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Neues Meldegesetz verhindern!

Neues Meldegesetz verhindern!

Als wir am Montag über die Verabschiedung des neuen Meldegesetzes durch den Deutschen Bundestag berichteten, gab es nur wenige andere Artikel darüber, weil die Endphase der Fußball-EM alle Aufmerksamkeit auf sich zog. Nun ist die EM vorbei und auf unseren Artikel folgten im Laufe der Woche diverse Kommentare und Berichte über das neue Meldegesetz.

Kritik: Koalition etablierte den Staat im letzten Moment als Adresshändler

Dieser Protest ist vollkommen berechtigt, denn auch wenn wir es häufiger mit Datenschutzskandalen zu tun haben, ist es doch eine Besonderheit, dass das Deutsche Parlament selbst für einen solchen Skandal sorgt.

Ohne zu übertreiben kann wohl festgestellt werden, dass der Entwurf zum Meldegesetz in seiner jetzt verabschiedeten Fassung von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird. Kritisiert wird nicht nur, dass der Staat als Adresshändler etabliert wird, sondern auch, dass diese Änderung still und heimlich in letzter Sekunde aufgenommen worden ist.

Wie kann das Meldegesetz verhindert werden?

Die auf unserer Seite entstandene Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, wie das äußerst fragwürdige Gesetz verhindert werden kann. Die besten Möglichkeiten hierzu hat zunächst der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss. Die Aussichten dafür sind durchaus gut – jedenfalls nach der Stellungnahme des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs auf abgeordnetenwatch.de:

Sie haben vollkommen Recht mit Ihrer Auffassung, dass diese Regelung den Datenschutz komplett aushebelt. Deswegen hat die SPD-Fraktion im Bundestag, wie auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf auch einstimmig abgelehnt. Leider haben sich CDU/CSU und FDP von dem negativen Echo nicht beeindrucken lassen.

Das Gesetz muss aber noch den Bundesrat passieren. Seien sie versichert, dass die SPD in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung alles tun wird, um dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen.

Unterstützung von Verbraucherschutz- und Interessenverbänden

Ebenfalls bei uns wurde darüber diskutiert, dass sich Verbraucherschutz- und Interessenverbände einbringen müssten. Dies wäre nicht nur aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken an dem Gesetz wichtig, sondern vor allem wegen des fragwürdigen Zustandekommens.

CHIP Online hat den hier ganz offensichtlich zutage tretenden Lobbyismus treffend kommentiert:

Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Lobbyarbeit Adresshändler und Werbe-Industrie wohl zwischen November 2011 und Juni 2012 betrieben haben müssen, damit aus einem soliden Gesetz ein Datenschutz-GAU wird. Und dann fragen sich Politiker immer wieder, warum sich die Bürger von ihnen verraten und verkauft fühlen.

Engagement gegen Lobbyismus

Neben den Verbänden für den Datenschutz ist deshalb auch auf Organisationen wie LobbyControl zu verweisen, die sich gegen solche demokratiefeindlichen Formen des Lobbyismus engagieren.

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  • Schön, dass Sie das Thema pushen.
    Wenn jetzt genug öffentliche Aufmerksamtkeit erreicht werden kann, könnte mit Hilfe des Bundesrates der nächste Sieg auf uns warten, an dem auch die engagierten Netzaktiven Anteil hätten.

    Haben Sie, die Damen und Herren dieses Blogs, schon eine Idee, wie das neue Melderecht (abseits der ausstehenden Zustimmung durch den Bundesrat) auf dem Klageweg angegangen werde könnte?
    Haben Sie einen konkreten Plan parat?

  • In den USA haben sie wenigstens noch den Anstand, eine externe Gefahr zu kreieren bzw zumindest aufzubauschen, die es rechtfertigen soll, sämtliche Datenschutzrechte im digitalen Zeitalter „endlich“ nach und nach zu Fall zu bringen.
    Bei uns wird das in der Regel einfach heimlich beschlossen. Danke, dass Sie Ihre Zeit opfern, um den Publizitätsverpflichtungen einer funktionierenden Demokratie noch nachzukommen.

  • Ich bin über die Dreistigkeit der Koalitionsfraktionen entsetzt, nur Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Hier ist unsere Selbstbestimmung vollkommen ausgehebelt: „wenn man an einem Gewinnspiel teilgenommen hat“ können auch trotz Widerspruch die Daten weitergegeben werden. – das läßt ein Gefühl der Ohnmacht in mir aufkommen. Auch wenn der Bundesrat hoffentlich dies ablehnt, es wird bei der nächsten Wahl nicht vergessen sein!

