäßig auch bei Google Analytics die IP-Adressen gespeichert, so dass davon auszugehen ist, dass auch die +1-Schaltfläche die IP-Adresse erfasst.

Voraussetzung für die Erhebung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten zur Bereitstellung durch Telemedien dürfen nur erhoben und verwendet werden,

  • soweit es das Telemediengesetz (TMG) erlaubt
  • oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht
  • oder wenn der Nutzer darin einwilligt.

Sämtliche Voraussetzungen sind jedoch auch bei der Verwendung des Google +1-Buttons wohl nicht erfüllt.

Fazit

Google+ und sein +1-Button sind zwar jung, aber alles andere als unschuldig…

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