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Neues Meldegesetz: Der Staat als Adresshändler

Neues Meldegesetz: Der Staat als Adresshändler

Jubel und Trubel rund um Fußball Welt- und Europameisterschaften werden von Regierungen gerne dazu genutzt, unbequeme Maßnahmen durchzusetzen, ohne dass es zum großen Aufschrei durch Medien und Bevölkerung kommt. So wurde beispielsweise im Freudentaumel des „Sommermärchens“ um die WM 2006 in Deutschland mal eben eine Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent beschlossen – die BILD-Zeitung hatte wichtigere Themen.

EM-Halbfinale überschattet neues Meldegesetz

Am späten Abend des vergangenen Donnerstags, an dem auch das EM-Halbfinale zwischen Deutschland und Italien ausgetragen wurde, hat der Bundestag ein neues Gesetz zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ beschlossen. Dieser Zeitpunkt und kurzfristige Änderungen wesentlicher Punkte des Entwurfs durch die Regierungskoalition ohne weitere Aussprache im Parlament lassen aufhorchen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. In der Presse fand das Gesetz jedenfalls kaum Erwähnung.

Ursprünglicher Entwurf sollte Daten besser schützen

Das neue Meldegesetz sollte jedoch unbedingt Beachtung finden, denn die nun verabschiedeten Regelungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr als fragwürdig. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf sollten Daten aus dem Melderegister nur dann für Zwecke der Werbung und des Adresshandels herausgegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person zuvor ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-In).

Neues Meldegesetz gibt Daten für Werbung frei

Nach den letzten Änderungen in der Beschlussempfehlung (Seite 7) dürfen die Meldedaten der Bürger nun auch ohne dessen Zustimmung an Werbetreibende weitergegeben werden, solange dieser Zweck offengelegt wird und kein Widerspruch vom Betroffenen vorliegt. Wer also nicht aktiv Widerspruch einlegt, dessen Daten werden vom Staat für Werbezwecke weitergegeben (Opt-Out).

Erfolgreicher Lobbyismus der Werbeindustrie

Als Auslöser für diese Aufweichung des ursprünglichen Gesetzentwurfes kommt allein erfolgreiche Lobby-Arbeit der Interessenverbände aus der Werbebranche in Betracht, wie sie auch schon bei der letzten BDSG-Novelle von 2009 erfolgte. Ansonsten leuchtet nicht ein, warum eine staatliche Datensammlung, die in erster Linie zur Aufdeckung von Scheinwohnsitzen bestimmt ist, für Werbeinteressen privater Unternehmen bereitgestellt werden soll.

Verfassungswidriges Gesetz macht den Staat zum Adresshändler

Das neue Gesetz soll eigentlich nur bundeseinheitliche Regelungen für die Bereitstellung von Daten „vor allem für den öffentlichen Bereich“ schaffen und belässt dem Staat (bzw. den Kommunen) ganz nebenbei die Befugnisse eines kommerziellen Adresshändlers. Ein solches Gesetz verletzt die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger und ist damit verfassungswidrig. Kein Wunder, dass es am Abend des EM-Halbfinales im Schnelldurchgang beschlossen worden ist.

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  • Tja, so funktioniert Politik in unserer Bananenrepublik. Leider…

    Wie kann ich mich als einfacher Bürger gegen dieses neue Gesetz wehren, Herr Dr. Datenschutz?

    Wie und wo kann ich klagen? Würden Sie eine solche Klage als Rechtsbeistand begleiten?

  • @Carlo: Direkt bei der Meldebehörde wird man gegen das Gesetz nichts ausrichten können: Verlangt man dort die Unterlassung der Datenweitergabe, wird diese es als Widerspruch auslegen. An dem Gesetz würde sich nichts ändern.

    Hier würde wohl nur eine Verfassungsbeschwerde helfen, mit ungewissem Ausgang. Denn auch wenn wir hier dieses Gesetz als verfassungswidrig betrachten, könnte das BVerfG die Werbeinteressen der Unternehmen insoweit berücksichtigen, dass die Datenweitergabe nicht als verfassungswidrig eingestuft wird (darauf werden auch die schon bestehenden Gesetze zugunsten des Adresshandels gestützt). Sie müssten sich an einen auf Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

  • Wieso soll eigentlich der Bürger gegen das neue Gesetz klagen und dabei ein hohes Kostenrisiko in Kauf nehmen? Ich würde erwarten, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte aktiv wird und das BMG im Rahmen einer Normenkontrollklage in Karlsruhe angreift. Oder darf der das nicht ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums, dessen Dienstaufsicht der BfDI untersteht? Das BMI ist nämlich die treibende Kraft hinter dem deutschen Melderecht und strebt erklärtermaßen eine weitreichende Offenheit des Melderegisters auch für die Befriedigung privater Informationsinteressen an. Deshalb würde man hier einer Klage gegen das BMG natürlch ablehnend gegenüberstehen.

  • @Peter D.:

    Die beste Möglichkeit, das Gesetz zu verhindern, hat erst einmal noch der Bundesrat, der hier noch zustimmen muss. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse stehen die Chancen vielleicht ganz gut…

    Die in diesen Tage nun doch lauter gewordenen Proteste reichen hoffentlich aus, um den Bundesrat entsprechend zu alarmieren.

  • @Peter D.:

    Der Bundesdatenschutzbeauftragter hat meines Wissens nach keine Klagemöglichkeit gegenüber einem Gesetz.
    Er kann nur die öffentliche Aufmerksamkeit und Debatte anregen (wenn die Presse ihre Aufgabe verschläft).

