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Letzte Offensive des Europäischen Datenschutzbeauftragten vor Neuwahl

Letzte Offensive des Europäischen Datenschutzbeauftragten vor Neuwahl

Die Tinte unter der Ernennungsurkunde von Frau Andrea Voßhoff zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist kaum getrocknet, da steht schon der nächste Wechsel im Bereich Datenschutz an. Die zweite Amtszeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx und seines Stellvertreters M. Giovanni Buttarelli enden diesen Monat. Zum Ablauf seiner zweiten Amtszeit übt Hustinx Kritik an Geheimdiensten und Unternehmen.

Ernennungsverfahren

Anders als in Deutschland ist auch eine unbegrenzte Wiederernennung – und damit eine dritte Amtszeit – des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) möglich. Das Amt des EDSB wurde im Juli 2013 öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war am 20. September 2013. Mit Spannung darf die Liste der Bewerber erwartet werden, deren Veröffentlichung die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorsieht. Vielleicht findet sich hierauf der ein oder andere bekannte deutsche Datenschützer.

Gute Vorsätze für 2014

Peter Hustinx hielt sich trotz der Enthüllungen von Edward Snowden bisher sehr bedeckt. Für 2014 hat er jedoch ehrgeizige Ziele ausgerufen:

  • ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz,
  • die Wiederherstellung des Vertrauens in globale Datenströme nach PRISM,
  • Initiativen, um das Wirtschaftswachstum und die Digitale Agenda zu unterstützen,
  • die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie
  • die Reform des Finanzsektors.

Letzte Offensive?

Das Jahr 2014 beginnt direkt mit einer Offensive des EDSB, in der er auf ein Ende der Wildwest-Methoden pocht. Er fordert stärkere Beschränkungen, mehr Transparenz über das Vorgehen von Geheimdiensten, eine größere Rechenschaftspflicht sowie eine bessere Aufsicht:

Zwar müssen wir uns daran gewöhnen, dass so ein Vorgehen manchmal notwendig sein kann – aber nicht in diesem Ausmaß. Wir müssen darauf bestehen, dass die Regierungen versichern und beweisen können, dass die zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Verbrechensbekämpfung geschaffenen Befugnisse in einer akzeptablen Art und Weise angewandt werden.

Ermahnung an Unternehmen

Seine Kritik gilt jedoch nicht nur den Geheimdiensten, sondern auch den Internetfirmen. Es könne nicht angehen, dass bei vermeintlich kostenlosen Internetdiensten eine Überwachung der Nutzer ohne ausdrückliche Einwilligung Usus sei. Die Nutzung moderner Techniken dürfe nicht zwangsläufig zur Aufgabe der Privatsphäre führen.

Notwendigkeit einer Novelle

Der EU-Datenschutzbeauftragte hebt hervor, dass die aktuellen Entwicklungen den legislativen Handlungsbedarf deutlich machen. Die Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahre 1995 sei dem weltweiten Sammeln von Verbraucherdaten nicht gewachsen. An eine Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung vor der Europawahl glaubt Hustinx allerdings nicht.

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