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Max Schrems startet gemeinnützige Datenschutz-Organisation „Noyb“

Max Schrems startet gemeinnützige Datenschutz-Organisation „Noyb“

Der österreichische Jurist, Autor und Datenschutzaktivist Max Schrems hält den Kurs gegen Datenmissbrauch. Mit seiner neu gegründeten Datenschutz-NGO, sollen Betroffene unterstützt werden, ihre Rechte gegenüber Plattformen wie Facebook und Google durchzusetzen.

Gründung einer NGO

„Noyb“ heißt die von Max Schrems ins Leben gerufene NGO (Non-governmental organization). Die Abkürzung steht für „none of your business“, was übersetzt so viel heißt wie „geht dich nichts an“. Der Datenschützer Schrems reichte bereits 2015 eine Klage gegen Facebook in Österreich ein, da er sein Recht auf Privatsphäre und Datenschutz durch das Unternehmen verletzt sah.

Für die Datenschutz-Organisation sollen mit einer Kickstarter-Kampagne Fördermitglieder gesammelt werden und bis Jahresende 250.000 Euro zusammenkommen. Damit soll es dem Verein möglich gemacht werden, die Bestimmungen der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu nutzen, um Fälle von Grundrechtsverletzungen bearbeiten zu können. So könnten Verbraucher über „Noyb“ bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden, etwa über Sammel- oder Verbandsklagen.

Verbraucher können und (sollten) Max Schrems per Crowdfunding unter https://noyb.eu/ unterstützen. Dabei erhält man bei den höheren Fördermitgliedschaften der Organisation (jährliche Spende ab 50 €) verschiedene Perks, sprich Vorteile, wie eine zeitlich limitierte, kostenlose Erstberatung zu Datenschutzanliegen und anderen Goodies.

Die DSGVO als Chance zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts

Laut Schrems, gebe es mit der DSGVO erstmalig ordentliche Durchsetzungsmechanismen, um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen. Dabei nennt er beispielsweise den Anspruch des Betroffenen auf emotionalen Schadensersatz (Schmerzensgeld). Die Möglichkeit, sich durch eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, wie es „Noyb“ darstellten soll, vertreten zu lassen, ergibt sich aus Art. 80 DSGVO.

„Es gibt wahnsinnig viele Unternehmen, die bewusst den Datenschutz oder die Gesetze, die es dazu gibt brechen, um damit Geld zu machen“,

äußerte sich Schrems auf einer Pressekonferenz zu dem Vorhaben. Dieses Business-Modell funktioniere deshalb, da es momentan für die Unternehmen günstiger sei, sich nicht an das geltende Recht zu halten, als dieses zu befolgen. Das müsse sich ändern und die Datenschutz-Grundverordnung gebe dazu auch die nötigen Gesetzesgrundlagen.

Unterstützende Tätigkeit

Die Organisation „Noyb“ soll helfen, dass jeder Einzelne gegen unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorgehen kann. Der Durchschnittsbürger würde sich in Einzelfällen nie durchsetzen und verstehe auch nicht, was nun genau mit seinen personenbezogenen Daten passiere, so Schrems. Hierfür seien Experten notwendig. Noyb wolle mit einem Team hochqualifizierter Juristen und IT-Experten Internet-Giganten wie Facebook und Google auf Augenhöhe begegnen. Alles andere ergebe wenig Sinn.

Klingt erst mal gut…

Es bleibt abzuwarten, wie sich die gemeinnützige Datenschutz-Organisation schlagen wird. Mit Sicherheit wird auf Herrn Schrems und sein Team eine große Aufgabe zukommen, praktikable Mechanismen zum Schutz personenbezogener Daten zu etablieren. Zumindest kann das Vorhaben aus Betroffenensicht nur begrüßt werden.

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  • Ein paar externe Links wären ganz nett gewesen, auch wenn euch die Marketing-Menschen immer sagen, das sei ganz böse, weil dann der Clickstream abreißt und die eigene Seite verlassen wird. Euch geht kein Kunde verloren dadurch. Versprochen! ;-)

    Zwei Ergänzungen:
    Die 250.000 € sind nur für das mini-nyob. Das eigentliche Ziel sind 500.000 €!
    Hier mal die Links, die Heise.de, derStandard.at usw auch gesetzt haben: http://noyb.eu

    Trotzdem vielen Dank für den ansonsten guten Artikel. Ich bin nur so bissig, weil ich weiß, dass ihr das besser könnt! :-)

  • Eine ziemlich dreiste Verarsche betreibt schon seit langem der Landkreis Stendal mit [Name gelöscht], eine von Steuergeldern finanzierte Behörde, deren Chef offensichtlich zu faul und/oder zu unfähig ist, eine eigene Webseite zu organisieren und deshalb mit Facebook ins Bett geht.

