Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Mangelnder Datenschutz bei Behandlungen in Arztkabinen

Mangelnder Datenschutz bei Behandlungen in Arztkabinen

In vielen Arztpraxen stehen neben den abgeschlossenen Arztzimmern auch Kabinen zur Behandlung von Patienten zur Verfügung. Diese Arztkabinen sind in der Regel oben offen, von dünnen Sperrholz- oder Gipswänden umgeben und am Eingang mit einem Vorhang versehen. Was in diesen Kabinen besprochen wird, kann von Dritten mitgehört werden, die sich im Gang oder in den Nachbarkabinen aufhalten. Datenschutzrechtlich ist das sehr bedenklich.

Mangelnder Datenschutz in Arztkabinen

Zwischen Arzt und Patient besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Was zwischen ihnen besprochen wird, ist nicht nur durch datenschutzrechtliche Regelungen geschützt, sondern unterfällt auch der ärztlichen Schweigepflicht. Wird über Krankheiten und ihre Behandlung gesprochen, handelt es sich dabei um Gesundheitsdaten, die schon aus datenschutzrechtlichen Gründen besonders sorgfältig geschützt werden müssen.

Das gilt nicht nur für Gespräche mit dem Arzt selbst. Auch Informationen, die mit dem Personal der Praxis ausgetauscht werden, können diesen strengen Regelungen unterliegen.

Datenschutz schon bei der Praxisplanung einbeziehen

Schon bei der Einrichtung einer Arztpraxis sollten datenschutzrechtliche Fragestellungen bedacht werden. Räume, in denen Patienten behandelt werden, sollten nicht nur gegen neugierige Blicke geschützt werden. Zusätzlich ist auch noch auf den Schallschutz zu achten, damit Dritte die in dem Behandlungsraum geführten Gespräche nicht mithören können. In oben offenen und lediglich durch dünne Wände oder Vorhänge vom Rest der Praxis abgetrennten Kabinen ist dies nicht gewährleistet.

Gespräche mit dem Patienten über seine Krankheiten, deren Verlauf und ihre Behandlung sollten daher grundsätzlich nur in nach allen Seiten abgeschlossenen und schallgeschützten Räumen erfolgen. Im Idealfall finden sich daher in einer modernen Praxis keine Arztkabinen oder andere offenen Räume zur Behandlung von Patienten mehr.

Manchmal muss die Behandlung eines Patienten jedoch, z.B. bei einem Verbandswechsel oder bei der Blutabnahme, in einer Kabine erfolgen. Dann ist darauf zu achten, dass in dem mit dem Patienten geführten Gespräch möglichst keine sensiblen, den Krankheitsverlauf betreffenden Informationen preisgegeben werden. Alternativ sollte sich während der Besprechung mit dem Patienten keine weiteren Personen in Hörweite, also z.B. in der Nachbarkabine oder auf dem Gang, befinden.

Wichtig: Schulung des Praxispersonals

Auch das Praxispersonal sollte darauf hingewiesen werden, dass die in den Arztkabinen geführten Gespräche von Dritten mitgehört werden können. Die Inhalte dieser Gespräche sollten daher auf unverfängliche Themen beschränkt werden. Nicht selten werden Praxismitarbeiter auch von besorgten Patienten z.B. beim Verbandswechsel über den Heilungsverlauf ihrer Wunden befragt. Manchmal werden sie dabei auch in weitere Leiden des Patienten oder anderer Personen eingeweiht, was nach Möglichkeit unterbunden werden sollte. Dies kann unter Umständen auch mit einem freundlichen Hinweis auf den Datenschutz geschehen.

Was kann ich als Patient tun?

Auch als Patient kann ich etwas zum Schutz der meiner Daten beitragen. Eine Arztkabine ist nicht der passende Ort für ein Patientengespräch. Werde ich in einer solchen Kabine behandelt, sollte ich nach Möglichkeit nur solche Informationen preisgeben oder beim Praxisteam abfragen, die auch die mithörenden Kabinennachbarn erfahren dürfen. Allzu persönliche Informationen sollten hier nicht mitgeteilt, Gespräche über den Krankheitsverlauf nicht geführt werden. Der richtige Ort für ein eingehendes Gespräch mit dem Arzt ist das Arztzimmer.

