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Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!

Bereits seit über einem Jahr ist das neue Personalausweisgesetz in Kraft und noch immer wird flächendeckend gegen grundlegende Vorschriften der neuen Regelung verstoßen. Regelmäßig wird der Personalausweis als Pfand genommen, eine Kopie zur Identifikation in den Akten versenkt oder als Scan auf ewig auf der Festplatte gespeichert. Bitte beachten Sie das Update am Ende des Artikels.

Personalausweis kopieren – einfach, aber rechtswidrig

Mit den neuen Regelungen zum Personalausweisgesetz hat der Personalausweis neben der hoheitlichen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit zur Signatur und zur Authentisierung erhalten. Zum Schutz dieser Funktionen soll der neue Personalausweis nicht kopiert und möglichst gar nicht mehr aus der Hand gegeben werden. Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Safety first

Der Grund für das Verbot liegt unter anderem in der Gestaltung des neuen Ausweises begründet. Dazu das Bundesinnenministerium:

Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.

Und der alte Personalausweis?

Neben den aufgeführten Aspekten erscheint auch die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit einer Kopie höchst zweifelhaft. Warum muss man den Personalausweis mit allen aufgeführten Daten kopieren? Notiert man nur die erforderlichen Daten und verzichtet auf das Kopieren des Personalausweises, so erspart man sich zum einen die Mühe, überflüssige Daten zu schwärzen, und zum anderen muss zum Löschzeitpunkt kein Papierstück aus den Tiefen der Aktenverwaltung hervorgezaubert werden.

Der Personalausweis als Pfand

Für den alten und den neuen Personalausweis gilt §1 Abs. 1 S. 3 PAuswG:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Das war es dann also mit dem „Schlüssel gegen Perso“ im Fitnessstudio oder beim Check-In der Autovermietung. Und wie gesagt, das gilt sowohl für den alten als auch für den neuen Personalausweis.

Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch

Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 2 S. 2 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.

Update:

Zum 15.07.2017 wurde § 20 des Passausweisgesetzes geändert. Diese Gesetzesänderung hat ganz praktische Auswirkungen für jeden, der seinen Personalausweis kopieren, fotografieren oder scannen möchte. Was früher verboten war, ist heute größtenteils erlaubt:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?

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  • Pingback: Personalausweis kopieren verboten! | Die Abzocker
  • Eigentlich müsste es dann auch unzulässig sein, dass auskunftspflichtige Stellen zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs von den Betroffenen regelmäßig Personalausweiskopien anfordern. Schließlich besteht keinerlei Grund, die Identität der Betroffenen anzuzweifeln, solange die angegebene Anschrift mit der ggf. bei der verantwortlichen Stelle gespeicherten übereinstimmt.
    Trotzdem verlangen vor allem Auskunfteien nach wie vor Ausweiskopien, die die Betroffenen immerhin bis auf die erforderlichen Angaben schwärzen können.

    Anders bei Banken, die z.B. bei Kontoeröffnung in der Filiale gem. Geldwäschegesetz eine beidseitige Kopie des Personalausweises anfertigen.
    Da können die Betroffenen die nicht erforderlichen Daten (Foto, Augenfarbe, Körpergröße) nicht schwärzen.

    Oder könnte man auch eine vorher selbst angefertige Kopie mit entsprechenden Schwärzungen zur Kontoeröffnung mitbringen? Der Bankmitarbeiter könnte diese Kopie anhand des Originalausweises überprüfen und danach zu den Akten geben.

    Bei Kontoeröffnungen über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post, welches überwiegen von Direktbanken verwendet wird, erstellt der Post-Mitarbeiter keine Ausweiskopie, sondern übernimmt die relevanten Daten in ein Formblatt, das als Nachweis über die erfolgte Identitätsprüfung an die Bank weitergeleitet wird.

    Hier kann sich der interessierte Bürger also durchaus die Frage stellen, ob aus Gründen der Datensparsamkeit ein Konto bei einer Direktbank nicht vorteilhafter ist, da dabei keine Ausweiskopie an die Bank übermittelt wird.

    • Beim Auskunftsanspruch kommt es auf die Sensibilität der Daten an. Regelmäßig ist es ok, die Auskunft nach 34 BDSG per Post an die zuvor hinterlegte Adresse zu senden. Bei Steuer- und Sozialdaten würde ich bei Unbekannten eine Legitimation erwarten.

      Aber die Identifikation zwecks Auskunfterteilung ist auch ein Musterfall zu Anwendung der digitalen Authentifikationsfunktion des neuen Perspnalausweises.

  • Bitte Fotokopie und optoelektronisches Erfassen unterscheiden – falls Klärung der Sache angestrebt wird.

  • Beim Perso als Pfand ist nur das Problem, daß ein Verstoß gg. §1 Abs. 1 S. 3(!) PAuswG (nicht S. 2) keine Rechtsfolge nach sich zieht (siehe § 32 PAuswG) und damit für die Tonne ist. I. d. R. kann ich ja ruhig sagen, daß „die“ das nicht dürfen, aber ich habe dann auch keinen Schlüssel/Auto… :-(

  • Tja, nur interesiert §1 Abs. 1 S. 2 PAuswG keinen MItarbeiter im Fitness-Studio und noch viel weniger den bei der Autovermietung. Der schaut Ihnen lediglich regungslos ins Gesicht und wünscht Ihnen noch einen schönen Tag. Praktischerweise wird man daher diese Norm in der Tasche lassen um an das begehrte Auto oder die begehrte Hantel zu kommen.

    • Natürlich. Aber eben nur, wenn „alle“ die Norm in der Tasche lassen.

    • Hier geht man rechtlich gesehen eine sog. „freiwillige Unterwerfung“ ein um an „das Objekt der Begierde“ oder „in“ das Objekt zu kommen.

      • Problematisch wird es erst, wenn die hinterlegten Ausweise zum Beispiel „verschwinden“ oder versehentlich vertauscht werden. Derjenige, der die Ausweise einforderte, tat dies ohne rechtliche Grundlage und hat im Folgenden für jeden entstandenen Schaden aufzukommen. Es hilft ihm auch nicht darauf hinzuweisen, dass der Inhaber bei der Rückgabe hätte aufpassen müssen (vertauschter Ausweis). Das ist zwar auch richtig, hilft ihm aber nicht aus der Patsche, denn er hätte den Ausweis in keinem Fall als Pfand behalten dürfen …

        Im Fall des „verschwindens“ der Ausweise, ist er für die Ersatzbeschaffung zuständig. D.h. alle damit verbundenen Kosten sind sein. Das kann schnell sehr teuer werden. Denn: Passbilder, Ausweis und Arbeitsausfall sowie mögliche weitere Aufwände hat er zu tragen.
        Waren die Ausweise „nur“ verlegt, kann er sich glücklich schätzen. Werden sie zum Beispiel für Straftaten benutzt, kommen weitere Kosten auf denjenigen zu, der die unrechtmässige Hinterlegung verlangte.
        Kurz: man kann es machen. Aber wenn man sich vor einem nahezu unkalkulierbaren Risiko schützen möchte lässt man es besser bleiben und weicht auf etwas anderes aus.

        • Es scheint hier aber trotz allem etwas vorgefallen zu sein, denn eins der größten mir bekannten Unternehmen die früher mit ausweispfand gearbeitet haben, die Lufthansa Technik Hamburg (Personalausweis wurde am check-in verwahrt bis zur Rückgabe des Besucherausweises) gibt nun seit einiger Zeit den Perso direkt beim einchecken zurück…

  • Ihre Thesen scheinen mir etwas gewagt. § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG ist nicht straf- oder bußgeldbewehrt. Soweit die Vorschrift in Hinblick auf § 134 BGB Bedeutung hat, dürfte es kaum praktische Anwendungsfälle geben. Klagen auf die Herausgabe fremder Personalausweise kommen nicht vor.
    Soweit Sie darstellen, das Fertigen einer Kopie sei verboten, bleiben Sie den Nachweis schuldig. In der Regierungsbegründung mag stehen, was will – wenn der Gesetzestext es nicht hergibt, dann kommt es darauf nicht. Noch gilt: erlaubt ist alles, es sei denn, es ist verboten. Auch bei der Behandlung von Daten. Wenn also der Ausweis freiwillig zum Kopieren herausgerückt wird, dann machen beide Seiten nichts Verbotenes.