    Nachdem diese Webseite in der Vergangenheit ausschließlich über Facebook erreichbar war (diese Frechheit muß man erstmal besitzen, als Behördenleiter die Ratsuchenden behördlich zu zwingen, seine Anfragen an die Behörde ausschließlich über einen Datenräuber zu stellen !!), scheint er offensichtlich darauf hingewiesen worden zu sein, dass das nicht geht. Als Reaktion hat diese Behörde jetzt eine Alibi-Homepage als Dauerbaustelle installiert, von der nach wie vor keine Informationen für den Bürger abgefragt werden können, gleichzeitig sind von der Facebook-Seite gleich nebenan aber alle Informationen in vollem Umfang erreichbar. Der bei einer Behörde ratsuchende Bürger wird also behördlich den Datenräubern ausgeliefert. Interessant wäre der Gegenwert, den diese Behörde (oder deren Chef) für diese Beihilfe zur Veruntreuung von Bürgerdaten erhält.

    Uns würde interessieren, ob hier nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder Abmahnung mit Bußgeld pro Tag der andauernden Verletzung wegen vorsätzlicher und fortdauernder Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen (nur für die Behörde bestimmte Bürgerdaten werden ausländischen Privatunternehmen ausgeliefert) die passende Antwort auf diese Unverfrorenheit wären. Wir selbst verfügen leider nicht über die entsprechenden Mittel und Möglichkeiten, dem im erforderlichen Umfang nachzugehen!

    • Leider können wir im Rahmen des Blogs keine Rechtsberatung leisten. Insofern wäre es für den geschilderten Fall hilfreich, wenn Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um eine rechtliche Einschätzung der Situation zu erlangen. Fakt ist jedoch, dass gem. § 43 Abs. 3 BDSG keine Bußgelder gegen Behörden und öffentliche Stellen verhängt werden. Insofern wäre auch bei Vorliegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes kein Bußgeld die Folge, sondern wahrscheinlich reine Abhilfemaßnahmen zum Datenschutzverstoß.

  • Datenschutz wird einem schwer gemacht: Aufgrund der DSGVO bin ich als Unternehmer auf ein sicheres Linuxbasiertes Handybetriebssystem umgestiegen (sailfishos.org) welches auch die sichere Verwendung von Android Apps erlaubt. SailfishOS ist ein eigenständiges finnisches Betriebssystem, welches ursprünglich von Nokia und Intel unter dem Namen „Meego“ entwickelt wurde, und nach dem Nokia Verkauf an Microsoft von den Entwicklern von Meego weitergeführt wurde. Daraus ist eine neue Firma „Jolla.com“ mit dem Smartphone Betriebssystem „SailfishOS“ entstanden.

    Nun zu meinem Problem:
    Als EPU im Einzelhandel bin ich Registrierkassenpflichtig. Dies erfordert die Nutzung der BelegCheck APP des BMF (Finanzamts) um den Monatsbeleg/Jahresbeleg zu prüfen und ans Finanzamt zu übermitteln. Mein Problem dabei ist, daß diese BelegCheck APP exklusiv im „Google Play Store“ angeboten wird. Ein Download der APP bedingt einen Zwangsvertrag / Zwangsregistrierung bei Google. Ich bin nicht bereit Google zwangsweise weitgehende Rechte und automatisierten Zugriff auf mein Smartphone zu geben, nur um zu dieser App im PlayStore zu kommen. Wie passt eine solche Praxis mit der DSGVO zusammen? Warum kann man die APP nicht direkt bei FinanzOnline herunterladen, bzw. ohne Zwangsregistrierung in einem App Store. Das selbe Problem habe ich mit meiner Hausbank. Diese stellt den SMS Tan ein und für das Internet ist zukünftig die Bankenapp mit Pushtan von nöten, welche es auch nur exklusiv im Google Play Store gibt. Ich als Unternehmer habe daher den Änderungen der AGBś meiner Hausbank nicht zugestimmt und warte auf die Kontokündigung. Da ich zu 100% mit Eigenkapital arbeite, werde ich nach der Kontokündigiung wohl der einzige Unternehmer Österreichs sein, welcher komplett ohne Bankkonto arbeitet, und zukünftig alles per Zahlschein erledigen wird. Meine Kunden müssen dann zukünftig auf den Bargeldlosen Zahlungsverkehr verzichten.

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