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Once-Only-Prinzip: EU plant zentrale Daten-Schnittstelle

Once-Only-Prinzip: EU plant zentrale Daten-Schnittstelle

Die EU-Kommission plant eine Verordnung zu einer einheitlichen digitalen Schnittstelle, eine sog. Single Digital Gateway, um einen Austausch von Daten durch Behörden untereinander nach dem Once-Only-Prinzip zu ermöglichen. Dieses zentrale digitale Zugangstor soll die Entwicklung des Binnenmarktes und vor allem des digitalen Binnenmarktes vorantreiben. Doch noch gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Initiative.

Was ist das Once-Only-Prinzip?

Das Once-Only-Prinzip hat als Ziel, Bürgern und Unternehmen eine einfachere Handhabung der persönlichen Daten zu ermöglichen, die sie bei Behörden angeben. Durch einen internen Austausch dieser Angaben sollen Bürger ihre Informationen nur einmal eingeben müssen – dadurch sollen sie entlastet werden. Die Vorteile des Once-Only-Prinzips liegen dabei sowohl bei Bürgern und Unternehmen, als auch bei der öffentlichen Stellen selber. Das Once-Only-Prinzip soll die administrativen Bürden verringern, die Schnelligkeit und Effizienz der Verarbeitung eventueller Bescheide vorantreiben und eine erhöhte Transparenz beim Umgang mit Daten gewährleisten.

Was will die EU-Kommission regeln?

Die Kommission sieht in dem Once-Only-Prinzip ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des Binnenmarktes:

„Bisher kommen die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jedoch nicht in den vollen Genuss der Vorteile der digitalen Dienste, die eigentlich nahtlos und EU-weit zur Verfügung stehen sollten. Digitale Technologien als integraler Teil der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung können für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und für die Gesellschaft insgesamt einen bedeutenden wirtschaftlichen und sozialen Nutzen erbringen.“

Die EU-Kommission will den Bürgern und Unternehmen mit einem zentralen digitalen Zugangstor die Informationen zur Verfügung stellen, die sie zur vollen Ausübung ihrer Mobilität innerhalb der EU bedürfen. Dieses zentrale Zugangstor soll eine schnelle und einfache Bearbeitung von Anfragen im Online-Verfahren ohne Diskriminierung nach Herkunftsland ermöglichen. Dafür will die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Online-Zugang zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Verfahren einrichten.

Auf der Plattform sollen Online-Dienste angeboten werden, die durch die Bürger selber angestoßen werden. Zu nennen ist beispielsweise die Anerkennung von Abschlüssen. Aber auch die Informationsbeschaffung bezüglich praktischer Fragen mit grenzüberschreitenden Zusammenhängen soll vereinfacht werden, indem diese zentral und nutzerfreundlich angeboten werden.

Was sagt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) dazu?

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) (engl.: European Data Protection Supervisor, EDPS) ist eine unabhängige Institution der EU, die u.a. die Einhaltung der Datenschutzregelungen durch die EU-Verwaltung kontrolliert, die EU-Organe zu datenschutzrechtlichen Fragen berät und mit nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli sieht bei der geplanten Verordnung noch Punkte, die aus datenschutzrechtlicher Sicht überarbeitet oder berücksichtigt werden müssten. So vermisst er eine Rechtsgrundlage, auf der die eingetragenen Daten wiederholt verarbeitet werden dürften. Der Vorschlag der Kommission nennt als Rechtsgrundlagen für eine Ausarbeitung Art. 21 Abs. 2 AEUV, sowie die Art. 48 AEUV und Art. 114 Abs. 1 AEUV, diese reichen aber für eine wiederholte Verarbeitung der Daten für sich allein nicht aus. Seiner Ansicht nach müsse ferner gewährleistet werden, dass die Implementierung des Gateways das Prinzip der Datensparsamkeit und der Zweckbindung berücksichtige. Auch andere in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Rechte des Betroffenen müssten bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.

Was wird in Deutschland dazu diskutiert?

In Deutschland wird das bislang vorhandene E-Government aufgrund des unattraktiven Angebots und der geringen Nutzung kritisiert. Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT des Fraunhofer-Instituts analysierte die Situation in Deutschland und forderte bereits 2015 eine Verbesserung des Angebots im E-Government. Als Handelsempfehlung listet sie u.a. die Umstellung von Verwaltungsleistungen auf eine digitale Leistung (Digital-by-Default) nach dem Once-Only-Prinzip.

Künftige Entwicklungen

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommission die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verordnung umsetzt und konkretisiert. Für die Akzeptanz bei den Bürgern und Unternehmen kommt es aber letztlich darauf an, wie die Online-Plattform konkret ausgestaltet wird. Mit einem Vorstoß auf europäischer Ebene dürfte auch das geforderte E-Government im Allgemeinen in Deutschland vorangetrieben werden.

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  • Mit Speck fängt man Mäuse – Zweckbindung?! -Erinnerungen an die gute (?) alte DDR-Zeit
    Die Vorteile sind fraglos vorhanden.
    Bei der Zweckbindung brauche ich mir nur die Sache mit den Mautdaten anzusehen, um die Halbwertzeit solcher Zusicherungen abzuschätzen.
    Déjà-vu: bekommen wir (als Kern dieser Technik) wieder eine zentrale PDB (Personen-Datenbank) wie in DDR-Zeiten? Natürlich sind die heutigen, hiesigen Behörden gaaaanz gesetzestreu, halten sich strikt an die Zweckbindung, verdienen unser uneingeschränktes Vertrauen, und im Himmel ist Jahrmarkt.

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