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GroKo und Datenschutz: Der Koalitionsvertrag unter der Lupe

GroKo und Datenschutz: Der Koalitionsvertrag unter der Lupe

Am Mittwoch, den 07.02.2018 haben sich Union und SPD nach langen und müßigen Verhandlungsgesprächen (endlich) auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Welche Weichen darin zum Thema Datenschutz gelegt wurden, soll in diesem Artikel dargestellt werden.

Was wurde zum Thema Datenschutz festgelegt?

An mehreren Stellen im Koalitionsvertrag wird das Thema Datenschutz angerissen. Die jeweiligen Passagen sind leider recht allgemein gehalten und geben wenig Aufschluss darüber, durch welche praktische Umsetzung die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Dennoch wird ein Überblick darüber gegeben, mit welchen Datenschutzthemen sich die Bundesregierung in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Angesprochene Themen sind beispielsweise:

  • Der deutsche und europäische Datenschutzstandard
    Das derzeitige Datenschutzniveau in Deutschland und der EU wird gelobt und soll als Aushängeschild im weltweiten Umgang mit personenbezogenen Daten standhaft bleiben.
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Es soll eine innovationsfreundliche Anwendung der DSGVO durch Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität gesichert werden. Die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der DSGVO, soll intensiv begleitet und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit und Effektivität überprüft werden.
  • Behördliche Verwaltungsdaten
    Im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes sollen die Chancen und die Nutzung behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürger noch weiter verbessert werden.
  • E-Privacy-Verordnung
    Die Bundesregierung möchte sich dafür einsetzen, dass die anstehende E-Privacy-Verordnung auch im Einklang mit der DSGVO steht. Die Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten gewährleisten und gleichzeitig den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle enthalten. Insbesondere den jungen Unternehmen soll ein Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll ein Innovationsboard auf EU-Ebene eingerichtet werden. Dieses soll konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregeln bereitstellen.
  • Beschäftigtendatenschutz
    Die Möglichkeit der durch die in Art. 88 DSGVO enthaltene Öffnungsklausel, soll entsprechend genutzt werden, um ein eigenes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Ziel ist, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber zu gewährleisten.
  • Daten-Ethikkommission
    Eine Daten-Ethikkommission soll eingerichtet werden. Diese soll der Regierung und das Parlament innerhalb eins Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlagen.
  • Weitere angesprochene Themen
    Dass das Thema Datenschutz immer mehr in verschiedene Lebensbereiche greift, zeigt sich auch im Koalitionsvertrag. An mehreren Stellen innerhalb des Dokuments, wird immer wieder Bezug auf die datenschutzrechtliche Komponente genommen. Dies betrifft beispielsweise den beabsichtigten Verordnungsentwurf im Bundestag für Datenschutz und Datensicherheit beim automatisierten Fahren und das Bemühen um strengere Anforderungen an die Datenspeicherung im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darüber hinaus, soll die Arbeit der Stiftung Datenschutz gefördert werden.

Datenschutz in der Politik

Auch die Analyse des Koalitionsvertrages zeigt, dass sich Datenschutz im Vergleich zu früheren Zeiten, als erstzunehmendes Thema in der Politik etabliert. Deutlich wird dies bereits an der entsprechenden Überschrift zu den Absätzen, die sich auf datenschutzrechtliche Aspekte beziehen: „Daten – Rohstoff und sensibles Gut“. Wünschenswert wären konkretere Ausführungen gewesen, wie die definierten Ziele erreicht werden sollen.

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