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Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso

Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso

Immer wieder versuchen Unternehmen, offene Forderungen durch Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben durchzusetzen. In letzter Zeit wurde wiederholt höchstgerichtlich festgestellt, dass eine solche Drohung rechtswidrig sein kann und daher auch nicht zur Lancierung eines SCHUFA-Eintrags führen darf. Der Betroffene sollte sich daher nicht veranlasst fühlen, aus Angst vor einen SCHUFA-Eintrag auf eine nicht bestehende Forderung Zahlung zu leisten.

Was ist ein Negativeintrag?

Die SCHUFA Holding AG ist eine Auskunftei und speichert in dieser Funktion Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Einzelnen. Dabei registriert die SCHUFA auch Meldungen ihrer Vertragspartner – meist Kreditinstitute, Mobilfunkanbieter oder der Online-Versandhandel – darüber, ob der Betroffene seine vertragliche Forderung bei Fälligkeit nicht begleicht oder mit einer Ratenzahlung in Verzug ist. Bei einer solchen Eintragung handelt es sich um einen Negativeintrag.

Welche Auswirkung hat ein Negativeintrag?

Ist ein Negativeintrag vorhanden, erfährt dies der Vertragspartner durch die Einholung einer Bonitätsauskunft.

Ein Negativeintrag ist damit zumeist Ausschlusskriterium, wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht. Demnach sind die Folgen für den Einzelnen weitreichend – mit einem SCHUFA Eintrag schwindet die Möglichkeit, Konten zu eröffnen, Kredite zu erhalten oder eine Wohnung anmieten zu können.

Darf die SCHUFA Daten über mich speichern?

Die Übermittlung und Speicherung solcher Daten ist eine Datenverarbeitung nach § 3 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Demnach muss sich die SCHUFA exakt an die gesetzlichen Vorgaben des BDSG halten.

Nach dem BDSG dürfen Daten aber nur dann gespeichert werden, wenn ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt oder der Betroffene zuvor eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG). In § 28a BDSG ist ein Fünferkatalog normiert, der abschließend regelt, wann ein Eintrag erfolgen darf.

Besonderheiten bei Mahnschreiben und Inkassofirmen

Von großer Bedeutung ist meist § 28a Abs. 1 Nr.4 BDSG, der die Eintragung einer offenen Forderung nach dem Erhalt einer Mahnung regelt. Demnach kann eine Eintragung nur erfolgen, wenn:

  • Die Forderung fällig ist und der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde
  • Zwischen den Mahnungen mindestens vier Wochen liegen
  • Die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Eintragung unterrichtete hat
  • Der Schuldner die Forderungen nicht bestritten hat

Dies dient dem Schutz des Betroffenen. Dieser muss aufgrund der erheblichen Auswirkungen die Möglichkeit haben, die Höhe der Forderung zu überprüfen. Sollte diese unzutreffend sein, hat er das Recht, die Forderung zu bestreiten. Bei Bestreiten der Forderung darf vorerst kein Eintrag erfolgen!

Unternehmen, die Verbraucherzentrale Hamburg verweist hier insbesondere auf Unternehmen der Telefonbranche, nutzen die Wirkung der Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag häufig dazu aus, den Betroffenen zur schnellen Zahlung zu bewegen. Aus Angst vor den Folgen und wegen mangelnden Verständnis der oftmals juristischen Formulierungen in den Mahnschreiben werden daher Forderungen beglichen, die nicht, oder nicht in der angegebenen Höhe bestehen oder die eigentlich aufgrund einer vereinbarten Ratenzahlung noch gar nicht fällig sind.

Die bedrohende Wirkung wird verstärkt, wenn die Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht wird.

Rechtsprechung stärkt Schutz von Schuldnerdaten und schiebt Riegel vor

Um den Betroffenen vor unfreiwilligen Zahlungen zu schützen hat die Rechtsprechung, so auch jüngst der BGH (Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13), beschlossen, dass Formulierungen in Mahnschreiben, die den Betroffenen zu einer unfreiwilligen Zahlung veranlassen, gegen geltendes Recht verstoßen.

Nach aktueller Rechtslage gilt für solche Mahnschreiben:

  • Drohung mit Schufa-Eintrag kann den Straftatbestand der versuchten Nötigung erfüllen ( §§ 240, 22 StGB)
  • Ein solches Mahnschreiben erfüllt nicht den Rechtsfertigungsgrund des § 28a BDSG. Ein Negativeintrag darf daher nicht erfolgen.
  • Ein solches Mahnschreiben ist ein Wettbewerbsverstoß nach § 4 UWG.

Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage bei Mahnschreiben

Wann ein solches Mahnschreiben rechtswidrig ist wird stets eine Frage des Einzelfalls sein. Jedoch sollte zum hinreichenden Schutz der Schuldnerdaten immer deutlich werden, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, die Forderung zu bestreiten und in diesem Falle kein Eintrag erfolgt.

Ist die angemahnte Forderung nicht fällig, sollte sich der Betroffene an den Vertragspartner wenden und die Forderung bestreiten. Sofern die Forderung bereits bei der SCHUFA gemeldet ist, kann die SCHUFA zunächst in einem außergerichtlichen Schreiben zur Löschung aufgefordert werden. Sollte dies keinen Erfolg haben, kann gegen den Negativeintrag im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage vorgegangen werden.

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  • Hallo, es wird immer von einem Negativeintrag geschrieben, was aber ist, wenn eine Bank, hier die damalige Citibank, mit gesetzeswidrigen Einträgen bei der Schufa die Kreditscore so negativ beeinflusst, dass man als kreditunwürdig geführt wird? das war und ist bis heute für uns der Supergau! Die Datenschutzbehörde NRW hat 9 Monate lang geprüft, dann die Citibank zur sofortigen Löschung aufgefordert, die schlechten Kreditscore allerdings blieben unverändert schlecht, kreditunwürdig. Wir hatten keinerlei Mahnverfahren, keinerlei Negativeinträge, 2 sehr gute Einkommen + Mieteinnahmen, wir haben alles verloren, unser Haus steht zur Zwangsversteigerung. Die Commerzbank hat die Bewertung bei der Schufa als Anlass genommen uns die Kredite und Hypotheken zu kündigen, obwohl auch sie uns falsch beraten hat. MfG

    • Es kann tatsächlich vorkommen, dass die Schufa einen niedrigen Scorewert berechnet, obwohl faktisch kein Negativeintrag vorliegt. Die Schufa berechnet den persönlichen Scorewert anhand aller vorliegenden Informationen unter Heranziehung einer speziellen Scoreformel. Neben sogenannten Negativeinträgen speichert die Schufa z.B. auch Informationen darüber, ob Kredite abgeschlossen wurden oder ein Mobilfunkvertrag besteht. Nach aktueller Rechtslage muss die Schufa die Gewichtung der einzelnen Daten und die Beeinflussung des Scorewertes nicht offenlegen. Wie in Ihrem Fall ist es dann kaum nachvollziehbar, wie der schlechte Scorewert zustande kommt und ob dieser rechtmäßig ist.

      Hilfreich ist, zunächst trotzdem eine Auskunft nach § 34 Abs.4 BDSG einzufordern. Diese ist kostenlos und zeigt, welche Informationen der Schufa vorliegen. Hier kann überprüft werden, ob die Informationen richtig sind oder ob veraltete Einträge vorliegen, die gelöscht werden können. Sodann kann die eintragende Stelle und die Schufa in einem Schreiben zur Löschung und zu Berichtigung des Scorewertes aufgefordert werden.

      Wenn diese Maßnahmen wie in Ihrem Fall keinen Erfolg haben, hilft oftmals nur noch die Inanspruchnahme eines Anwaltes. Dieser kann den Sachverhalt beurteilen und entsprechende außergerichtliche oder gerichtliche Schritte einleiten.

      • Hallo Dr. Datenschutz, das hilft mir nicht wirklich weiter. Fakt ist, dass die damalige Citibank 5 gesetzeswidrige Einmeldungen bei der Schufa getätigt hat. Fakt ist, dass sie von der Datenschutzbehörde NRW zur sofotigen Löschung aufgefordert wurde. 2 Einträge hat sie gelöscht, der Kreditscore stieg um 350 Punkte. 3 Einträge waren schon automatisch gelöscht worden, was aber den Scorewert nicht veränderte, das hätte wohl extra veranlasst werden müssen. Wir haben es damals in 2007 überhaupt nicht gewusst, aber die Datenschutzbehörde doch wohl! (?) Der Schaden für uns ist unermesslich groß, mein Mann konnte die immense Belastung nicht mehr ertragen, ist 2013 verstorben. Da hat man sein ganzes Leben schwer gearbeitet, wird dann von den Banken aufs Kreuz gelegt.
        MfG

        • Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keinen konkreteren Rat geben kann. Es ist kaum möglich, die Rechtslage im Einzelfall richtig zu beurteilen und mehr als eine allgemeine Aussage zu treffen. Ich kann Ihnen nur raten, sich nochmals an die Datenschutzbehörde zu wenden und nachzufragen, weshalb Ihr Scorewert nicht korrigiert wurde. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich Rat bei einem Anwalt zu suchen. Einige Anwälte haben sich extra auf SCHUFA-Recht spezialisiert und können daher eine umfassende Beratung leisten.