    Das neue Melderecht wäre allerdings auch eine prima Gelegenheit für die vielen Datenschutz- und Bürgerrechtsvereine (CCC, FoeBuD, Digitale Gesellschaft, Humanistische Union, etc.), mit einer Klage aufhorchen zu lassen.
    Jeder Bürger ist vom Melderecht betroffen. Viele Bürger sind verärgert über Werbepost, selbst diejenigen, die sonst mit Datenschutz nicht viel am Hut haben.

    Doch wo sind die Initiativen?

  • @Dr. Datenschutz

    Ich bin da leider nicht so optimistisch, was den Bundesrat angeht. Die Aufweichung der Widerspruchsmöglichkeit gegen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht der einzige „Hammer“ im neuen BMG. In letzter Minute gestrichen wurde z.B. auch die Widerspruchsmöglichkeit des Bürgers gegen automatisierte Melderegisterauskünfte (§ 49 BMG), die 2002 vom Bundesdatenschutzbeauftragten erkämpft worden war. Die Streichung dieser Option, die im Regierungsentwurf noch vorgesehen war, erfolgte auf Betreiben des Bundesrates.

    Die Länder als Interessenvertreter der Kommunen haben kein Interesse an strengen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, denn das verursacht bei den Meldebehörden Verwaltungsaufwand, den man vermeiden möchte. Aus diesem Grund ist auch die Melderegisterauskunft bislang nicht datenschutzkonform eingeschränkt worden, obwohl die Datenschützer dieses Institut schon seit Jahren zu Recht kritisieren.

  • Gut wäre es dennoch, jetzt öffentlich Druck zu machen, damit der Bundesrat – trotz möglicher Eigeninteressen – dem neues Meldegesetz nicht zustimmt.

    Möglichst viele Leute sollten auch bei den Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen anfragen, damit die sich mit Kampagnen des Themas annehmen.

  • Was kannst DU nun konkret tun?

    1.) Verbreite die Nachricht so oft und weit es geht. Nimm z.B. diesen Link hier:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Scharfe-Kritik-am-neuen-Melderecht-1633043.html

    2.) Stelle ein Auskunftsersuchen bei deinem Meldeamt. Berufe dich dabei auf den passenden Paragrafen aus dem Meldegesetz deines Bundeslandes (z.B. § 9 Meldegesetz NRW). So erfährst du, welche Daten von dir beim Meldeamt gespeichert sind.
    Nebenbei beschäftigst du die Bürokratie und zeigst, dass dir Datenschutz wichtig ist.

    3.) Kontaktiere Organisationen wie CCC, Digitale Gesellschaft, FoeBuD oder andere, damit die professionelle Kampagnen und Verfassungsklagen starten.

  • @Act now!

    Nur der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass die Selbstauskunft an den Betroffenen nach § 9 Abs. 1 MRRG gebührenpflichtig ist (je nach Kommune zwischen 5-10 Euro).

  • Neues Meldegesetz der Bundesregierung:
    Keine Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenweitergabe an Datenmafia.

    Bundesrat kann Meldegesetz noch verhindern.

    Hilf mit, den Bundesrat zu überzeugen.

    https://netzpolitik.org/2012/bundestag-schrankt-datensouveranitat-weiter-ein-bundesrat-muss-neues-meldegesetz-verhindern/

  • @Peter D.:

    Ist das wirklich so?
    Seit wann müssen Betroffene Geld zahlen, wenn sie von ihren datenschutzrechtlichen Auskunftsrechten Gebrauch machen?
    (Selbst bei Auskunfteien ist eine Auskunft pro Jahr mittlerweile kostenlos.)

    Wenn Dritte Melderegisterauskünfte über andere Personen einholen, ist dies m.E. gebührenpflichtig.

    Das wäre ja sonst der Treppenwitz des Tages, wenn man auch noch Geld dafür zahlen soll, um zu erfahren, welche Daten eine staatliche Behörde zwangsweise beim Bürger erhoben hat.
    Da wäre wohl die nächste Klage fällig…

  • Kurzer Hinweis auf unseren neuen Artikel von heute zu diesem Thema:
    https://www.dr-datenschutz.de/neues-meldegesetz-verhindern/

    Vielen Dank für die bisherigen Kommentare und Hinweise!

  • Es ist ein Trauerspiel in diesem Land, wie diese konservative CDU-FDP-CSU- Mischpocke mit Bürgerrechten in allen Lebensbereichen umgeht. Jedes Mal wenn ich lese „wohnhaft in“ streiche ich dieses deutsche Wortungetüme und ersetze es in „ich lebe in“. Denn in Wohnhaft bin ich eben nicht, um dort für die Behörden und Adresshändler verhaftet oder habhaft zu werden. Was ich auch nicht verstehe, ist, dass dieses Daten-verkaufts-krakending durch den Bundestag gegangen ist und sich erst jetzt die SPD aufregt. Warum erst jetzt? Vorschlag: alle Bundesbürger melden sich ab sofort – unbekannt verzogen – ab und warten bis dieses Husarenstück ausgestanden ist. Stell Dir vor die wollen Daten verhökern und es sind keine Daten da.

  • … also ich werde auf jeden Fall Klagen, wenn dieses Gesetz durchkommen sollte. Ich bin eigentlich ganz entspannt…

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