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Innenministerium gibt Startschuss für Rechtsextremismus-Datei

Innenministerium gibt Startschuss für Rechtsextremismus-Datei

Nachdem im Juni 2012 das entsprechende Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, gaben der Bundesinnenminister Friedrich und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Caffier nun am 19. September 2012 mittels eines symbolischen Mausklicks den Startschuss für die sog. Rechtsextremismusdatei (RED).

Rechtsextremisten in einer Datei

Weit verbreitet, insbesondere in den Medien, ist auch der Begriff „Neonazi-Verbunddatei“. Die Bezeichnung als Verbunddatei resultiert daraus, dass mit ihrer Hilfe Daten zusammengeführt und zentral vorgehalten werden, die in verschiedenen Systemen und Dateien von Behörden gespeichert sind.

Insgesamt sind 36 Behörden an die sog. RED angeschlossen. Die Daten bezieht die besagte Datei aber nicht nur von Behörden, mit denen der Bürger regelmäßig in Kontakt kommt. Auch geheime Daten der Verfassungsschutzämter und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden eingespeist, wobei hier eine gesonderte Anfrage erforderlich ist.

Safety first

Laut Medienberichten verfügt die Verbunddatei über 9.000 Einträge und soll generell auf 20.000 Datensätze beschränkt sein.

Die gesamte Datei unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen. Vor allem der Zugang zu den Informationen ist durch enge Zugangskontrollen beschränkt. Es existieren ausschließlich spezielle BSI-geprüfte Zugänge. Außerdem werden zugelassene Mitarbeiter einer Sicherheitsprüfung unterzogen.

Die Vorteile liegen auf der Hand…

Die Vorteile der zentralen Rechtsextremismusdatei sehen die Befürworter – unter ihnen natürlich der BKA-Leiter Ziercke – in

  • einer höheren Prognosesicherheit,
  • einer schnelleren Aufklärung von Straftaten,
  • einer besseren Erkennbarkeit von regionalen Bezügen.

…oder doch nicht?

Die Kritik an der zentralen Datei reißt auf der anderen Seite auch nicht ab. So äußerte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Schaar, dass die „informatorische Verschmelzung von Polizei und Verfassungsschutz“ kritisch betrachtet werden müsse, zumal es nicht Aufgabe der Polizei sei, Gesinnungen zu prüfen.

Um derartige Bedenken zu zerstreuen betonte der Bundesinnenminister, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten dadurch gewährleistet sei, dass beide Einrichtungen auf eigenen gesetzlichen Grundlagen Informationen einspeisen und nutzen würden.

Als problematisch wird zudem angesehen, dass die Datei keine Daten über V-Leute enthält bzw. es keine weitere Verbunddatei speziell für V-Leute gibt. Auch zu diesem Thema hat Innenminister Friedrich eine passende Antwort parat: er halte es für ausreichend, wenn ein V-Mann-Führer in der Rechtsextremismusdatei nachschauen könne, ob über seinen V-Mann Erkenntnisse vorliegen.

Man könnte aber auch sagen: es ist nie genug.

Demgegenüber gibt es gleichwohl Interessenvertreter, wie den Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK), denen die Verbunddatei gar nicht weit genug geht.

Ihrer Meinung nach sind die „Recherche- und Analysemöglichkeiten der sog. Nazi-Datei“ noch zu gering. Es müssten auch notwendige Kenntnisse – wie z.B. über die Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration – gespeichert werden, um Ermittlungen hinsichtlich der „Organisationsdelikte“ effektiver betreiben und Gefahreneinschätzungen besser vornehmen zu können.

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