          • Danke Dr. Datenschutz, die Datenschutzbehörde hat damals geschrieben, dass sie nichts mehr machen kann. Eine Anwalt hatten wir auch schon einen Superteuren aus Berlin, der sich als die Koryphäe im Fach Datenschutz bezeichnet hat, alles nur heiße Luft, superteuer natürlich. Sogar der Herr, der eine ausführliche Studie für die Regierung in Sachen Schufa und Scoring erstellt hat, konnte nicht helfen oder wollte (durfte) nicht. So sieht es aus im Rechtsstaat Deutschland. Wobei mir eine Berichtigung heute auch nichts mir nützt, aber Schadensersatz. Aber vermutlich ist der auch schon verjährt, ja, unsere Regierungen haben ganze Arbeit geleistet. Demnächst versteigert die Commerzbank mein Haus, eine Bank, die sich verzockt hatte, aber mit unseren Steuern gerettet wurde. Das sind die Schlimmsten!

  • LG Bonn Urteil vom 30.12.2009 (Az. 18 O 310/09)
    AG Halle (Saale) Urteil vom 28.02.2013 (Az. 93 C 3289/12)

  • Hallo Dr. Datenschutz, ich habe eine Rechnung zu spät bezahlt und dabei leider die Mahngebühren vergessen. Nun kam Post vom Inkassobüro über die noch offenen Mahngebühren + Inkassokosten. Erhalte ich bei sofortiger Zahlung ans Inkassobüro einen Negativeintrag bei der Schufa?! Vielen Dank.

  • Hallo Dr. Datenschutz,
    ich habe bei Billig-Flüge.de Flüge für 313 € gebucht und es wurden Gebühren in Höhe von 80 € abgebucht, die nicht im Zahlungsvorgang ersichtlich waren. Dies sah ich erst am nächsten Tag im Kontoauszug. Also habe ich die Flüge storniert und das Geld über Lastschrift zurückgebucht. Die Stornogebühren wurden mir dann mit ca. 400 € in Rechnung gestellt und ich wurde monatelang per Mail und sogar per Anruf auf dem Handy zur Zahlung aufgefordert! Dann folgte plötzlich ein Schreiben „Ihre offene Rechnung beim Auftraggeber“ von First Debit Inkasso am 21.8.14 über mittlerweile 493,59 €.
    Am 11.9.14 eine „Erinnerung“ über die Summe 494,53 €. In beiden Schreiben der Passus „Wir weisen Sie darauf hin, dass wir den offenen Saldo unter Einhaltung des § 28a Bundesdatenschutzgesetz an Auskunfteien (u.a. Schufa und Infoscore) melden werden, falls wir keine einvernehmliche Lösung finden.“ Ich ließ nach Auskunft meiner Rechtschutz alle Schreiben unbeantwortet.
    Am 26.11.14 kam dann der Mahnbescheid, dem ich am 8.12.14 widersprach. Seit dem höre ich nichts mehr. €
    Aufgrund des Versuchs im April 2015, ein Auto zu kaufen, weiß ich nun von meinem Negativ Eintrag in der Schufa über 585 €, auch der Widerspruch vom 9.12.14 ist vermerkt. Die Auskunft liegt mir vor.
    Kann ich nun dagegen vorgehen? Und wie?
    Vielen Dank für eine Antwort
    MfG
    Frau B.

    • Hallo Frau B.

      Die Zulässigkeit der Übermittlung Ihrer Daten an die Schufa richtet sich nach § 28a BDSG. Ihren Angaben nach haben Sie gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Ein solcher Widerspruch ist als ein Bestreiten der Forderung i.S.d. § 28a Abs. 1 Nr. 4d BDSG anzusehen. Die Übermittlung Ihrer Daten ist folglich aufgrund Ihres Widerspruchs unzulässig. Sie sollten sich zunächst mit einem Nachweis des Widerspruchs an die Schufa wenden und die Löschung Ihrer Daten verlangen. Sollte dies keinen Erfolg nach sich ziehen, besteht die Möglichkeit Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Schufa (Ombudsmann) unter https://schufa-ombudsmann.de einzulegen. Als letzte Möglichkeit können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist für die Schufa der hessische Landesdatenschutzbeauftragte.

