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Kleingedrucktes

Kleingedrucktes

Mal ehrlich: haben Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Ihres letzten Online-Kaufs? Die Lizenzbestimmungen der kostenlosen Software, die Sie sich vorhin heruntergeladen und installiert haben? Manchmal besteht der Eindruck, dass nur solche Nerds wie wir die Einzigen sind, die das überhaupt noch ab und zu durchlesen (wahrscheinlich eine Berufskrankheit bei Datenschützern?)…

Mehr Verbraucherschutz bei Abo- und Kostenfallen im Internet geplant

Nach einer Beschlussempfehlung bzw. eines Berichts des Rechtsausschusses vom 29.02.2012 soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dahingehend geändert werden, dass im elektronischen Geschäftsverkehr die wesentlichen Vertragsinformationen in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen sind.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist

„ein besserer Schutz vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.“

Abgesehen von den eindeutig schwarzen Schafen geht es doch hier wohl vor allem um die Vielzahl der nicht-ganz-so-weißen Schafe, die Kosten und Abo-Vertragsabschlüsse zwar rechtsgültig in den AGB erwähnen, diese aber unter unter einer Vielzahl anderem Kleingedrucktem und unter Zuhilfenahme möglichst vieler Klicks und Links zu verstecken versuchen.

Auf dem „Absendebutton“ soll nun also zukünftig stehen: Diese Leistung kostet Geld. AGB light sozusagen. Klar, kann man machen – wird nun (vermutlich) auch Gesetz. Doch was ist mit dem immateriellen Kosten?

Wie möchten Sie zahlen: Kreditkarte oder Persönlichkeitsrecht?

Unsere Justizministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dazu in einem Interview des Handelsblatts gesagt, dass unsere beliebten Datenkraken Web-Anwendungen Google, Facebook und Co. nicht aus Nächstenliebe handeln, sondern weil sie an unsere persönlichen Daten wollen – das Gold des digitalen Zeitalters. Weiter:

„Künftig muss der Kunde den Preis kennen, den er für die Teilnahme in sozialen Netzwerken bezahlt. Die Zustimmung zur Datenweitergabe darf nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Der Nutzer muss mit einem extra Klick selbst entscheiden, dass er mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden ist. Wir stellen also eine bewusste Entscheidung sicher.“

Was wiederum die Frage aufwirft, ob das auch noch mit drauf stehen soll auf dem Absendebutton? Ist dort überhaupt genug Platz? Nun ja, Scherz beiseite, der Ansatz ist ja richtig. Obwohl es eigentlich genügen sollte, sich die Datenschutzerklärung oder die AGBs einmal genau durchzulesen…

Convenience vs. Transparenz

In diesem Zusammenhang hat der SPON-Kommentator Sascha Lobo heute einen bemerkenswerten Artikel verfasst. Wir tun es nämlich nicht, sondern klicken es aus Bequemlichkeit und Nutzerfreundlichkeit (Convenience) einfach weg. Wird schon nix Überraschendes drinstehen im Kleingedruckten…

Die häufigste digitale Lüge ist zweifellos der Klick auf „Ja, ich habe die AGB gelesen“ – ein Umstand, der von vielen Unternehmen einkalkuliert werden dürfte.

Korrekt auf den Punkt gebracht, Herr Lobo. Abhilfe soll seiner Meinung nach nur eine gewisse „Nerdigkeit“ schaffen – also ein Verständnis und ein Gespür für die Funktionsweisen der Technologie des Netzes bzw. der digitalen Welt.

Wer also nicht mit seinem Persönlichkeitsrecht zahlen möchte, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als doch mal das Kleingedruckte zu lesen.

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