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Mikrozensus 2017 – Wie steht es um meine Daten?

Mikrozensus 2017 – Wie steht es um meine Daten?

Deutschlandweit werden derzeit wieder rund 810.000 Personen in etwa 400.000 privaten Haushalten stellvertretend für die Gesamtbevölkerung in Deutschland über umfassende Fragen zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt. Die Befragung ist wesentlicher Teil des Mikrozensus und Pflicht. Für viele Betroffene stellt sich daher die Frage, wie es dabei um Ihre Daten steht.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung von rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage. Aus Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Wohnsituation, Kinderbetreuung, Schule/Studium, Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung werden Statistiken für Parlamente und Verwaltung, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit gewonnen.

Der Mikrozensus ermöglicht auch, die Situation am europäischen Arbeitsmarkt beurteilen zu können.

Dazu werden die befragten Haushalte zufällig ausgewählt. Die Befragung erfolgt grundsätzlich durch geschulte Interviewer in persönlichen Gesprächen durchgeführt, wobei auch selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden kann.

Was passiert mit den Daten?

Nachdem das Interview durchgeführt wurde bzw. die Fragebögen ausgefüllt wurden, werden die Daten bei den Statistischen Landesämtern in ein elektronisches Erfassungsprogramm übertragen und später statistisch aufbereitet.

Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden laufende Nummern und Ordnungsnummern vergeben, die einen Haushalts-, Wohnungs- und Gebäudezusammenhang herstellen. Die Angaben werden nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht, sodass von den Angaben der Befragten noch ein anonymisierter Datensatz übrig bleibt. Die anonymisierten Datensätze aller Befragten werden im Anschluss daran zusammengeführt und schließlich ausgewertet.

Muss ich teilnehmen?

Ja. Das Gesetz sieht sogar eine Auskunftspflicht vor. Die Auskunftspflicht ergibt sich dabei aus § 13 MZG in Verbindung mit § 15 BStatG.

Besonders sensible Angaben etwa zu Gesundheitszustand und Behinderung sind freiwillig und entsprechend im Fragebogen gekennzeichnet.

Sind meine Daten geschützt?

Ihre Daten werden grundsätzlich geheim gehalten und dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Daten der Befragten und die daraus gewonnen Erkenntnisse gegen den Befragten verwendet werden.

Daten, die statistisch ausgewertet werden, enthalten keine Namen und Anschriften. Persönliche Angaben wie Name und Anschrift werden getrennt gespeichert und dienen der Organisation der Befragung.

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  • Daten in Deutschland geheim?
    Ich lach mich scheckig!!

  • weshalb muß der Name angegeben werden, wohl damit der Fragebogen zugeordnet werden kann???

  • Die allererste Frage in dem Fragebogen lautet: VORNAME, NACHNAME.
    Ich habe derzeit ohnehin schon meine Probleme mit diesem Staat, jetzt muss ich auf 70 Seiten mein Leben ausbreiten, während 2 Mio. Menschen ohne Erfassung einfach in diesen Sozialstaat einwandern dürfen. Das ist Staatsversagen.

  • Heute war eine Dame bei uns, die die Befragung durchführen wollte . Meine Freundin hat sie abgelenkt und ich habe ihr einen Eimer Eiswasser aus dem Fenster über den Kopf gekippt. Die war gaaaaanz schnell wieder weg :D
    Notfalls zahl ich das Bußgeld aber Daten kriegen die keine von mir !!!

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