  • Georg Orwell 1984 lässt grüßen.Wann kommt die Bürgerwehr gegen all diesen Deutschland und die (Schein) Demokratie zerstörenden politischen Wahnsinn?

    Bürgerwehr gegen die selbstherrlichen Politiker. Wo bleibt eigentlich der Protest gegen Wulf den Ehrenmann?
    Immer weiter so bis endlich die Schafe Deutschlands nicht mehr blöken sondern aufwachen.

  • Ich habe sofort nachdem ich Kenntnis von dieser Unverschämtheit erhalten habe, eine eMail an unsere zuständige Justizministerin sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de gesandt.
    Diese Aktion der Regierungskoalition zeigt einmal mehr, dass die FDP so bald wie möglich von der Bildfläche verschwinden muss.

  • Die Gesetzgebung sollte genau in die entgegengesetzte Richtung ausgerichtet sein – darauf alles Menschenmögliche zu tun um diese parasitische Industrie, welche uns über das Internet und Briefe belästigt, zu unterbinden. Nicht zu sprechen ist dabei von den Kilowattstunden und dem Papier, das damit eingespart werden würde.

  • Wie kann man denn dagegen eine Verfassungsbeschwerde erheben? Es gibt doch schließlich schon das Mikrozensus-Urteil.

  • danke liebe Abgeordnete für euere verantwortungsvolle Abstimmung bei der Meldegesetzänderung, das war eine wahre Heldentat, oder habt ihr garnicht gewusst würber ihr abstimmt, weil die Fussball-EM euch abgelgelent hat? Dann bin ich gespannt, ob ihr während der Olympischen Spiele darüber abstimmt, dass man nicht nur die Daten sondern auch die Bürger verkaufen darf, aber passt auf, sezt eine Klausel ein „nur Nicht-Wähler verkaufen“ damit ihr weiterhin in eueren Abgeordnetensitzen bleiben könnt,

  • Nun hat Frau Merkel mit der CDU, CSU und der FDP endgültig die Demokratie zu Grabe getragen. Es Lebe die Diktatur der Verbände. Gute Nacht Deutschland und Europa, es wird bald ein heisses Erwachen geben.

  • Bei der Tagesschau gibt es eine (nicht-repräsentative) Umfrage:

    http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen104.html

    99% der Teilnehmer lehnen das neue Melderecht ab.

  • Datenhandel bis zum Tode treffend beschrieben bei:
    http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html

    Zitat:

    „Widerspruch de facto kaum möglich

    Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat – etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung – kann dann nicht mehr verhindern, dass diese BIS ZU SEINEM TOD aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.“

  • Mittlerweile ist das Thema ganz oben angelangt.

    Tagesschau, Heute, Heute-Journal. Überall prominent Berichte zum Meldegesetz.

    Da hat die Nacht-und-Nebel-Aktion im Schatten der Fußball-EM wohl doch nicht die gewünschte Geräuschlosigkeit bezweckt.
    Spät aber immerhin hat ein breite Öffentlichkeit Wind von der Sache bekommen.

    Zu verdanken ist das auch den vielen wachsamen „Internetbürgern“.
    Der Protest gegen das neue Meldegesetz wurde im Internet geboren.

  • Ich bin gerade umgezogen und habe mich Anfang der Woche bei meinem Bürgeramt umgemeldet. Als ich drei Tage später der Allianz den Wohnungswechsel wegen einer Hausratversicherung kund tun wollte, hatten die die neuen Daten schon im Rechner. Wie dreist ist das denn?

  • Es geht noch weiter! Bei mir hat eine Hamburger Detektei meine Rentendaten ,wie Vers. Nummer und Datum der letzten Einzahlung, bei der Deutschen Rentenversicherungsanstallt geklaut und an Anwälte der Volksbank in DA weitergereicht gegen ein hohes Honorar, das diese bezahlt haben. Suchten wohl Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten in den späteren Rentenerhalt.
    Und das bei der eigenen Hausbank, bei der keine Zins- und Tilgungsrückstände bei lfd. Immobilienkrediten bestehen.

  • Kurzinformation zu datenschutzrechtlichen Auskunftsrechten:

    Suche im Web nach den entsprechenden Gesetzen und lies die unten angegebenen Paragrafen durch.