Bin ich als Patient in einer Arztkabine gezwungen, z.B. das Gespräch meines Nachbarn mit unserem gemeinsamen Hausarzt mitzuhören, sollte ich das Praxispersonal darauf hinweisen, dass hier ein möglicherweise vertrauliches Gespräch mitangehört werden kann und nach Möglichkeit den Raum verlassen. Erfahre ich auf diesem Weg Neues, sollte ich mein Wissen für mich behalten und nicht weitererzählen.

Vertrauensverhältnis kann leiden

So trivial diese Ratschläge auch klingen, beachtet werden sie nicht überall. Beschwerden über Arztgespräche, die in nur unzureichend gegen das Mithören geschützen Kabinen geführt wurden, sind sehr häufig. Sehr oft sorgen sie dafür, dass sich ein Patient bei der Behandlung unwohl fühlt, worunter das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient leiden kann. Das zu vermeiden, sollte Ziel des Arztes sein.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Ein sehr sensibles Thema. Datenschutz im Gesundheitsbereich. Insbesondere in Apotheken oder im Bereich der Krankengymnastik gibt es keine ausreichende Schutzmaßnahmen im Bereich Datenschutz. Während im KG Bereich wenigstens ein Vorhang die Patienten schützt ist im Apothekenbereich ein absoluter Verstoß gegen die DSGVO vorhanden. Zum einen hat der Apotheker die Pflicht zur Einweisung in das Medikament und hierbei wird insbesondere auf die Wirkung und Anwendung eingegangen, zum anderen findet dieses Gespräch – oder besser der Monolog – ohne schützende Schallmaßnahmen statt. Selbst die Anpasskabinen für Kompressionsstrümpfe sind oftmals nur durch Vorhang bzw. Trockenbauwände vom übrigen Bereich der Apotheke abgegrenzt. Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden wenn selbst die für die Abrechnung gem Heil- und Hilfsmittelverzeichnis geforderte Präqualifizierung hier keine Schutzmaßnahmen fordert. Dieses Thema Datenschutz im Gesundheitsbereich sollten Sie auf jeden Fall ausweiten da es hier nahezu in jedem Bereich entsprechende Verstöße in der Praxis gibt. Angefangen von der Visite im Krankenhaus (Mehrbettzimmer) bis hin zu telefonischer Auskunft in Arztpraxen unter Anwesenheit Dritter.

  • Ganz einfache Lösung: eine Lösung, die auf einen solchen 60er Jahre Standard setzt, verlasse ich sofort wieder und suche mir eine andere Praxis

  • Das mit den Arztpraxen ist ein leidiges Thema. Schon bei der Anmeldung fühlt man sich manchmal unwohl, weil jeder zuhören kann, was man mit den Damen in der Anmeldung bespricht. In einer Arztpraxis hatte ich jetzt mal die Erfahrung gemacht, lagen sogar Patientenakten offen auf dem Empfangstresen und keine Schwester in der Anmeldung. So was kann ich überhaupt nicht verstehen.

  • Datenschutz beim Arzt kann nicht funktionieren. Allein schon, wenn ich daran denke, dass meine Nachbarn, die sich schnell mal krankmelden wollen, mithören, welche Überweisungen ich für meine Kinder brauche. Die bekomme ich nämlich nicht im verschlossenen Arztzimmer, sondern von der Sprechstundenhilfe, die im Eingangsbereich vor dem offenen Wartezimmer sitzt. Hier müssten viele Ärzte ihre Praxis umbauen – zumindest in Österreich. Und in Krankenhäusern dürfte es nur mehr Einzelzimmer geben.

  • Nicht nur die mangelnden baulichen Gegebenheiten sind zu beachten, oft sind auch die vorhandenen PCs ungeschützt und offen zur Einsicht, weil die Assistenz schon alles fertig vorbereitet hat und der Arzt aber noch längere Zeit auf sich warten lässt. Sehr schöne Wartelektüre :-)

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.