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Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaid-Karten

Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaid-Karten

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat kürzlich einen Bericht des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2009 veröffentlicht, aus dem sich ergibt, dass der 2004 von der rot-grünen Regierung eingeführte Registrierungszwang beim Kauf von Prepaid-Karten ins Leere laufe.

Bislang keine Verifizierungspflicht

Damals wurde im Rahmen der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen Nutzerdaten, wie z.B. Namen, Anschrift und Geburtsdatum beim Verkauf von Prepaid-Karten erheben und speichern müssen. Eine Verifizierungspflicht für die Daten gab es bislang nicht.

Nutzerdaten zumeist unbrauchbar

Der Bericht des BKA spiegelt wieder, was als Folge einer fehlenden Verifizierungspflicht wahrscheinlich war: In einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren waren die Nutzerdaten unbrauchbar. Konkret legte das BKA seiner Erhebung einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde. Innerhalb dieses Zeitraums fehlten in 2.659 der Fälle Angaben oder sie erwiesen sich als gefälscht. Bei 82 % waren keine oder falsche Daten eingetragen, in 18 % der Fälle waren die Karten auf andere Personen registriert.

Einführung eines Ausweiszwanges

Da liegt es aus Ermittlersicht nahe, eine Verifizierungspflicht einzufordern. Tatsächlich haben sich kürzlich die Justizminister der Länder dafür ausgesprochen, einen Ausweiszwang für den Erwerb von Prepaid Karten einzuführen. Käufer einer Prepaid-Karte sollen sich künftig beim Kauf durch einen gültigen amtlichen Ausweis identifizierbar machen.

Frage nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahme

Mal abgesehen davon, dass der Registrierungszwang in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreift, erhebt der AK Vorrat einen Einwand, der nicht von der Hand zu weisen ist: Er fragt nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahme. Prepaid-Karten können, so der AK Vorrat,  in 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin anonym gekauft und hierzulande eingesetzt werden. Zudem können die Karten auch nach Verifizierung der Identität weiterhin uneingeschränkt weitergegeben werden. Die Verifizierungspflicht dürfte damit wohl nur unnötigen Zusatzaufwand für die Beteiligten schaffen und sich damit als Schnellschuss entpuppen.

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  • Welchen Anlass hatte das BKA, um die Daten zu verifizieren?

  • Wenn ein Staat legitime Anonymität kriminalisiert und unschuldige Bürger unter Generalverdacht stellt, wird dieser Staat zur Gefahr für die Bürger. Ein Staat, der unaufhörlich Freiheiten und Rechte der Bürger einschränkt oder abschafft, wird zum natürlichen Feind des Volkes.

    Anonyme Telekommunikation ist überlebensnotwendig für eine freie und demokratische Gesellschaft. Wer als unbescholtener Bürger fürchten muss, dass seine Telekommunikation gegen ihn verwendet werden kann, derjenige wird nicht mehr frei und unbefangen kommunizieren.

    Die Schere im Kopf, die Selbstzensur ist der regierenden Obrigkeit sehr nützlich.
    Kontrollierte und überwachte Menschen sind keine Bürger mehr, sondern Untertanen.

    Mit jedem Gesetz, mit jeder Maßnahme gegen die Bürger verliert dieser Staat seine Legitimation.
    Ein krimineller Staat ist obsolet.
    Es is Zeit, etwas neues aufzubauen. Wir Deutschen haben damit Erfahrung.

  • @ Dr. Ben Dover
    Die Bundesnetzagentur hatte das BKA 2008 um die Durchführung der Sondererhebung gebeten. Zu dem Hintergrund für die Erhebung heißt es in dem Bericht konkret:

    „Hintergrund dieses Auftrags sind, die sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell vermehrt an die Bundesnetzagentur herangetragenen Beschwerden der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bezüglich der Verpflichtung gemäß § 111 TKG zur Erhebung und Speicherung von Daten des Rufnummerninhabers bei dem Vertrieb von Prepaid-Karten.“

    Auf Seite 3 des Berichts (siehe Link) stehen weitere Ausführungen zum Bedarf einer Verifizierung.

  • Pingback: Ausweispflicht für den Kauf von Prepaidkarten gefordert
  • Das mit dem Registrieren nervt mich arg. War ich letztens in Deutschland und die wollten tatsächlich einen Ausweis von mir haben.

    Wollte da nicht mitspielen und der Mitarbeiter hat letztendlich einen Fake Name Generator im Internet benutzt um mich zu registrieren. 

    Gut, dass es noch so „korrupte“ Telekommunikationsangestelle gibt :)

  • @ Clemens Pelz

    Das aber doch nicht Ihr richtiger Name, oder? ;-)

    Nett, mal was Positives von der Front zu hören. Es gibt auch noch aufrichtige Menschen mit Rückgrat, die im Kleinen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Widerstand leisten. Wenn ein Mitarbeiter einer Telko-Firma einen Fake Namen benutzt, um das Geschäft doch noch abzuschließen, ist das ein Akt von zivilem Ungehorsam. Sehr löblich!

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