    • Das Verbot ergibt sich meiner Ansicht nach aus § 14 i.V.m. § 20 Abs. 1 PAuswG. Danach ist die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis nur nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 zulässig. In § 20 ist dann der Begriff der Verwendung als Identitätsnachweis auszulegen. Und an dieser Stelle kann man dann die Regierungsbegründung heranziehen und als weiteres Argument die Gesetzessystematik berücksichtigen, denn in mehreren anderen Gesetzen und Verordnungen wird eine Kopie explizit erlaubt, was meiner Ansicht nach nur Sinn macht, wenn es ansonsten verboten ist.

      Auch wenn der Verstoß nicht mit einem Bußgeld bewehrt ist, so kann die zuständige Behörde natürlich trotzdem das Gesetz durchsetzen und theoretisch auch Zwangsmittel anordnen. Und im Hinblick auf die Anwendung im Alltag (z.B. im Fitness-Studio) bleibt dann wohl nur zu hoffen, dass sich mit der Zeit andere Wege durchsetzen.

      • Ich möchte mich für die Webseite und die ausführlichen Erläuterungen bedanken.

        Und erlaube mir den Hinweis, dass es immer wieder zu Grenzüberschreitungen von Nicht-Berechtigten kommt. Bei den Kontoeröffnungsunterlagen beispielsweise einer großen, gelben Bank steht deutlich: Wenn der Kontoinhaber die Anfertigung einer Kopie des Ausweises *verweigert*, dann muss der Mitarbeiter die Angaben eben abschreiben und per Hand eintragen.

        Dies zeigt mir, dass die Commerzbank zwar auch die Bequemlichkeit der Mitarbeiter in den Vordergrund stellt. Aber nicht zu einer widerrechtlichen Kopierpflicht aufruft.

        Darauf sollte jeder achten, auch wenn die freche Mitarbeiterin einer Sparkasse das Gegenteil behaupten sollte. Weiterhin gilt also: Aufschreiben der Ausweisnummer, Gültigkeitsdauer etc. reicht vollkommen aus.

    • „erlaubt ist alles, es sei denn, es ist verboten.“

      hierzu muss man aber feststellen, dass es dabei dann wieder ganz erhebliche ausnahmen gibt:

      für behörden z.b. gilt das genaue gegenteil: die dürfen immer nur dinge tun, die ausdrücklich im gesetz vorgeschrieben (oder wenigstens erlaubt) ist.

  • @Dr. Datenschutz: Jeder „Kopierer“ heutzutage ist ein Digitalgerät. Preiswerter zu fertigen und so weiter. Nichts anderes als ein Scanner kombiniert mit einem Drucker und einer gewissen menge an lokaler Intelligenz. Analoge Geräte waren um die Jahrtausendwende am Aussterben.

  • Aber für Banken und Handyverträge ist es nicht so schlimm, wenn diese „Berechtigungs-Nummer“ denen bekannt wird?
    DAS allein ist für mich Grund genug, diese Funktion hübsch inaktiv zu lassen!

    Ich pin toch nich plöd!

    Ich finde den neuen PA eine Zumutung – das fängt beim Verbrecherfoto an und hört bei dieser online-Funktion, die OHNE mein Wissen auch für meine Überwachung benutzt werden kann, noch lange nicht auf. Und der Daumen-Abdruck auf dem Reise-Pass ist der Gipfel der Verbrecher-Kartei!
    Mit diesen beiden Ausweisen werden alle Bürger dieses Staates automatisch zu Verbrechern gestempelt!
    Für alle die das ncoh nicht wissen: Das sind Methoden, wie sie Hitler anwandte, auch die Bezeichnung „Staatsangehörigkeit“ und die Gleichsetzung von Nationalität und Staatenzugehörigkeit stammt aus dem Hitlerfaschismus.
    Damit endlich mal allen klar ist, wo das alles herkommt und wo wir bereits gelandet sind – ganz ohne das Einverständnis des Volkes, natürlich. Wann wäre dass denn auch je zu Dingen, die das Volk ganz unmmittelbar angeht befragt worden, ne?

  • Ich habe da aber nun mal ne Frage da ja jeder Bürger nunmehr endlich bei Schufa einmal im Jahr „kostenlos“ eine Eigenauskunft über den Wahnsinn der über einen dort gespeichert ist anfordern kann – und was wird da verlangt ?????? EINE KOPIE DES PERSONALAUSWEISES BEIDSEITIG – sonst wird auf das Schreiben nicht reagiert und eine Auskunft erhält man bei den wenigen Büros wo man persönlich hingehen kann auch nicht – das geht nur au dem postalischen Weg – Was bitte soll das denn ???? Da fühl ich mich als Bürger mal wieder verarscht – Danke für solche Gesetze …..

  • Online-Funktion zur unbemerkten Überwachung – Genau wie unter Hitler!

  • Jedes mal wenn ich mal wieder bei einer Zeitarbeitsfirma stehe kommt dan der Spruch :“ Ich brauch dann noch ihren Personalausweis um eine Kopie für unsere Akten zu machen „

  • Pingback: Facebook fordert Ausweiskopien der Nutzer | Konsumer.info
  • Hallo Dr. Datenschutz,

    auch wenn der Artikel was älter ist, ich hätt noch son Fall: Gameduell.de
    Nachdem ich fleissig problemlos eingezahlt hatte, um mitzuspielen, wollt ich mir gerne mal den angefallenen Gewinn auszahlen lassen. Davor wollten sie plötzlich eine Ausweiskopie von mir. Ist die in diesem Fall rechtens, evtl. wg. Geldwäsche etc? Und selbst, wenn die es dürften, darf (und will) ich ja nicht, ums ihnen zu schicken.

    Zitat:
    <>

    Dadurch wurden mir über 50€ entzogen, an die ich seit einem Jahr nicht mehr herankomme!
    Ich halte das für Betrug und Diebstahl.

    • casinos oder goldankäufer sehen sich in der pflicht, zu dokumentieren, dass sie die volljährigkeit des vertragspartners überprüft haben.

      dieses problem kann man mit dem neuen ausweis aber prima umgehen, in dem man sich per online signatur ausweist. die dabei übermittelte daten dürfen dritte speichern.

  • Leider ist das Gesetz ein *völliger* Papiertiger, da bei einer Weigerung einfach die entsprechende Dienstleistung verweigert wird.

  • Hallo, ich hab eine Frage.
    Mein Arbeit geber will meinen Reisepass einscannen und auf sein Server legen.
    In der Firma Arbeiten ca. 50 Personen, fast alle haben einen Zugang zum server,außer das Fußvolk mich eingeschlossen haben kein Zugang.
    Ich weis nicht was mit meinen Daten passiert die meisten kenne ich auch nicht. ich bin quasi der monteuer der Firma und bin selten dort.
    Darf mein Arbeitgeber meinen Pass einscannen und auf sein Server legen?

  • Ich habe soeben auf einer Tankstelle Ukash-Karten gekauft. Obwohl ich diese bar bezahlt habe, wurde mein Ausweis verlangt und – ohne mich vorher zu fragen – kopiert. Diese Kopie ist an ein Formular geheftet worden, auf dem meine personenbezogenen Daten sowieso handschriftlich vermerkt wurden. Auf meinen Protest hin wurde mir gesagt, dass ich ja auf den Kauf verzichten könnte, aber ohne Ausweiskopie gäbe es kein Ukash. Soviel dazu, dass Ausweiskopien nicht statthaft sind! – Ich arbeite bei einem Notar. Selbst dieser ist verpflichtet, die Zustimmung der Erschienenen zur Anfertigung einer Fotokpie ihres Personalausweises und deren Aufbewahrung bei seinen Akten einzuholen. Dass die Zustimmung zu diesem Verfahren von den Erschienenen erteilt wurde, hat er in seiner Urkunde zu vermerken. Erstaunlich, wie andere damit umgehen und wir sie auch noch gewähren lassen.

    • Der Mitarbeiter der Tankstelle hat sich aus meiner Sicht rechtswidrig verhalten.
      Solange der Wert der Ukash-Prepaidkarten einen Wert von 100 Euro monatlich nicht übersteigt, ist ein anonymer Erwerb (gegen Bargeld) gesetzlich erlaubt.

      Für welchen Betrag haben Sie Ukash gekauft? Mehr als 100 Euro?
      Um welche Tankstellenkette handelt es sich?

