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Kein Gerücht! Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz nimmt Fahrt auf

Kein Gerücht! Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz nimmt Fahrt auf

Vor etwas mehr als einer Woche haben wir die leichte Brise zum Thema Beschäftigtendatenschutz aufgegriffen, um die Kritikpunkte des Gesetzesentwurfs zu beleuchten.

Nun aber hat sich die „Brise“ zu einer „Böe“ verstärkt und macht den Gesetzesentwurf nun konkret zur Tagesordnung des Bundestages.

Startschuss ist gefallen

Am 30.01.2013 tagt der Innenausschuss des Bundestages zum Thema Beschäftigtendatenschutz. Die Tagesordnung des Innenausschusses sieht hierzu insgesamt sechs Anträge (2a-f) der im Parlament vertretenen Parteien vor, die sich mit dem Schutz der Beschäftigten befassen.

Es kann also eine kontroverse Diskussion erwartet werden. Ist diese dann überstanden, legt der Innenausschuss dem Plenum einen Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratung vor.

Das Rennen geht weiter

Zwei Tage später am 01.02.2013 steht laut Tagesordnung des Bundestages dann auch schon die zweite und dritte Beratung im Bundestag an. Sollte nach der dritten Lesung der Gesetzesentwurf tatsächlich die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden haben wird er dem Bundesrat vorgelegt. Wie sich der Bundesrat dazu äußern wird, kann dann mit Spannung erwartet werden. Bei der Brisanz des Beschäftigtendatenschutzes kann auch eine Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht ausgeschlossen werden.

Fazit

Es wäre wünschenswert, wenn die Böe weiter anhält und hoffentlich ein den Arbeitnehmer wirklich schützendes Gesetz verabschiedet wird. Nur so kann auch in der Praxis durch geregelte Zustände wieder Ruhe einkehren.

Für weitere Informationen weisen wir nochmal auf unseren Artikel zum Arbeitnehmerdatenschutz hin.

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