  • Sehr geehrter Herr Datenschutz,
    meinem Mann wurde vor 6 Jahren sein Girokonto gekündigt, und die noch offene Dispolast in seine darauffolgende Insolvenz mit eingebracht. Da ich unglücklicherweise Mitkontoinhaberin war, wurde nach von mir widersprochenem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid seitens der Kanzlei Klage eingereicht. Mit meiner anwaltlichen Hilfe kam es jedoch zu einer außergerichtlichen Vergleichzahlung durch eine von mir geleistete Einmalzahlung in 2012 von 2500 Euro und weiteren 2500 Euro monatlich zu zahlen bis einschliesslich März 2017. Bis heute habe ich lückenlos dem Vergleich entsprochen. Doch gestern rief mich mein persönlicher Bankberater an, dass er einen ganz neu eingetragenen negativen Schufaeintrag in Höhe der damaligen Gesamtschuld, abzüglich der schon eingegangen Zahlung erfolgt ist, und für mich negative Konsequenzen mit sich bringt. Habe sofort die zuständige Kanzlei kontaktiert, und gebeten den Schufaeintrag zu löschen. Gleichzeitig habe ich die noch offene 10 monatige Ratenzahlung in einer Summe angewiesen. Die Kanzlei sagte mir heute, dass eine Löschung nicht erfolgen würde, sondern lediglich eine Erledigung. Meine Frage ist, durfte diese Kanzlei ihren jetzigen Eintrag als negativ einstellen, und bleibt dieser jetzt tatsächlich, zwar als erledigt, 3 Jahre in der Schufa stehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Frau A.

    • Eine rechtliche Bewertung im Einzelfall kann an dieser Stelle leider nicht erfolgen, also auch nicht, ob die Kanzlei als Gläubiger einen Negativeintrag veranlassen durfte. Die regelmäßigen Voraussetzungen für eine Eintragung ergeben sich aus dem Beitrag.
      Daneben kann eine Eintragung auch erfolgen, wenn der Vertrag (auch ein Vergleich stellt einen Vertrag dar), welcher der Forderung zugrunde lag, aufgrund von Zahlungsrückständen durch den Gläubiger fristlos gekündigt werden konnte. Voraussetzung dabei ist die vorherige Informierung über die bevorstehende Eintragung und das weiterhin nicht bezahlt wurde.
      Grundsätzlich bleibt nach vollständiger Erledigung der zugrunde liegenden Forderung der negative Eintrag noch 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres bestehen und ist dabei als „erledigt“ gekennzeichnet.
      Sie können an die Schufa herantreten und um vorzeitige Löschung des Eintrags bitten, ein Rechtsanspruch besteht darauf in der Regel nicht. Neben der Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe können sie auch das Ombudsmannverfahren für Verbraucher bemühen, zu finden unter http://www.akademie.de/wissen/schufa-daten-score-auskunft-rechte/praxisfragen.

  • Guten Tag .ich habe das Problem das ich mal eine Vertrag bei [Name gelöscht] hatte und nicht zahlen konnte somit wurde es zu [Name gelöscht] weitergeleitet und ich hatte es dann in Raten alles bezahlt nun habe ich mir dann ein Schreiben von [Name gelöscht] schicken lassen gezahlt

  • Die Schufa kann man unmöglich als eine rechtstaatliche Firma betiteln. Es ist nach meinem Empfinden eine Einrichtung mit mielkeähnlichen Schnüffelpraktiken. Ich werde schon jahrelang von der sächsischen Staatsanwaltschaft erpreßt, indem diese ein, de jure gegen das GG verstoßendes Scheinurteil, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift des Richters, auch in der Gerichtsakte fehlt diese, für rechtskräftig erklärt. Es wurde ein Eintrag in die Schufa vorgenommen, weil ich in dieser Sache die Vermögensauskunft einem selbsternannten, selbständigen Obergerichtsvollzieher ohne Hohheitsrechte, der sich auch nicht ausweisen wollte, verweigerte.
    Mir wurde wegen dieses Eintrages von zwei Providern der Internetanschluß verweigert und nun sogar das Girokonto mit einer Kündigungsfrist von weniger als 14 Werktagen gekündigt.
    Bei solchen Praktiken sind Reichsbürger nur ein ganz kleines Übel – da hilft wohl nur statt GG, BGB und StGB die Einführung der Sharia.
    Ich bin 25 Jahre von Mielkes IM’s bespitzelt worden, doch rechtlich so wehrlos wie in der BRD fühlte ich mich in der DDR nie. Man ist selbst als anerkanntes SED-Opfer der Willkür sächsischer NewJustizorgane hilfos ausgeliefert.

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