      Da der Tankstellen-Mitarbeiter dennoch Ihren Personalausweis verlangt und kopiert hat, sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Landesdatenschutzaufsicht wenden.
      Je nachdem, in welchem Bundesland der Tankstellenbetreiber seinen Sitz hat, ist z.B. für Berlin der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.

      Schauen Sie einmal beim Bundesdatenschutzbeauftragten nach, dieser bietet eine Übersicht zu den einzelnen Landesbehörden für Datenschutzaufsicht an.

  • Den Beitrag habe ich mit großem Interesse gelesen. Kürzlcih allerings bin ich mal wieder von einer Bank aufgefordert worden, eine Fotokoipie einzureichen. Hm…

    Aber mich beschäftigt noch eine andere Frage zum Personlausweis:

    Als ich vor ein paar Tagen ein Paket in einem Paketshop von GLS abholen wollte, habe ich zunächst meinen Personalausweis vorgelegt, damit man dort auch weiß, dass das Paket wirklich für mich ist. Dann hat jedoch der Mitarbeiter meine Personalausweisnummer auf der Empfangsquittung notiert, weil das von GLS so vorgegeben ist. Ich habe dem widersprochen und man wollte mir mein Paket nicht aushändigen.

    Liegt hier nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz vor? Darf bei einer Paketabholung die Personaausweisnummer notiert werden? Was macht der Shop und was macht GLS jetzt mit meinen Daten?

    bin wirklich sehr unruhig und verärgert darüber.

    VG

    • Aus dem Bauch heraus würde ich als Laie sagen, dass der Paketdienstleister bzw. dessen Paketshop-Betreiber natürlich sichergehen müssen, dass das Paket an den richtigen Empfänger ausgehändigt wird. Es besteht also ein berechtigtes Interesse daran, Ihren Personalausweis zwecks Identitätsüberprüfung einzusehen.

      Allerdings müssen auch Ihre berechtigten Datenschutzinteressen berücksichtigt werden.
      Ob bei diesem Interessensausgleich das Notieren der Ausweisnummer oder gar Kopieren des gesamten Ausweises wirklich erforderlich ist, erscheint mir sehr zweifelhaft.
      Zumal es sich bei den Paketshop-Betreibern oftmals um Kleingewerbetreibende handelt, von denen weder Datenschutzbewusstsein und -kenntnis, noch die nötigen Maßnahmen zur Datensicherheit zu erwarten sind.

      In jedem Fall empfehle ich Ihnen als Laie, sich an die zuständige Datenschutzaufsicht mit einer Beschwerde zu wenden. Zuvor können Sie es auch beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten von GLS versuchen. Da das Unternehmen GLS jedoch in der Vergangenheit unter anderem durch fragwürdige Arbeitsbedingungen (siehe Wallraffs Recherchen zu den Arbeitsbedingungen der GLS-Fahrer) aufgefallen ist, würde ich mir in Punkto Gesetzestreue nicht allzu viel von dieser Firma erhoffen.

      Die zuständige Datenschutzaufsicht befindet sich in dem Bundesland, in dem GLS seinen Hauptfirmensitz hat. Dies ist in diesem Fall Hessen. Unter http://www.datenschutzaufsicht.hessen.de/ueber_uns.htm finden Sie die Kontaktdaten der hessischen Datenschutzaufsicht.

      • Vielen Dank für die Einschätzung. Mir geht es eben ähnlich. Die Identifizierung per Personlausweis durch vorlage halte ich für absolut gerechtfertigt, nicht jedoch das Notieren der Personalausweisnummer. Nachdem ich gestern sehr intensiv recherchiert habe, werde ich als nächstes ein Schreiben an GLS erstellen mit einer Beschwerde und Auffoderung der Löschung der Daten, Als nächstes dann eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.

        Angefragt habe ich bereits den Verbraucherschutz und die Bürgerberatung des BMI. Bin gespannt, wie das weitergeht, werde den Fall jedoch weiter verfolgen.

        Vg

      • Sehr gut! Engagement und Hartnäckigkeit sind im Bereich Datenschutz entscheidend.
        Lassen Sie sich also nicht abspeisen oder vertrösten, sondern bleiben Sie dran.

        Wenn Sie Neuigkeiten zu diesem Fall haben, können Sie ja bei Gelegenheit einen kurzen Bericht hier hinterlassen.

  • Ihre Ausführungen oben bezüglich der Anfertigung von Kopien sind teilweise falsch, zumindest nicht vollständig. Es gibt nach dem GwG nicht nur Bnaken als a) Verpflichtete und dem gemäß b) Berechtigte eine Personalausweiskopie anzufertigen. Zu den Verpflichteten gehören z.B. auch Güterhändler oder Immobilienmakler (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) und demnach gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 auch berechtigt den Personalausweis zu kopieren. Es wäre sicher gut, wenn Sie den Beitrag oben entsprechend berichtigen würden.

    • Vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Wie Sie richtig angemerkt haben, sind die im Artikel aufgeführten Beispiele nicht umfassend. Ich hatte versucht, dies durch den Begriff „beispielsweise“ deutlich zu machen. Es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Ausnahmen, von denen ich nur einige wenige aufgeführt habe.

  • Hallo!
    Das Folgende wird versendet von Facebook. Hier sollte eine Abmahnung drin sein und sich ein Anwalt was für die Kaffee-Kasse verdienen!

    „Zu diesem Zeitpunkt können wir den Inhaber dieses Kontos nicht verifizieren. Bitte antworte auf diese E-Mail und füge ein Bild Deines Ausweises bei. Wir löschen dieses digitale Bild dauerhaft von unseren Servern, nachdem wir es zur Behebung Deines Problems verwendet haben. Der von Dir beigefügte Ausweis:
    – Muss von einer Regierungsbehörde ausgestellt sein (z.B. Pass, Führerschein).
    – Muss farbig sein.
    – Dein vollständiger Name, Dein Geburtsdatum und Dein Foto müssen gut zu erkennen sein.
    Speichere die Datei bitte als JPEG-Datei, wenn möglich, und schwärze jegliche persönlichen Informationen, die nicht zum Nachweis Deiner Identität benötigt werden (z. B. Adresse, Ausweisnummer). Du solltest Deine Anhänge zudem über eine sichere Verbindung versenden. Hier kannst Du mehr darüber erfahren: …
    Beachte, dass wir nur Maßnahmen Dein Konto bezüglich ergreifen können, wenn Du uns einen entsprechenden Ausweis zuschickst. Wir bedauern damit verbundene Unannehmlichkeiten.
    Danke,
    Patrick
    User Operations
    Facebook“

    Das Original und Namen (Zeugen) liegen vor.

  • Ich habe meine Ausweise kurz in die Mikrowelle gelegt. Damit sind die Chips nicht mehr aktiv und ich habe einen Ausweis, der immer noch gültig ist. Denn selbst die Bundesdruckerei weist darauf hin, dass ggf. durch Vielbenutzung Schäden entstehen können. Ich reise nicht in die USA, und einen Sender im Ausweis brauche ich nicht. Und warum soll ich alle 15 Jahre einen neuen Ausweis beantragen? Nur weil sich das Bild etwas geändert hat? Ich werde es mal darauf ankommen lassen und darauf verzichten. Wer einen haben möchte, soll den bezahlen ähnlich der GEZ Vorhaltegebühr.

  • Ist es nicht einfach möglich die Berechtigungsnummer mit Hilfe eines Lochers zu lochen? Damit ist diese weg und bei einer Kopie nicht mehr vorhanden. Wie kann es sein, dass Bankkarten einen PIN haben, der verständlich geheim ist und der Staat eine Berechtigungsnummer mit auf den Ausweis druckt? Ich werde diese ggf. mit einem Lochstecher für Teppiche einfach wie mit einem Locher entfernen, damit nicht jeder Uniformträger diese in den Händen hat, wer weis wo er damit überall Informationen ziehen kann. Ich habe den Ausweis bezahlt, mein Eigentum und meine Daten, da soll mal einer was sagen.

    • Ist zwar schon ein bisschen her, aber für andere Personen könnte die Antwort sicher noch interessant sein.

      Sie verwechseln wohl etwas. Die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Ausweises hat nichts mit dem ebenfalls sechstelligen eID-PIN zu tun. Letzterer wählen Sie beim Aktivieren selbst und ist nur Ihnen bekannt. Die Zugangsnummer (CAN (Card Access Number)) wird benötigt (kann benötigt werden) beim elektronischen Öffnen des Chips beim Lesevorgang, d. h. vor allem bei grenzbehördlichen Massnahmen.

