Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
NSA-Affäre: Generalbundesanwalt ist auf dem richtigen Weg

NSA-Affäre: Generalbundesanwalt ist auf dem richtigen Weg

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, will Generalbundesanwalt Harald Range nun doch Ermittlungen in der NSA-Spähaffäre aufnehmen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts werden sich jedoch auf die Ausspähung des Handys von Kanzlerin Merkel beschränken, so dass Ermittlungen wegen des massenhaften Ausspähens der Bundesbürger zunächst außen vor bleiben. Im Hinblick auf die allgemeinen Ausspähung soll der Prüfvorgang jedoch weiterhin offen bleiben, so dass Ermittlungen auch später noch möglich sind.

Unterlassene Ermittlungen lösten Empörung aus

Für Empörung hatten zuletzt Berichte der Süddeutschen Zeitung gesorgt, wonach der Generalbundesanwalt in keinem der beiden Fälle Ermittlungen plane, da belastbares Material weitestgehend fehle. Die Linksparteichefin Katja Kipping sprach gegenüber der „Welt“ daraufhin von einem „beispiellosen Rechtsversagen“ sowie „Rechtsbeugung aus politischen Beweggründen“.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte  die Entscheidung dagegen „Völlig unverständlich“ und „überhaupt nicht nachvollziehbar“ und gegenüber dem Deutschlandfunk sagte er in diesem Zusammenhang: „Jeder blamiert sich, so gut er kann.“

Diverse Anhaltpunkte für Ermittlungen vorhanden

Hintergrund der Ermittlungen ist lt. SPIEGEL-ONLINE, dass sich im Gegensatz zur Massenausspähung für das Abhören des Kanzlerhandys eine Vielzahl belastbarer Anhaltspunkte ergeben haben.

Zu nennen ist zum einen die Beschwerde der Kanzlerin bei US-Präsident Obama, zum anderen soll aber auch der Ex-NSA-Chef Keith Alexander dies im Beisein von Elmar Brok (CDU) explizit eingeräumt haben.

Erhebliche Widerstände im eigenen Haus

Wie die „Welt“ weiterhin berichtet, hatte der Generalbundesanwalt erhebliche Widerstände im eigenen Haus zu überwinden, was zur Folge hatte, dass der Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für diesen Fall einem Referat entziehen und die Ermittlungen auf ein anderes Referat übertragen musste. Die Bundesregierung soll jedenfalls für die vorliegenden Ermittlungen ihre Unterstützung signalisiert haben. Wenn diese Unterstützung ähnlich ausfällt wie der Aufklärungswille innerhalb des NSA-Untersuchungsausschusses, so sollte Generalbundesanwalt Range hierauf lieber nicht allzu viel Hoffnung legen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • „(…) hatte der Generalbundesanwalt erhebliche Widerstände im eigenen Haus zu überwinden, was zur Folge hatte, dass der Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für diesen Fall einem Referat entziehen und die Ermittlungen auf ein anderes Referat übertragen musste.“

    @ Dr. Datenschutz

    Erklären Sie bitte mal aus Ihrer Juristensicht, was der Hintergrund für so ein Verhalten von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts ist. Das klingt ja schon fast wie Befehlsverweigerung, wenn irgendwelche niederrangige Mitarbeiter Arbeitsverweigerung betreiben.

  • „(…) hatte der Generalbundesanwalt erhebliche Widerstände im eigenen Haus zu überwinden, was zur Folge hatte, dass der Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für diesen Fall einem Referat entziehen und die Ermittlungen auf ein anderes Referat übertragen musste.“

    @Dr. Datenschutz

    Erklären Sie bitte mal aus Ihrer Juristensicht, was der Hintergrund für so ein Verhalten von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts ist. Das klingt ja schon fast wie Befehlsverweigerung, wenn irgendwelche niederrangige Mitarbeiter Arbeitsverweigerung betreiben.

  • @ Simon Gaertner:
    Während in der Mathematik 4 + 4 = 8 ist, ergibt diese Rechnung in der Juristerei bestenfalls ein Ergebnis irgendwo zwischen 6 – 8. Es kann also durchaus sein, dass einige Juristen in dem ersten Referat in der Bewertung des Falles zu einem anderen Ergebnis gelangt sind, wenngleich dies angesichts der US-Amerikanischen EIngeständnisse schon erheblich verwundert.

    Zwar hätte man ggf. die Zuständigkeit auch in dem ersten Referat belassen können, jedoch dürfte die Ermittlungsmotivation bei Mitarbeitern größer sein, wenn diese auch inhaltlich voll hinter der Sache stehen, so dass die Übertragung auf ein anderes Referat durchaus nachvollziehbar ist.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.