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McDonald’s: Videoüberwachung beim Essen – lecker?

McDonald’s: Videoüberwachung beim Essen – lecker?

Menschen beim Essen zu filmen ist (manchmal) nicht nur ästhetisch fragwürdig sondern kann auch datenschutzrechtlich unzulässig sein. Nach einem Bericht des NDR hat sich der Bulettenbrater McDonald’s neben anderen Fast-Food-Ketten, Unternehmen und Behörden eine umfangreiche Videoüberwachung „gegönnt“: Vandalismus – das war die offizielle Begründung der Fast-Food-Kette McDonald’s für die Vielzahl der Kameras in ihren Restaurants. Allerdings waren einige Linsen auf die Tische gerichtet. So konnten die Gäste auch beim Essen gefilmt werden.

Aufsichtsbehörde musste einschreiten

In seinem Jahresbericht vermerkte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, dass auch in den letzten Jahren das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz eines der aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen ist.

Die durchgeführten Kontrollen beim Betrieb von Videoüberwachungsanlagen hätte ergeben, dass 99 Prozent von mehr als 3.300 überprüften Geräten Mängel aufgewiesen hatten – wir berichteten. Viele Beschwerden hätten zudem gezeigt, dass sich Videoüberwachung mittlerweile fast unkontrolliert ausbreite, wobei schon aus Zeitmangel nicht jeder Beschwerde nachgegangen werden kann.

Direkte Konsequenzen aus der Überprüfung

Doch auch Positives ist zu vermelden, wie Zeit-Online berichtet:

Der Franchise-Nehmer von McDonald’s und der Mutterkonzern haben mittlerweile mit Wahlbrink einen Kompromiss ausgehandelt, den der Datenschützer für einen Erfolg hält: Kameras, die Sitzbereiche erfassen, die von den Mitarbeitern nicht direkt einsehbar sind, dürfen noch „für eine begrenzte Zeit“ weiterbetrieben werden. Und zwar so lange, bis feststeht, „ob diese Bereiche tatsächlich häufig Ziel von Vandalismus sind“.

Keine Vollüberwachung

Videoüberwachung ist mittlerweile ein vielfach eingesetztes Mittel, um das Hausrecht zu wahren, Straftaten zu verhüten oder aufzuklären. Folgt man den Prospekten der Hersteller, scheint es fast das einzig wirksame Mittel zu sein, um Vandalismus und Einbruch vorzubeugen.

Doch sind beim Einsatz von solchen Anlagen viele rechtliche Fallstricke möglich:

  • vorrangige Persönlichkeitsrechte sind zu beachten, damit verbietet sich die Überwachung von privaten Vorgängen – sei es auf Toiletten, in Umkleidekabinen, beim Essen, Schlafen…
  • Arbeitsplätze dürfen nicht dauerhaft überwacht werden (BAG RDV 2005,21) – der Einsatz am Arbeitsplatz ist auch mitbestimmungspflichtig.
  • Beim Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen sind die Vorschriften des § 6b BDSG zu beachten, also: Erforderlichkeitsprüfung, Interessenabwägung, Kenntlichmachung durch „geeignete Maßnahmen“, Benachrichtigungspflicht bei Zuordnung.
  • Aufgezeichnete Videodaten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden – hier hat sich die 72-Stundenfrist eingebürgert.
  • Videoüberwachung kann der Vorabkontrollpflicht nach § 4d Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BDSG unterliegen. Wie der Name schon sagt, ist die Datenschutzkontrolle vor dem Anbringen erforderlich.

Doch auch praktisch und technisch birgt die vermeintlich einfache Technik Stolpersteine. Mit dem Kaufen und Aufstellen ist es nicht getan, die Daten müssen auch zeitintensiv ausgewertet werden. Oftmals wissen die Verwender gar nicht, was die Kameras alles können: Schwenks durchführen (wobei wieder unzulässige Bereiche überwacht werden können), Daten ins Internet stellen, Gesichter erkennen und herausfiltern… Hier können mögliche Gefahren für die Persönlichkeitsrechte ungewollt übersehen werden.

Vorsicht beim Einsatz

Nichts spricht dagegen, Kameras dort (datensparsam) einzusetzen, wo sie sinnvoll sind. Ein Allheilmittel gegen die Übel unserer Zivilisation sind sie aber nicht.

Das – gefühlte – Plus an Sicherheit möchten viele Menschen nicht durch eine ständige Überwachung aller Schritte erreichen. Setzen Unternehmen Kameras ein, sollten sie sich auf jeden Fall vorher mit ihrem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen.  Ihr Unternehmen hat doch einen?

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  • Das „Vandalismus“ Argument zur Legitimierung der Videoüberwachung halte ich für vorgeschoben. Nicht das es besonders bequem in diesem Schnellrestaurant wäre. Aber umgeben von Kameras werde ich mir die dort angebotenen Brötchen nicht reinziehen.

  • Habe gerade bei einenm Autorasthof an der A5 bei Mc Donalds zwei Kameras gesehen die auf die Tische gerichtet waren. Das finde ich eine Frechheit….

  • @ Danilo1983

    Bitte belassen Sie es nicht bei Ihrer Empörung.
    Werden Sie aktiv!

    Beschweren Sie sich beim Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem diese McDonald’s Filiale ihren Sitz hat.

    Siehe hier: https://www.dr-datenschutz.de/fachbeitraege/datenschutzbeauftragte-von-bund-und-laendern/

    Schreiben Sie dem Landesdatenschutzbeauftragten einfach eine kurze E-Mail, in der Sie die Fakten nennen und was Sie daran stört. Schreiben Sie, dass Sie beim Essen nicht gefilmt werden möchten. Essen ist Privatsache und kein Objekt von Überwachung.
    Der Landesdatenschutzbeauftragte wird Ihre Beschwerde prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen.

    Halten Sie uns auf dem Laufenden! Danke!

  • Also meine EC wurde missbraucht und habe an Kontoauszügen gesehen das die Finder bzw. DIEBE bei McDonalds sich was gönnten- mit meiner EC- da kann jetzt Polizei vielleicht was anfangen bzw. Als Betrogener ist es HIER WIEDER GUT !,das es Video Überwachung gibt… Hat auch Vorteile… Nicht jeder Mensch ist nur nett und anständig – das hält man somit etwas in Grenzen- hat immer alles Vor wie Nachteile! Ps: Ich glaube kaum das es jemand interessiert wie wir uns die Burger reinschreiben… wird ja wieder gelöscht alles – Also Video Überwachung kann Polizei und eigener Sicherheit helfen ja auch! Heute selbst betroffen- hoffe ich Polizei kontrolliert da… Auch was Positives dazu mal so… bye Ille

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