      • Und Alex, der ein bisschen verquere Gedanken bezüglich der Zerstörung des Ausweises hat, meinte durchaus die vorne aufgedruckte Berechtigungsnummer…

        • Also ich lese den „Europäer“ so, als hätten die „IT-Experten“ des BSI wirklich mal so etwas wie Expertise bewiesen und man benötigte zum Lesen (der/gewisser) Ausweisdaten nicht nur ein NFC-Gerät, sondern auch jenen Code. Das wäre zumindest ein echter Beitrag zur Sicherung gegen unbefugtes Auslesen.

          Dann wäre die gelochte Nummer ein „Schuss ins Knie“, ich habe meine mit schwarzem Klebeband abgeklebt und lasse meinen Ausweis nie „unbeaufsichtigt“ (d.h. wer unbedingt eine Kopie machen will, muss mich zum Kopierer mitnehmen, für alle Anderen habe ich eine hinreichende Kopie dabei).

  • Hallo da hätte ich eine Frage, Die Post verwendet was keiner weis einen Datalogic Handlesegerät Gryphon welches mit 2 D Lesetechnologie ausgestattet ist. Der Gryphon D432 welcher 1 D Code, 2D Code erfassen kann. Das Lesegerät Gryphon 2D dem Anwender die Erfassung eines kompletten Bildes des zu Identifizierenden Objekts ohne auf dessen Lage oder Ausrichtung des Scanners zu achten. Zusätzlich eignet sich der Gryphon 2 D auch bildbasierte Anwendungen, wie zum Beispiel das Erfassen von Unterschriften, oder QRC Schrift.

    Nun weis keiner, dass er beim Abholen von Päckchen, Einschreiben u. a. immer einen Ausweis vorlegt und dieser durch den sehr modernen Scanner „kopiert“ wird. Der Abholer somit mit Bild, ggf. erfasst wird. Oder im PostIdent sogar mit Lichtbild erfasst wird.

    Was geht hier eigentlich? Das sehe ich eigentlich als verboten an, diese heimliche Technik, von der keiner eine Information hat und es einfach in ganz Deutschland eingeführt wurde und angewendet wird.

    Wie sieht das denn dann mit dem neuen Ausweis aus????

    • Meiner Beobachtung nach wird bei Filialen der Deutschen Post der Personalausweis nicht mittels eines Scannergeräts eingescannt und auch nicht herkömmlich mittels Fotokopierer kopiert.

      Wer ein in der Filiale hinterlegtes Päckchen, Paket oder Einschreiben abholt, muss seinen Personalausweis vorlegen. Dabei prüft der Filialmitarbeiter die Berechtigung des Abholenden durch Einsichtnahme in das Ausweisdokument und Vergleich mit den Empfängerangaben auf der Brief-/Postsendung. Als Abholbestätigung muss der Abholer nur die Abholung mit einer Unterschrift quittieren.

      Beim PostIdent-Vefahren, das z.B. für Kontoeröffnungen bei Direktbanken verwendet wird, übernimmt der Filialmitarbeiter die erforderlichen Angaben aus dem Personalausweis und trägt sie in das entsprechende Formular am Mitarbeiter-PC ein. Anschließend wird ein Ausdruck erstellt, den der Kunde prüft und unterschreibt. Das Formular wird danach in Papierform mit den Kontoeröffnungsunterlagen postalisch an die Bank gesendet.

      Mir ist nicht ganz klar, inwieweit Sie den Einsatz des von Ihnen genannten Scanners selbst beobachtet haben oder ob Sie sich im Bereich von Vermutungen bewegen.

      Bitte erläutern Sie Ihre Erfahrungen und/oder Beobachtungen etwas genauer.

      Im Zweifel können Sie sich mit Ihren Bedenken an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden. Für die Deutsche Post ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig (www.bfdi.bund.de). Diesen können Sie kontaktieren.

      • Nein ich habe es persönlich erlebt, dass es nun das Unterschriftenblatt nicht mehr gibt, sonder auf dem Ausdruckpapier, welche für Beleg genutzt wird, oder der Ausdruck auf dem das Einschreiben dem Absender bestätigt wird. Auf dem Ausdruck habe ich unterschrieben und diese wurde abgescannt. Auch im Post ID hatte er den Scanner auf meinen Ausweis gehalten und diesen gescannt. Ich habe lange gesucht nach den Scanner und dem was die alles können. Daher bin ich so verwundert. Die Unterschrift muss muss klar bei Abholung eines Paket geleistet werden, aber die Festhaltung in digitaler Form, die noch dazu heimlich erfolgt, denn es weis keiner, dass das ein Scanner ist, der das kann. Und auf dem Ausdruck ist kein Barcode vorhanden. Wir werden das demnächst Filmen um das besser belegen zu können.

        • Schade, dass sich bei einem solch wichtigen Thema immer wieder die Freunde der Alufolien-Helm-Fraktion mit ihren Verschwörungstheorien zu Wort melden. Fakt ist, wenn man ein Einschreiben oder Paket abholt, gleicht der Postmitarbeiter die Daten auf den Ausweis mit den Empfängerdaten ab, mehr nicht. Beim sog. Post-Ident-Verfahen werden zusätzlich noch die Ausweisdaten händisch erfasst.

      • Sehr gut, dass Sie an der Sache dran bleiben.

        Das Filmen des Vorgangs könnte keine gute Idee sein. Vor allem dann, wenn diese heimlich mit versteckter Kamera gemachten Aufnahmen auch Bilder von anderen Personen enthalten.

        Übrigens müssen Sie nicht “Beweise” vorlegen, um den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren.

        Schreiben Sie Ihre Beobachtungen und Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken einfach per Brief, Fax oder E-Mail an den Bundesdateschutzbeauftragten und bitten ihn um Prüfung des Sachverhalts. Seine Behörde wird den Fall recherchieren, die Deutsche Post um Stellungnahme bitten und gegebenfalls Maßnahmen ergreifen, die auch dazu führen können, dass die Deutsche Post ihre Vorgehensweise ändern muss.

        Also: Bitte nicht in Eigenregie “ermitteln” und versteckt filmen, sondern den Fall an den Bundesdatenschutzbeauftragten weitergeben.

  • Sehr interessant diese Seite! Ich wurde gerade von Ebay aufgefordert, eine Ausweiskopie per Post oder Fax zu schicken, da ich meinen Namen dort nach Heirat ändern wollte. Zusätzlich wollen sie auch noch eine Kopie der Heiratsurkunde. Ich finde das ein bisschen viel Informationen, wenn ich ein Konto neu eröffnen möchte, muss ich gar nichts hinschicken! Noch dazu bekommt man vom Standesamt ein Extra Dokument zum Nachweis der Namensänderung. Wozu wird ein solches Dokument gefertigt, wenn es nicht reicht, um den Namen ändern zu lassen?
    Hat Ebay die Berechtigung auf eine Ausweiskopie?
    Vielen Dank für die Antwort!

    • Sie haben die wesentlichen Punkte in Ihrer Schilderung eigentlich bereits genannt. Wie oben in unserem Artikel beschrieben, ist das Kopieren bzw. Scannen des Personalausweises nur in einigen wenigen Konstellationen zulässig, wie zum Beispiel beim Abschließen eines Handyvertrages (§ 95 Abs. 4 S. 2 TKG).

      Von Ihrer Schilderung ausgehend, würde eine solche von eBay veranlasste Erhebung von personenbezogenen Daten einen Datenschutzverstoß darstellen.
      Da eBay auf eine Überprüfungsmöglichkeit besteht, hätten Sie die Möglichkeit, wie Sie bereits richtig erwähnt haben, den vom Standesamt erlassenen Nachweis an eBay zu senden, welcher schließlich genau für einen solchen Fall der Authentifizierung gedacht ist. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, zwar eine Ausweiskopie an eBay zu übersenden, dabei aber überflüssige Daten (wie etwa die Personalausweisnummer, Foto, Augenfarbe, Größe usw.) zu schwärzen.

      Sofern eBay dies nicht ausreichen sollte, hätten Sie in jedem Falle noch die Möglichkeit sich an den Datenschutzbeauftragten von eBay oder die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu wenden.

  • bitte um antwort zu diesem artikel auf boerse.bz :

    http://www.boerse.bz/talk/zwischenmenschliches/1440073-totale-verweigerung-biometrischer-personalausweis.html

    was ist die wirklich aller aller letzte strafandrohung oder versuch des vollzugs einer strafe für die totale komplette verweigerung in jeglichem sinne bis zum bitteren ende oder meinem ableben des biometrischen personalausweises?

