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Mit Datenschutzverstößen Milliarden verdienen

Mit Datenschutzverstößen Milliarden verdienen

Eine neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit Datenschutzverstößen mehr als 7 Mrd. EUR verdient werden, während beispielsweise die im Jahr 2010 verhängten Bußgelder von rund 555.000,- EUR kaum in der Lage sind, diesem Vermögensvorteil entgegenzuwirken.

Einzelheiten

Webshops

Die Studie veranschaulicht mit diversen Beispielen, wie Sicherheitslücken in Webshops mangels Aktualisierungen durch Verwendung veralteter Software Tür und Tor geöffnet und Kundendaten gefährdet werden.

So erstaunt es nicht, dass auch wir in der Vergangenheit häufiger über den Hack von Kundendaten (z.B. bei Sony, dem Fußballclub Hoffenheim, Marktkauf oder REWE) berichten mussten.

Google Adsense

Auch Google Adsense, eine Technik zur Einbindung fremder Werbung auf der eigenen Website, wird der Studie zu folge mehrheitlich (58%) ohne die gem. § 13 TMG erforderlichen Datenschutzhinweise genutzt und folglich Daten heimlich übertragen.

Webstatistiken

Die Studie weist zudem darauf hin, dass auch Webtrackingtools wie Google-Analytics in rund 73 % der Fälle rechtswidrig zu Lasten der betroffenen Websitebesucher genutzt werden.

Kontaktformulare

Auch Kontaktformulare werden der Studie zu Folge in 65 % der Fälle ohne Hinweis auf die Verwendung der Daten auf Websites implementiert.

Facebook like-Button

Letztlich kommt auch der bereits aus Datenschutzgesichtspunkten geschmähte like-Button von Facebook nicht ungeschoren davon, ohne allerdings konkrete Prozentzahlen zu nennen.

Datenschutz in Zahlen

Da wundert es nicht, dass auf 82% der untersuchten Websites Verstöße oder Beanstandungsgründe gefunden wurden, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 12 % ausmacht. Nicht jeder scheint sich also die Frage zu stellen, ob das was da auf der Homepage gemacht wird auch tatsächlich erlaubt ist. So funktioniert halt Marketing!

Regionale Unterschiede

Die Studie zeigt auch regionale Unterschiede auf. Die „Spitzenposition“ in Bezug auf die Anzahl der Verstöße nimmt hierbei Hamburg (Anm. des Verfassers: Leider!) ein, gefolgt von Berlin und Sachsen. Am Besten schnitt dabei immer noch Rheinland-Pfalz mit „nur“ 71 Verstößen pro 100 Websites ab.

Personalkapazitäten bei den Aufsichtsbehörden

Nicht weniger interessant sind auch die Analysen der behördlichen Personalkapazitäten. 100.000 Unternehmen stehen im Schnitt 3,6 Personalstellen bei den Aufsichtsbehörden gegenüber. Im Verhältnis zu öffentlichen Stellen ist die Personalkapazität der Aufsichtsbehörden wesentlich höher.

Rangliste bei verhängten Bußgeldern

Lesenswert ist auch die Rangliste bei den verhängten Bußgeldern.

Mit einem Anteil von 37 % am verhängten Gesamtvolumen nimmt Hamburg erneut eine Spitzenstellung ein, was angesichts der Spitzenstellung bei den Datenschutzverstößen nicht wundert. Danach folgen Baden-Wu?rttemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Insgesamt wurden sogar im Jahr 2010 deutlich mehr Bußgelder verhängt als im Zeitraum von 2004 bis 2008 zusammen.

Der Vorteil bei Verstößen

Anschaulich berechnet die Studie auch potentielle monetäre Vorteile bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht und kommt dabei auf einen Betrag von rund 7,5 Mrd. Euro für nicht datenschutzkonform handelnde Unternehmen in Deutschland.

Fazit

Wir haben in Europa, respektive in Deutschland zwar die digitalen Zeichen der Zeit erkannt und weltweit die strengsten Regularien in Punkto Datenschutz geschaffen.

Dies nutzt jedoch alles nichts, wenn die gesetzlichen Ge- und Verbote nicht wirksam kontrolliert und sanktioniert werden können, weil die personelle/finanzielle Ausstattung der Aufsichtsbehörden nicht annähernd adäquat die zu bewältigenden Aufgaben berücksichtigt.

Ein Grund mehr das Thema Datenschutz auch im Wettbewerbsrecht fest zu verankern und so Wettbewerbsvorteile zu Lasten von Mitbewerbern und Betroffenen zu beseitigen, denn so werden rechtstreue Unternehmen wenigstens in die Lage versetzt gegen rechtswidrig handelnde Unternehmen effektiv vorzugehen.

Letztlich wäre das eine Maßnahme, die auch dazu geeignet wäre Aufsichtsbehörden zu entlasten und Datenschutz zu effektivieren.

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