    1.) öffentlicher Bereich des Bundes (Bundesbehörden):
    Auskunftsrecht nach §19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

    2.) privater Bereich (Unternehmen):
    Auskunftsrecht nach §34 BDSG

    3.) öffentlicher Bereich deines Landes (Landesbehörden):
    Auskunftsrecht z.B. nach §18 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW)

    4.) Meldewesen (je nach Bundesland):
    Auskunftsrecht z.B. nach §9 Meldegesetz NRW (MG NRW)

    5.) Sozialbereich (Krankenkassen, Krankenhäuser, Arbeitsämter,etc.):
    Auskunftsrecht nach §83 Sozialgesetzbuch 10 (SGB X)

  • @ Gudrun

    Haben Sie wegen Ihres Umzugs der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilt?
    Falls ja, dann könnte das Versicherungsunternehmen Ihre neue Anschrift von der Deutschen Post erhalten haben.

    Solange Sie bei diesem Nachsendeauftrag nicht explizit widersprechen (kann man im Formular ankreuzen), können Unternehmen, die bereits Ihre alte Adresse haben, Ihre neue Adresse bei der Deutschen Post Adress GmbH (Tochterunternehmen der Deutschen Post AG) abfragen.

    Stellen Sie doch einfach mal ein Auskunftsbegehren an die Deutsche Post AG mit Bezug auf §34 Bundesdatenschutzgesetz.
    Vielleicht findet sich dort bei der Post das Datenleck.

  • Ich bin für eine Demonstration in Berlin vor dem Abgeordnetenhaus (wenn dort genehmigt wird, oder BukaAmt)
    Wer macht mit?
    Nur in irgendwelchen Blogs zu schreiben reicht nicht! Es ist zu dreist wie der Staat offensichtlich nur noch Spielball der Interessen von Firmen etc. ist.
    Weg vom PC hin zu den korrupten? faulen? dummen? durch Brot und Spiele abgelenkte? Abgeordnete!

  • Wissen diese sogenannten „Volksvertreter“ eigentlich noch was sie da verzapfen? Statt ihre Hausaufgaben zu machen, verschwenden sie ihre begrenzt vorhandene Energie mit fragwürdigen – ja wiederholt rechtswidrigen – Aktionen. Der bewusst gewählte Abstimmungstermin zur EM-Fussball-Übertragung offenbart einmal mehr das kalkulierte taktische Vorgehen dieser zusehends bürgerfernen Akteure. Die schwache Opposition hockte scheinbar zu dem Zeitpunkt kollektiv vor den Bildschirmen und regt sich – endlich wach geworden – über den Gesetzentwurf auf – und hoffentlich auch über ihre eigene Schlafmützigkeit! Ich hoffe, die Bürger dieses Landes ergreifen die endlich einmal die Initiative und protestieren mit entschiedenem Widerspruch gegen die verachtenswerte Vorgehensweise dieser offensichtlich käuflichen Politikerkaste.

  • Dies ist eine klare Kommunikation der Politik an uns Bürger und Bürgerinen in diesem unserem Land. Eine weitere Form von Missachtung der Wähler und Wählerinen in Deutschland.

    Politiker bilden ein Konstrukt, z. B. hier nennen wir es einfach mal Gesetzt, könnte auch Diätenerhöhung heißen, und werfen es ggfs. den Bürgern und Bürgerinen zur „Diskussion“ vor.
    Dann schauen wir mal was passiert und das nennt sich Politik?
    Oder wird es uns dann tatsächlich noch als Meinungsbildung verkauft?
    Wie ernst nehmen Politiker ihr Amt?
    Wie ernst nehmen Politiker den Soverän?
    Oder sollte es da Politiker geben, die sich da nicht auskennen?
    (Das heißt jetzt nicht das Politiker kein Fußball gucken dürfen)

    Wenn Frau Aigner das toll findet kann sie ihre Daten an den meist bietenden verschachern.
    Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung wenn jeder der entsprechend zahlt auf meine Daten zugreifen kann.

  • Wie kann ich als Einzelperson das verhindern,es wird nicht nach den Bürgern gefragt.
    Es müßte meiner Meinung eine Zählung vom Volk kommem.
    solche Scheiß erleben wir immer!

  • Achtung, aufgepasst!