  • Durch Recherchen zu einem aktuellen Fall von mir bin ich auf diese Seite aufmerksam geworden.
    Für die Zulassung meines Autos möchte ich den Zulassungsservice meines Autohändlers in Anspruch nehmen. Das Autohaus kenne ich als eine seriöse Firma, der Zulassungsservice wird von einer Fremdfirma durchgeführt, dich ich nicht kenne. Nun sagte mir mein Autohändler, dass die Zulassungsstelle dafür den Original-Personalausweis brauchen würde. Ich habe es erst einmal abgelehnt meinen Personalausweis für mehrere Tage aus der Hand zu geben. Bei der Zulassungsstelle habe ich angefragt, ob die Aussage meines Händlers überhaupt richtig ist. Ich würde mich freuen, wenn ich auch hier eine Stellungnahme dazu erhalten würde.
    Grüße und Danke

  • Um zu verhindern das bei Facebook falsche Identitäten entstehen, soll durch die unten zitierte Maßname sicher gestellt werden, das nieman einen Falschen Namen angibt..

    „Bitte lade eine Kopie deines amtlichen Lichtbildausweises hoch, damit wir bestätigen können, dass dies dein Konto ist. Erfahre mehr darüber, warum wir eine Kopie deines Ausweises benötigen und welche Arten von Ausweisen wir akzeptieren. „

  • Sie zitieren
    „Dazu das Bundesinnenministerium: Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.“

    Haben Sie auch eine primäre Fundstelle für uns? Ich finde überall im Netz das Zitat, wohl aus heise.de, aber nirgends das Original oder eine zitierfähige Fundstelle.

    Herzlichen Dank

  • Hallo,

    welche Daten dürfen mit einem Pass Scanner in einem Hotel erfasst werden? Darf ein Scan überhaupt erfolgen? Muss ich dem nicht zustimmen?

    MfG,
    Sandra Hausding 

  • Der Kommentar vom 5.2.2012 (HD) ist fehlerhaft:
    Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt (und nicht umgekehrt !). Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet eine personenbezogene Datenverarbeitung, es sei denn sie ist durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift erlaubt (vgl. auch Art. 33 der Sächsischen Verfassung). Personalausweiskopien für Behörden sind in der Regel nicht erforderlich und damit unzulässig.

  • Schön, schön.

    Ich hab mich vor 2 Jahren an den DSB Rheinland-Pfalz gewendet, weil des hiesige Bauhaus bei Inventuraushilfen eine Fotokopie gemacht hat.
    Dieses Jahr haben sie es wieder gemacht.

    Scheint also nicht die Bohne zu interessieren.

    P.S.: Auf das Verbot angesprochen kam natürlich „dann keinen Job“ zurück.

  • „Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.“

    Warum zum Teufel ist die dann darauf abgedruckt und wird nicht per separater Post an den Inhaber verschickt??

    • Wenn dies wirklich eine „offizielle“ Stellungnahme gewesen sein soll, dann ist sie falsch. Die erwähnte Nummer ist die CAN (Card Access Number) und dient zum Zugriff auf den Chip. Ohne physischen Besitz der Karte ist die Nummer wertlos. Ist man im Besitz der Karte (und somit auch der Nummer), muss der entsprechende RFID Leser aber auch über das entsprechende Zertifikat verfügen um überhaupt auf heikle Daten im Chip zugreifen zu können. Und dieses Zertifikat ist nicht weitverbreitet, z. B. deutsche Grenzbehörden.

  • Hallo!

    Ich kenne Personen, die als Dienstleister für Firmen tätig sind, deren Räumlichkeiten teilweise auf dem Gelände von Bundes- oder Landesministerien oder auch innerhalb von Kasernengelände der Bundeswehr angesiedelt sind. So lange man keinen Ausweis für das jeweilige Gelände hat, muss man stets seinen Personalausweis an der Pforte abgeben und erhält im Tausch einen temporären Hausausweis. Um einen permanenten Hausausweis zu erhalten, muss (’natürlich‘) eine vollständige Kopie des Personalausweises hinterlegt werden – an jeder dieser Liegenschaften. Gelten für den Zutritt zu diesen Liegenschaften des Staates, der Bundeswehr oder der Länder andere Rechtsgrundlagen?

    Danke im Voraus für die Beantwortung.

    • Ja, die oberen und mittleren Bundes- und Landesbehörden (man möge mich korrigieren) dürfen durchaus den (n)PA für die Dauer des Besuchs einziehen, ebenso die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden.

  • Verschiedene Webservicxe verlangen das kopieren des Ausweißes.
    Z.b. das Partnersuchportal „la Blue“

    Zitat:
    er Echtheits-Check garantiert Ihnen und allen anderen Mitgliedern von lablue, dass sich hinter jedem Profil auch tatsächlich eine reelle Person verbirgt. Also jemand, der wie Sie auf der Suche nach neuen Kontakten ist.

    Und? Was kann man jetzt dagegen tun?

    Fotografieren oder scannen Sie einfach Ihren Ausweis ab und laden Sie die Datei hoch. Nach der Prüfung wird der Upload wieder gelöscht.

  • Vielleicht sollte man auf den Straftatbestand der Nötigung hinweisen, wenn eine Kopie erzwungen werden soll. Niemand ist verpflichtet, seinen Ausweis aus der Hand zu geben oder die Daten (dauerhaft) speichern zu lassen, zumal die „Versicherung“ einer Löschung nicht einmal ansatzweise Gewähr dafür bietet.

    Genau so wenig wie jemand einer „Vorladung“ bei der Polizei Folge zu leisten hat, genau so wenig ist Forderungen nach Aufgabe der Datensicherheit und letztlich damit seiner Persönlichkeitsrechte statthaft. Da muss nicht diskutiert werden. Hier kommt es einzig dararauf an, welche Position man persönlich bezieht und welches Verhältnis man zum Thema Souveränität und Privatautonomie hat!

    • IANAL, aber:
      Die Nötigung tritt wohl nur selten ein: Wenn Ihnen ein Recht versagt wird (SCHUFA-Auskunft könnte ich mir z.B. vorstellen).
      Will Jemand mit Ihnen keinen Vertrag schliessen, weil Sie diese seine Bedingung nicht akzeptieren, dann muss er das nicht nur nicht, sondern kann es gar nicht (es fehlt dann die übereinstimmende Willenserklärung zwischem Ihnen und ihm).

      Viel spannender fände ich die Frage, ob ich bei einem solchen Vertrag später die Sittenwidrigkeit feststellen und ihn für ungültig erklären lassen kann. Denn er kommt ja nur zustande, wenn ich dafür eine Straftat begehe…
      DAS wäre mal ein Hammer und „Datenschutz durch die Hintertür“.

      Was meinen Sie dazu, Dr. D?

  • Ich bin deutsch und möchte Bekannte aus China einladen. Unser dortiges Konsulat verlangt zwecks Visaerteilung u.a. die Einreichung einer Pass- bzw. Ausweiskopie von mir, der einladenden Person. Ohne gibt’s kein Visum für meine Bekannten, und die (teure) Reisevorbereitung wäre verloren.

    Erfüllt das Konsulat damit nicht ebenfalls den Straftatbestand der Nötigung oder habe ich hierbei ein Gesetz übersehen, das das beschriebene Vorgehen legitimiert?

    • Wie im Beitrag dargestellt, ist es bis auf Ausnahmen verboten, Kopien oder Scanns von Personalausweisen anzufertigen bzw. dies zu fordern. Für den Reisepass kann aufgrund des überwiegend inhaltsgleichen Gesetzestextes ebenfalls von einem solchen grundsätzlichen Verbot ausgegangen werden. Ob bestimmte Erlaubnisnormen existieren, welche das von Ihnen beschriebene Verfahren durch Übersenden einer Kopie an das zuständige Konsulat vereinfachen bzw. beschleunigen, wäre zu prüfen. Insofern ist wohl vermutlich eher nicht von vornherein von einer Erfüllung des Nötigungstatbestandes auszugehen. Für einen konkreten Rechtsrat in Bezug auf eine strafrechtliche Bewertung wenden sie sich bitte an einen geeigneten Berufsträger.

  • Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Kopie mitzuführen. Damit ist das Fotokopieren ja schon mal erlaubt, nehm ich an.
    http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Hilfe/hilfe__selbst.html

  • Wie kann es dann eigentlich sein das eine Behörde, hier das Eisenbahn-Bundesamt, von den Lokführern Deutschlandweit verlangt, für die Beantragung des neuen EU-Lokführerscheins den Personalausweis oder den Reisepass zu kopieren?

    • Wie schon am Ende des Artikels erwähnt, kann es durchaus gesetzliche Ausnahmen zum Kopierverbot geben. Für die Beantragung des Triebfahrzeugführerscheins findet sich eine solche in § 8 a Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV). Dort ist allerdings auch genau festgehalten, dass eine Schwärzung der nicht erforderlichen Daten erfolgen darf. Zudem sind auch Umfang und Speicherdauer der erhobenen Daten begrenzt.

  • Die Stadt München verlangt eine Kopie des Personalausweises wenn man einen Kinderreisepass beantragt, und nur ein Elternteil mit bei der Beantragung erscheint. Es wird explizit verlangt den Personalausweis der nicht Erscheinenden als nötige Unterlagen mitzubringen damit die Unterschrift geprüft werden kann. Auf Nachfrage gab man sich auch mit einer Kopie zufrieden. Dies ist umso erstaunlicher, als die selbe Behörde die Personalausweise ja auch ausstellt.

  • man gebt den Ausweis alle ab! personenstanderklärung-das anonymus video, guckt es euch bitte an und hört genau drauf!!

  • Grundsätzlich sollte es ja so sein, dass man den Angaben zur Person glaubt; wenn dem nicht so ist, dann glaubt man der Behörde, die dies mit dem Ausweis bestätigt. Jetzt hat der Leser des Ausweises seine Zweifel beseitigt; eigentlich müsste dies ausreiche, aber die Firma des Angestellten glaubt dem Angestellten die in Augenscheinnahme des Ausweises auch nicht, also erwartet sie einen Nachweis, dass dieser seinen Pflichten nachgekommen ist.
    Wenn der Hermes Bote meine Angaben bezweifelt, obwohl ich eine Benachrichtigung vorlege, in dem er mich auffordert, meinen Ausweis zu zeigen, ich nach einer Begründung für diesen Zweifel frage, er keinen angeben kann, mir aber trotzdem die Herausgabe meiner Post verweigert, begeht er doch einen Straftatbestand (Vorenthalten der Post!) Irre ich mich hier?

    • Ja, Sie irren.
      Denn Sie können die Benachrichtigung auch aus einem fremden Briefkasten geangelt oder anderweitig unberechtigt in deren Besitz gelangt sein.
      Ich finde das Verhalten des Hermes-Menschen vorbildlich und Sie sollten ihm danken – es dient Ihrem Schutz.

  • Ich möchte ein Grundstück verkaufen und der vom Käufer mit der Grundbuchänderung beauftragte Notar möchte eine Personalausweiskopie vom mir.
    Ist er dazu berechtigt? Reicht es nicht aus, wenn ich den Ausweis beim Notar vorlege?

    • Sie könnten ja ein ganz fieser Geldwäscher sein. Dank dieses Generalverdachts müssen sich auch Beteiligte an Immobilien- oder Grundstücksgeschäften vom Notar identifizieren lassen. Diese Identifizierung umfasst die Dokumentation der Identitätsdaten, z.B. anhand einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. Die Anfertigung von Kopien der Ausweisdokumente hat sich aus praktischen Gründen eingebürgert. Nach Geldwäschegesetz ist es gleichsam zulässig, wenn die Angaben bei persönlicher Vorsprache und Vorlage aus dem Ausweis abgeschrieben werden und die Übereinstimmung mit dem Originaldokument vom Notar bestätigt wird. Sprechen Sie den Notar einfach darauf an, dass Sie aus Datenschutzbedenken heraus bevorzugen, wenn er die Ausweisdaten abschreibt und als gülitg bestätigt. Ausweiskopien können in den falschen Händen auch missbraucht werden, hat der Notar eine Alarmanlage und gute Türschlösser? Fragen Sie ihn nach der Aufbewahrung der sensiblen Ausweiskopien.

      DISCLAIMER :
      Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur irgendeine Meinung irgendeines anonymen Menschens.

  • Gibt es auch eine eventuelle Übersetzung von diesem Gesetz ? In europäischen Nachbarländern wird mein Perso andauernd kopiert und wer weiss wo diese Kopien abenden. Ich würde denen gerne einen Text zeigen können dass das nicht erlaubt ist !

    • Das deutsche Gesetz gilt nur auf deutschem Boden. Somit ist diese innerdeutsche rechtliche Verpflichtung ausserhalb Deutschlands nichtig. Sofern es in dem von Ihnen besuchten Land keine ähnliche gesetzliche Bestimmung gibt, welche auch AUSLÄNDISCHE Ausweise einschliesst, dann haben Sie schlichtweg keine Handhabe. Bitte bedenken Sie auch, dass das deutsche Personalausweisgesetz NUR für Personalausweise gilt, welche auch von Deutschland herausgegeben werden. Für Besitzer von z. B. einem französischen Personalausweis gilt das Gesetz nicht. D. h. dieser Ausweis dürfte bedingungslos kopiert werden.

      (NB: „Personalausweis“ ist schon ein „komischer“ Name. Sind alle Deutschen Angestellte des deutschen Staates? Denn die Definition von Personal lautet: „Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen“) ;-D

  • Stellt § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz wirklich eine Ausnahme vom Kopierverbot für Personalausweise dar?

    Da heißt es doch nur, daß eine Kopie des vorgelegten Identifikationsdokuments den Aufzeichnungsanforderungen genügt, was nach meinem Verständnis aber keine ausdrückliche Erlaubnis zum Kopieren von Ausweisen darstellt, für die das eigentlich verboten ist.

    • § 8 Abs. S.1 GWG besagt, dass „(…)die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen (…) aufzuzeichnen [sind]“. Laut S.3 gelten „die Anfertigung einer Kopie des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments (…) als Aufzeichnung der darin enthaltenen Angaben“. Dies ist tatsächlich eine taugliche Erlaubnisnorm. Leider sind unsere Gesetze selten so formuliert, dass sie eindeutig und verständlich ausdrücken, was sie regeln sollen.

  • Die Schufa verlangt eine Personalausweiskopie für die Selbstauskunft.
    Ist das nach dem Datenschutz so OK??

  • Als Besucher des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin muss man seinen Ausweis abgeben und erhält für die Zeit des Aufenthaltes einen „Besucherausweis“. Diese Regelungen wäre demnach auch nicht richtig. Viele Hotels machen beim Einchecken ebenso eine Ausweiskopie.

  • Wenn ich bei der Behörde eine Bescheinigung über meine Zuverlässigkeit (Luft Sicherheits Gesetz) beantrage, muss ich auch eine Kopie meines Personalausweises beifügen. Ich werde dabei nichts schwärzen, da man daraus entnehmen könnte, dass ich etwas zu verbergen habe, was vielleicht als ein Punkt gegen meine Zuverlässigkeit gewertet wird. (Man weiß halt nicht, was da alles überprüft wird.)

  • Ich frage mich, was das Kopierverbot soll. Was wird damit verhindert. Selbst eine Farbkopie kann nie den Originalausweis konkret ersetzen. Das Verbot erschwert nur einige Notwendigkeiten. Wenn zum Beispiel der Ausweis gestohlen wurde, kann man mit einer Kopie wenigstens seine Identitaet provisorisch nachweisen.

  • Ich habe einen Plastik-Perso, der aber anders aussieht.
    Wenn ich dann in Zukunft einen neueren bekomme, wo steht dann diese „Berechtigungs-Nummer“, damit ich die mit eine Klebestreifen abdecken kann ?

  • Vor zwei Wochen freitagabend bin ich mit Verdacht auf eine allergische Reaktion auf ein vom Hausarzt verschriebenes Medikament zur kassenärztlichen Notaufnahme ins Hospital gefahren. Dort hat man meinen ePerso verlangt und dann ungefragt sofort auf den Kopierer gelegt. Nach Anfertigung der Kopie habe ich lediglich angemerkt, daß dies eigentlich nicht erlaubt sei.Da wollte man mich mit der Rückfrage, ob ich jetzt eine Behandlung wolle oder nicht, rauswerfen. Ich habe dann lediglich darauf hingewiesen , daß ich ja keinen Rechtsverstoß begangen habe, sondern der Angestellte und es mir daher egal sei.

