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Mehr Sicherheit durch Überwachung oder: Datenschutz ist Täterschutz!

Mehr Sicherheit durch Überwachung oder: Datenschutz ist Täterschutz!

„Datenschutz ist Täterschutz!“ – diese Plattitüde bekommt man fast reflexartig von Staatsanwälten zu hören, wenn man sie mit dem Thema Datenschutz konfrontiert. Versetzt man sich in die Lage eines Staatsanwalts, ist diese Sichtweise auch durchaus nachvollziehbar, weil der Schutz von Informationen bei der Aufklärung von Straftaten nur hinderlich sein kann. Aus diesem weit verbreiteten Sicherheitsdenken heraus findet der Einsatz von neuen und immer mehr Überwachungstechniken breiten Zuspruch (z.B. flächendeckende Videoüberwachung wie in englischen Großstädten).

Überwachung aller trifft vor allem Unbeteiligte

Betrachtet man das Thema Überwachung etwas neutraler, leuchtet einem aber ebenso schnell ein, dass dem Ermittlungsinteresse des Staates auch Grenzen gesetzt werden müssen und zwar insbesondere dann, wenn unbeteiligte Personen von ihnen betroffen werden. Wer das Schutzbedürfnis dieser Unbeteiligten nur plump mit „Datenschutz“ begründet, wird aber oft nicht ernst genommen und der Datenschutz verkommt zum Selbstzweck.

Absage an die Logik der Angst

Verständlicher wird die Kritik an immer mehr Überwachung, wenn man das Bedürfnis nach Sicherheit vor allen denkbaren Gefahren kritisch hinterfragt, wie es beispielsweise Jutta Weber in ihrem SZ-Artikel „Alles unter Kontrolle“ vom 20.08.2012 tut (leider nicht online). Darin schreibt sie:

Darum reicht es auch nicht, Datenschutz und das Recht auf Privatheit einzufordern. Es gilt vielmehr, das Verständnis von Sicherheit als vermeintlichem All-Gefahren-Schutz als das eigentliche Problem zu erkennen – und mit ihr eine militär- wie sicherheitsstrategische Logik, die Worst-Case-Szenarien vorhersehen und beherrschen will und dabei in totaler Raum-, Bewegungs- und Zugangskontrolle mündet. Bei ein wenig kritischer Distanz wirkt der „Lösungsansatz“ dieser Sicherheitslogik eher wie Präventionsparanoia. Wir brauchen eine nüchterne und zugleich sozial verträgliche Sicherheitspolitik, die sich weniger populistischer und technokratischer Mittel bedient als gesamtgesellschaftliche Fragen im Auge behält und der Logik der Angst eine deutliche Absage erteilt.

Eine zielgerichtete Präventions- und Aufklärungsarbeit durch Polizei und Ermittlungsbehörden muss deshalb stets den Vorrang vor Überwachungsmaßnahmen haben, die sich gegen alle Bürger richten.

Schutz von Straftätern

Im Übrigen sind nicht nur die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter schützenswert, sondern auch die von verurteilten Straftätern. Fabian Schmieder stellt in seinem jüngst erschienenen Werk „Auskünfte der Justiz über verurteilte Straftäter“ lesenswert dar, welche Informationen der Staat über verurteilte Straftäter herausgeben darf und wann deren Persönlichkeitsrechte dem entgegen stehen.

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  • Wer das Menschenrecht von unbescholtenen, unschuldigen Bürgern auf Datenschutz und Privatsphäre verletzt, ist ein Feind des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats.

    All die Apologeten des Überwachungsstaats, die paranoiden Überwachungsfanatiker und Sicherheitsideologen sind Feinde des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats.

    Mit diesen Kontrollextremisten ist eine sachliche, argumentative Diskussion unmöglich, denn sie bedienen sich übelster Propaganda und Manipulation, damit die überwachten Menschen sich dabei auch noch wohl fühlen.

    Wenn diese Entwicklung des autoritären, freiheitsfeindlichen und individualitätstötenden Überwachungsstaats weiter so verläuft wie bisher, wird es schon bald Cypherpunks und Freiheitskämpfer geben, die als letztes Aufgebot das Erbe der Mütter und Väter des Grundgesetzes verteidigen werden. Es wird Patrioten geben, die die Feinde des freiheitlich, demokratischen Rechtsstaats bekämpfen werden.

  • „Datenschutz ist Täterschutz“: dies sagen nicht nur Staatsanwälte, sondern auch erfahrene Kriminalbeamte etwa aus dem Bereich Einbruchskriminalität. Vor kurzem wurde bei uns eingebrochen und wir hatten ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kriminalhauptkommissar. Mit sechs Beamten im Kommissariat bearbeiten diese Beamten eine Flut von etwa 30 Tageswohnungseinbrüchen pro Woche (!). Der Kommissar hat uns auf die Frage nach der Legalität von Videoüberwachung unter dem Aspekt des Dateunschutzes gesagt: „Datenschutz ist Täterschutz“. Klarer kann man es nicht formulieren. Zwar kann eine Videoüberwachung einen Einbruch nicht verhindern, aber es ist schon lächerlich, wenn „Datenschutzinteressen“ Krimineller höher bewertet werden, als das Interesse der Bürger, die Aufkläung solcher Straftaten zu erleichtern und vielleicht sogar vom Begehen der Straftat abzuschrecken. Dazu ist die Videoüberwachung nämlich ein hervorragendes Mittel.

    Das Abbauen von Stellen bei der Polizei (15000 in ganz Deutschland; Quelle. GdP) und das gleichzeitige Verteufeln von Aufklärungsmitteln wie Videoüberwachung untergräbt so das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und die eigene Sicherheit. Schlimm. Es ist schlichtweg abstrus, wenn ich meinen Briefträger um Erlaubnis Fragen muß, wenn eine Kamera meinen Eingangsbereich filmt. Es ist abstrus, in Zeiten des islamistischen Terrors Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen zu beschränken und richtiggehend zu verteufeln. Wie sonst will man schnelle Fahndungserfolge und Aufklärung voranbringen? So gehört die Videoüberwachung privater Grundstücke meiner Meinung nach freigegeben. Man könnte bei Strafe verbieten, Bilder und Filme aus solchen Anlagen ins Internet zu stellen, solange keine Straftaten erkennbar sind; man könnte die Speicherung der Bilder von mir aus auf 30 Tage beschränken, aber mehr „Datenschutz“ ist wohl kaum nötig.

  • Schlagen Sie Ihre Kinder? Vergewaltigen Sie Ihre Frau? Nein? Das glaube ich Ihnen nicht! Beweisen Sie, dass Sie unschuldig sind! Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann haben Sie auch nichts zu befürchten! Sie sind schuldig, bis Sie das Gegenteil bewiesen haben!

    Installieren Sie Überwachungskameras in allen Ihren Wohnräumen, vor allem in Bad, WC, Schlaf- und Kinderzimmer. Solange Sie sich nicht der häuslichen Gewalt und des Kindesmissbrauchs schuldig machen, haben Sie doch wohl nichts zu verstecken.

    Sobald in allen Wohnräumen in Deutschland Videokameras hängen, haben Kindesmissbrauch, Vergewaltigung in der Ehe und häusliche Gewalt keine Chance mehr. Videoschutz wirk abschreckend gegen die brutalen Täter und falls nicht, kann man die skrupellosen Täter identifizieren und zur Rechenschaft ziehen. Niemand kann ernsthaft gegen flächendeckenden Videoschutz in deutschen Wohnräumen sein. Nur kriminelle Gewalttäter sind gegen Videokameras in Wohnräumen.

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