    Heise meldet, dass Bundesrat Meldegesetz nicht aufhalten kann.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Widerstand-gegen-neues-Meldegesetz-wird-heftiger-1634695.html

    „Die Länderkammer kann aber nur den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen, da das Gesetz nicht auf ihre Zustimmung angewiesen ist. Mit ihm wird eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. Theoretisch könnte die Regierungskoalition die Initiative mit der Kanzlermehrheit trotz Einspruch des Bundesrats unverändert durchboxen, wenn die Schlichtungsgespräche zu keiner Einigung führen.“

  • Handstreich im Bundestag: Wie zwei Abgeordnete das Meldegesetz durchs Parlament drückten

    Uhl und Piltz

    http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/09/kurz-vor-der-halbzeitpause-wie-das-meldegesetz-im-schnelldurchlauf-den-bundestag-passierte/

  • Wir, die Bürger, werden unter Androhung von Strafe, zur Abgabe unserer Meldedaten gezwungen. Laut Datenschutzgesetz sind WIR der Herr unserer Daten. Speziell die Meldedaten haben ausschließlich der Behördlichen Verwaltung zur Verfügung stehen. Wenn ein Brüger um Auskunft aus der Melde-Datei nachsucht, wird sie ihm verwehrt. Mit unseren Daten hat kein Handel getrieben zu werden. Die scheinheilige Umschreibung, daß nur bereits von der Wirtschaft erhobene Daten auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollen, ist eine zynische Spitzfindigkeit, um wieder mal ein Hintertürchen zu öffnen. Darüber hinaus ist unseren Volksvertretern anzulasten, daß diese uns Bürger wieder einmal in keinster Weise VERTRETEN haben sondern im Halbschlaf einen Tagesordnungspunkt durchgewinkt haben. Und wieder einmal müssen wir zähneknirschend stillhalten, wenn man über uns verfügt, weil unsere sogenannte Demokratie dem Volk keinerlei Macht in die Hand gegeben hat.
    macuto (59J)

  • Seit ich die Diskussion um das neue Datenschutzgesetz verfolge, glaube ich, seit Jahrzehnten in einer Parallelwelt zu leben. Erst habe ich mich nicht einmal getraut, einen Kommentar dazu in einem Forum zu veröffentlichen, weil mir das Ganze so absurd vorkam, aber jetzt muss ich einmal etwas dazu schreiben: Das Problem IST NICHT DAS NEUE MELDEGESETZ, SONDERN DAS ALTE EBENSO WIE DAS NEUE. Offenbar wissen die allermeisten Bürger, wie auch die Kommentare an dieser Stelle zeigen, nichts darüber, wie die Rechtslage in diesem Moment, also vor Verabschiedung des neuen Gesetzes sich verhält:
    ES IST NICHT RICHTIG, dass normalen Bürgern die Auskunft aus dem Melderegister verwehrt würde. Vielmehr hat jede Person in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt Zugriff auf die Adressdaten jeder anderen Person (Ausnahme: Personen, bei denen ein öffentliches Interesse am Schutz ihrer Daten besteht oder die zuvor per Antrag bei der Meldestelle glaubhaft ihre Schutzbedürftigkeit nachweisen konnten). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine juristische oder natürliche Person handelt. Im Klartext: SCHON JETZT KÖNNEN FIRMEN AUF DIE MELDEDATEN SÄMTLICHER BÜRGER ZUGREIFEN, INDEM SIE EINFACH DIE GERINGE AUSKUNFTSGEBÜHR BEIM MELDEAMT BEZAHLEN.
    Wenn das aber so ist, wieso wird dann die Öffentlichkeit von sämtlichen Institutionen über den derzeitigen Stand des Meldegesetzes im Unklaren gelassen? Weshalb wird so getan, als sei nur das neue Meldegesetz ein Problem? Wieso weiß niemand von der derzeitig bereits gültigen gesetzlichen Regelung, die von Firmen doch auch weitgehend ausgenutzt wird, um an Adressdaten zu kommen?
    Falls ich etwas falsch sehe oder tatsächlich ein Irrtum bei mir vorliegt, bitte ich um Korrektur von fachkundiger Seite. Ansonsten glaube ich doch noch, in einer Parallelwelt zu leben…

  • @???:
    Nach der derzeitigen Gesetzeslage benötigt der Auskunftssuchende nicht nur ein „berechtigtes Interesse“, sondern der Bürger kann bei seinem zuständigen Meldeamt auch einen Widerspruch gegen die Verwendung seiner Daten einlegen. Nach dem neuen Gesetzesentwurf kann der Bürger zwar weiterhin Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen, jedoch können Adresshändler und andere Unternehmen bei den Meldeämtern weiterhin Daten abfragen, “wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden”. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf sollten Daten aus dem Melderegister nur dann für Zwecke der Werbung und des Adresshandels herausgegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person zuvor ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-In). Diese Regelung sollte unserer Meinung nach dringend umgesetzt werden.

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