    Aber ich denke sowas geht zuweit. Beinahe hätte ich meine Behandlung nicht bekommen, nur weil ich mich korrekt verhalten habe.

  • Kopieren häufig doch erlaubt!

    Banken, Anwälte, Notare, Steuerberater und viele Andere sind „Verpflichtete“ nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen u.a. Ausweisnummer und ausstellende Behörde aufzeichnen. Eine Kopie für die Akten gilt nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GWG als zulässige Aufzeichnungsmethode. Wäre es tatsächlich verboten, vom Personalausweis eine Kopie zu machen, hätte man diese Vorschrift wohl etwas anders formuliert.

    • @ alle: bitte nicht zu vergessen, dass sämtliche Kopierer der letzten Jahre nicht nur das Dokument kopieren sondern auch eine Kopie auf dem internen Speicher des Kopierers/Drucker/Scanners ablegen. Wird dieses Gerät dann zurückgegeben, entsorgt oder verschenkt, ohne den Datenträger auszubauen und zu zerstören, gelangt jemand „ganz legal“ in den Besitz von ggf. tausenden von ePerso Daten. Das ist dann noch viel schwerwiegender.
      Daher nochmal die Frage: ist das rechtswidrige Kopieren ein Straftatbestand, bußgeldbewehrt oder eine Ordnungswidrigkeit? Kann jemand etwas dazu sagen?

      • das kopieren ist weder grundsätzlich verboten, noch wären verstöße ordungswidrig oder strafbar.

        jedoch kann 1. der datenschutzbeauftragte langfristig auf unterlassung klagen.

        wichtig ist auch: hinterlegt man seinen ausweis bei einer stelle, die nicht dazu befugt ist, dich danach zu fragen, haftet man SELBST für alle folgen, die dadruch entstehen können, wenn der ausweis dadurch verloren geht.

  • Wenn ich das in unserer Branche sehe, wie oft da der Ausweis durch den Kopierer gezogen wird, mit der Begründung Chef hätte es erlaubt etc.

    Ich glaube kaum, das das produzierende Gewerbe wie etwa die Stahlindustrie etc. nachdem GWG zu den „Verpflichtenden“ gehört nur weil ein Fahrer dort etwas anliefert oder abholt. Als weitere Begründung wird oft genannt, das man ja was klauen könnte…

  • Was darf man …. um der Identität einer Person zu glauben? Wenn zu mir ein Kunde kommt und sich behandeln lässt und am Ende der Preis genannt wird und er Bargeld und Kreditkarte sprich Geldbörse vergessen hat. Wie kann man sicher gehen das er wieder kommt mit Bargeld? Was soll man sonst tun wenn man keine Kopie machen darf?

  • Für folgt aus den tausenden vorstehenden Zeilen nur die (persönliche) Konsequenz das von Dr. Datenschutz aufgezeigte implizite Kopierverbot in all denjenigen Fällen einfach zu ignorieren, wo es lebenspraktisch angebracht erscheint, dazu gehören vielfältige Vertragsabschlüsse inkl. des zitierten Falls bei Facebook. Dies umsomehr, als vermutlich bewusstermaßen keine Strafandrohung gegeben ist.

  • Wie ist das denn mit dem Datenschutz bei neuen Arbeitgebern? Dort wird neuerdings immer eine Kopie des Personalausweises von der Personalabteilung verlangt, damit ein Firmenausweis erstellt werden kann, mit dem man Türen öffnen, an der Zeiterfassung teilnehmen und Eintritt in die Firmenkantine erhält.

  • Wenn es im Perso-Gesetz KEIN KOPIERVERBOT gibt, dann spielt die im Artikel zitierte „Regierungsbegründung“ zum Gesetz in der Praxis überhaupt keine Rolle. Denn diese Begründung hat keinen Rechtscharakter. Sie kann lediglich von Gerichten u.a. als Hilfsargument herangezogen werden.

    • Es gibt im Gesetz durchaus ein Kopierverbot, nur ist es kein „ausdrückliches“ Kopierverbot. Das Verbot ergibt sich meiner Ansicht nach aus § 14 i.V.m. § 20 Abs. 1 PAuswG. Danach ist die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis nur nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 zulässig. In § 20 ist dann der Begriff der Verwendung als Identitätsnachweis auszulegen. Und an dieser Stelle kann man dann die Regierungsbegründung heranziehen und als weiteres Argument die Gesetzessystematik berücksichtigen, denn in mehreren anderen Gesetzen und Verordnungen wird eine Kopie explizit erlaubt, was meiner Ansicht nach nur Sinn macht, wenn es ansonsten verboten ist.

  • @ Dr. Datenschutz:

    Wie sieht es mit der Zulässigkeit von Ausweiskopien aus, wenn man Mitglied einer Wohnungs- und Baugenossenschaft wird, in eine Genossenschaftswohnung einzieht und entsprechende verzinste Genossenschaftsanteile zeichnen muss?

  • Vielen Dank für den guten Artikel. Sie verweisen darauf, dass Banken im Rahmen der GwG-Verpflichtungen den Ausweis kopieren dürfen. Meine Frage: Neuerdings sind Güterhändler in bestimmten Fällen (siehe GwG) ebenfalls verpflichtet, die Ausweisdaten zu erfassen. Kann ich diesbzgl. davon ausgehen, dass auch hier die Erlaubnis besteht, den Ausweis zu kopieren (also analog der o.g. Vorgehensweise bei Banken)?

  • Das ganze Chaos um das Kopieren dürfte sich aus dem früheren Wortgebrauch entwickelt haben, wobei das Objekt nach Sicht manuell abgebildet wurde, wie bei einem Ölbildfälscher. Deshalb heißt ja der Ausweis so, weil man sich damit durch Vorlage, bei optischer Kontrolle durch den Prüfenden, ausweisen sollte. Das bedeutete immer die manuelle Übertragung der benötigten/vorgeschriebenen Daten in das Archiv z.B. der Bank. Da die Banken keine polizeilichen Befugnisse haben, frage ich mich, was im Falle eines Geldwäscheverdachts an Daten an die Polizei weitergeleitet wird. Doch bestimmt nicht meine Augenfarbe oder meine Größe oder die Kopie des Passes. Da hat doch die Polizei die besseren und legalen Zugriffe auf die Datenbanken der Behörden. Für mich ist das Kopieren nichts als Faulheit zu Lasten des Datenschutzes bzw. bei Dienste-anbietern die Sicherung einer ladungsfähigen Adresse für einen Zahlungsbefehl oder die Weitergabe an Unbefugte im In- und Ausland zur Überwachung der Bevölkerung.

    • @ Udo

      „frage ich mich, was im Falle eines Geldwäscheverdachts an Daten an die Polizei weitergeleitet wird. Doch bestimmt nicht meine Augenfarbe oder meine Größe oder die Kopie des Passes.“

      Doch. Polizei und/oder Staatsanwaltschaft erhalten ALLE Daten, die das Unternehmen über den Kunden gespeichert hat. Die gesamte Kundenakte wandert zu den Behörden, inkl. Ausweiskopien etc.

  • Ich habe gestern für die Nutzung der Packstation ein Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale durchlaufen. Dabei wurde zum Abschluss mein Perso beidseitig fotografiert. Wäre seit 26.10. so vorgegeben. Ist das zulässig? Die Packstation hat ja mE nichts mit Geldwäsche etc. zu tun…

