Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
LG Wuppertal bestätigt: Schwarzsurfen in unverschlüsseltem, fremden WLAN ist nicht strafbar

LG Wuppertal bestätigt: Schwarzsurfen in unverschlüsseltem, fremden WLAN ist nicht strafbar

Mit Beschluss vom 03.08.2010 lehnte das AG Wuppertal die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeschuldigten ab, da das vorgeworfene Verhalten (sog. „Schwarzsurfen“ in einem offenen WLAN) nicht strafbar sei (wir berichteten ausführlich). Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal sofortige Beschwerde beim LG Wuppertal ein.

Landgericht schließt sich Amtsgericht an – keine Strafbarkeit nach TKG, BDSG, StGB

Mit Beschluss vom 19.10.2010 (Az.: 25 Qs 177/10)  hat nun die 5. Große Strafkammer des LG Wuppertal die rechtliche Bewertung der Vorinstanz bestätigt und die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen.

Wie das Amtsgericht, sieht somit auch das Landgericht im Einwählen in ein unverschlüsseltes WLAN weder einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz noch gegen das Strafgesetzbuch.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Ja, das hab ich schon vor längerer Zeit gelesen. Aber derjenige, dem das unverschlüsselte WLAN gehört, der ist zur Rechenschaft zu ziehen. Also ist jeder selbst schuld, der sein Wlan nicht absichert!

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.