  • Guten Tag,
    ich bin kürzlich von einer Werbeagentur als freelancer für ein Projekt gebucht worden. Als ich nach Beendigung des Projekts die Rechnung schreiben wollte, teilte man mir mit, dass ich vorher noch als Lieferant angelegt werden müsse. Dafür solle ich eine Kopie des Personalausweises und einen Kontoauszug hinmailen. Da es sich um eine Agentur in einem Netzwerk von ca 1300 Agenturen handelt, habe ich darum gebeten mir eine Datenschutzvereinbarung vorzulegen, da ich nicht bereit sei meine Daten einfach so irgendwo hin zu senden ohne zu wissen, wie die Daten dann gespeichert oder verarbeitet werden sollen. Die Antwort war:
    “ Sehr geehrter Herr xxxx,
    bitten entschuldigen Sie, dass es mit der Antwort so lange gedauert hat.
    Wie Sie aus der Mail von Herrn YYY und der Mail von Herr XXX ersehen können, werden die Kopien ihres Personalausweises sowie die Kopie des Kontoauszugs nur zum Datenabgleich benötigt und werden nicht an Dritte weitergereicht.
    Wir hoffen Ihnen hiermit Ihre Bedenken nehmen zu können und würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, damit wir die Stammdatenanlage veranlassen können.
    Vielen Dank im Voraus.“
    In der Mail des betreffenden Kollegen stand:
    „Guten Morgen AAAA,
    nach kurzer Rücksprache mit meinem Kollegen XXX, kann ich dir für den jetzigen Prozess bestätigen, dass diese Daten ausschließlich für die Anlage der Stammdaten in unserem Finanzbuchhaltungssystem dient und nicht an Dritte übermittelt wird. Da auch die Firma B in diesem Zusammenhang als Dritte gelten kann, haben wir zwischen den „ABC Gesellschaften“ und der Firma B einen Datenschutzvertrag (ADV) abgeschlossen. Rechtlich handelt es sich somit nicht um eine Übermittlung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz an Dritte, sondern um eine „interne Weitergabe“.
    Hoffe, dass hilft.
    VG“
    Ich muss sagen, dass ich diese schriftliche Erklärung immer noch etwas dürftig finde zumal eine andere Firma die Abrechnung macht, als der Auftraggeber und es an erster Stelle ja schon um die Erhebung der Daten geht. Darüber hinaus gebe ich auf der Rechnung ja IBAN und Steuernummer an. Haben Sie einen Tip, wie ich vorgehen kann? Normalerweise tauchen Klauseln zum Datenschutz im Vertrag zur freien Mitarbeit auf..
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • 1. Erhebung der Daten: Nach dem BDSG gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Deswegen ist hier schon fraglich, warum die Kopie Ihres Personalausweises und des Kontoauszuges benötigt werden (üblicherweise wird dies bei vergleichbaren Konstellationen nicht benötigt). Zum anderen ist § 1 Abs. 1 S. 2 PAuswG zu beachten. Wie in unserem Artikel beschrieben, ist das Kopieren bzw. Scannen des Personalausweises nur in einigen wenigen Konstellationen zulässig, wie zum Beispiel beim Abschließen eines Handyvertrages (§ 95 Abs. 4 S. 2 TKG).

      Deswegen ist die Erhebung (die Vorlage der Kopie des Personalausweises und der Kontoauszüge) sehr fraglich. Ob ein berechtigtes Interesse Ihres Kunden vorliegt, dass die Vorgehensweise rechtfertigen könnte, kann anhand der Anfrage nicht beantwortet werden.

      2. Weitergabe der Daten an Dritte: Unabhängig hiervon ist die Frage, ob Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und sind die Voraussetzungen nach §§ 9,11 BDSG erfüllt, dann ist tatsächlich die Weitergabe erlaubt. Dabei darf der Dritte die Daten aber nur im Auftrag Ihres Kunden und nur in engen Grenzen bearbeiten.

      Sie können sich mit Ihren Bedenken zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kunden wenden (falls dieser einen bestellt hat). Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit die zuständige Aufsichtsbehörde (https://www.dr-datenschutz.de/datenschutzbeauftragte-von-bund-und-laendern/) anzufragen. Zumindest sollten auf beiden Kopien die nicht benötigten Daten geschwärzt werden, wenn Sie diese an Ihren Kunden weiterleiten.

  • Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz). Wenn ein Gesetz etwas nicht verbietet, dann ist es nicht verboten. Nein, nicht „aber“, da gibt es kein aber. Etwas ist nur dann verboten, wenn es gegen ein GESCHRIEBENES Gesetz verstößt und eine Regierungsbegründung hat absolut keine gesetzgebende Kraft. Das deutsche Rechtssystem ist kein Rechtssystem das auf Präzedenzfällen aufgebaut ist, Richter machen bei uns keine Gesetze, sie können höchstens einen vom Gesetzgeber vorgesehenen Interpretationsspielraum ausnutzen, aber den sehe ich hier nicht, auch nicht bei Paragraph 14 oder 20. In § 20 geht es nur um automatisierte Erfassung (wenn ich von Hand eine Kopie mach ist da gar nichts automatisiert) und speziell das Auslesen durch Behörden, aber für die macht man ja auch keine Kopien (Kopien macht man für den Privatsektor) und Abs. 3 gibt auch nur vor, dass die Daten nicht für automatisierter Abrufe verwendet werden dürfen, aber das ist nur eine Auflage für dem Empfänger der Kopie. Nirgendwo ist die Rede davon dass man eine Kopie nicht machen darf, nicht weiterleiten, nicht empfangen oder nicht besitzen darf. Man kann das alles machen ohne gegen irgend eine niedergeschriebene Auflage oder Forderung zu verstoßen und wie gesagt, wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt, so und nur so funktioniert unser Rechtssystem.

    • „Richter machen bei uns keine Gesetze“

      Falsch. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft (z.B. das nicht im Grundgesetz aber vom BVerfG formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).

      „wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt, so und nur so funktioniert unser Rechtssystem.“

      Falsch. Zum Beispiel im Datenschutzrecht gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Alles ist verboten, es sei denn, es ist erlaubt oder gar angeordnet oder der Betroffene hat eingewilligt.

  • Ich war eben in der Postfiliale und habe Postident genutzt. Der freundliche Herr am Schalter teilte mir mit, dass die Post seit ca. 6 Wochen dazu übergegangen ist, Ausweise zu scannen und die Bilder speichert.
    Warum? Dürfen die das? Es sollte doch reichen, wenn ich mich persönlich vorstelle.

    • Empfehlung:
      Beschweren Sie sich bei der Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post AG UND bei der NRW-Datenschutzaufsichtsbehörde (DPAG sitzt in Bonn, NRW).

      Bitte berichten Sie im Anschluss hier vom Fortgang der Sache. Danke.

    • Hallo Didi,

      auf dem ersten Blick scheint mir das Verhalten Post-Bediensteten in der Postfiliale aus Sicht des Datenschutzes zweifelhaft. Zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Postident-Verfahrens ist es nicht erforderlich, den Ausweis einschließlich des Passfotos einzuscannen. Es reicht aus, die Angaben aus dem Ausweis in ein Formular der Post zu übertragen und dieses nach Prüfung auf Richtigkeit durch den Ausweisinhaber zu unterzeichnen.

      • Es gibt dummerweise noch die Pflicht diesen Beweis Gerichtsfest aufzubewahren und die gegebenen Verjährungszeiten definieren die erforderlichen Aufbewahrungszeiten.

  • @tp800

    Das Geldwäschegesetz verlangt nur, die erforderlichen Angaben zur Identität 5 Jahre aufzubewahren. Wie die Erfassung der Daten erfolgt, ist freigestellt (Kopie, Scan, elektronische Eingabe, handschriftliche Abschrift). Hier sollte die datensparsamste Variante gewählt werden. Dies wurde ja auch jahrelang von der Deutschen Post so gehandhabt.

    Falls die Deutsche Post meint, mit Kopien/Scans von Ausweisen/Pässen den durchaus vorhandenen Betrugsfällen (Kontoeröffnungsbetrug mittels gefälschter ausländischer Pässe) begegnen zu können, dann befindet sich die Post hier auf dem Holzweg.

    Bei deutschen Staatsbürgern mit deutschen Ausweisdokumenten, die in Postfilialen (d.h. eigentlich Filialen der Postbank) PostIdent machen, sollte weiterhin risikoangemessen nur das PostIdent-Formular verwendet werden.

    Falls Personen mit ausländischen Pässen (deren Sicherheitsmerkmale hierzulande nicht so bekannt sind) bei Postagenturen (Kiosk, Schreibwarenladen) auftauchen, dann könnte man zwecks späterer Prüfung die ausländischen Ausweisdokumente scannen/kopieren.

    Das wäre risikogerecht und würde für Deutsche, die Postfilialen erscheinen, keine datenschutzrechtliche Verschlechterung bedeuten.

    @ Dr. Datenschutz: Was meinen Sie? Möchten Sie die Deutsche Post nicht mal entsprechend beraten? ;-)

  • Warum steht diese Berechtigungsnummer denn überhaupt für jeden lesbar auf dem Ausweis? Sonst wird eine PIN/Gehimzahl immer getrennt versendet, und um genau dieses handelt es sich doch.

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    Bitte beachten Sie unseren Artikel „Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?“ und unsere bisherigen Antworten auf die eingegangenen Kommentare.

    Wir bedanken uns für die zahlreichen Beiträge.

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