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Online-Lernangebote für zu Hause und der Datenschutz

Online-Lernangebote für zu Hause und der Datenschutz

Aufgrund der Corona-Krise fallen vielerorts die Schulen aus und Eltern sind in der Pflicht, den Unterricht ihrer Kinder zu Hause zu gestalten. Neben den regulären Aufgaben, die durch die Lehrer an die Familien herangetragen werden, gibt es auch viele Angebote online. Aber auf was ist hier datenschutzrechtlich zu achten, damit unsere Kinder auch in dieser Zeit geschützt werden?

Was tun beim Homeschooling?

Im normalen Schulbetrieb gelten die regulären Datenschutzbestimmungen und für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Schule verantwortlich. In den nächsten Wochen müssen die meisten Eltern wahrscheinlich kreativ werden, um die Lernmotivation ihrer Kinder zu erhalten. Das Angebot im Netz ist riesig und derzeit werden viele Optionen zudem kostenfrei angeboten. Insbesondere Apps könnten den Lernalltag aufpeppen. Nachfolgend einige Beispiele und datenschutzrechtliche Hinweise, die dabei nicht vergessen werden sollten.

StudySmarter & Stark

StudySmarter ist eine Online-Lern-Plattform, die sowohl von Schülern als auch Studenten genutzt wird. Als App ist sie sowohl für iPhone als auch Android verfügbar. Beliebt macht die Plattform ihre Anpassungsfähigkeit an verschiedene Lerntypen. Für Schüler ist vor allem die Kooperation mit Stark relevant. Der Stark-Abiturtrainer bietet bspw. die Prüfungsaufgaben aus den vergangenen Abitur-Durchgängen an. Zurzeit ist der Premium Zugang kostenfrei.

StudySmarter ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in München, welches unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein hohes Schutzniveau unterstreicht. Erfreulich ist, dass zur Einrichtung des Kontos ausschließlich eine E-Mail-Adresse benötigt wird. Zur Benutzung der App muss man zudem das Bundesland angeben, in dem man bzw. die Kinder zur Schule gehen, die Schulform, Schulname und die Klassenstufe. Das Unternehmen lebt hier durchaus eine solide Datensparsamkeit.

Zu bedenken ist aber zum einem, dass sich StudySmarter laut ihrer Datenschutzerklärung vorbehält, Nutzerdaten zur Verbesserung der StudySmarter-Plattform einzusetzen und zum Vergleich von Lernzeit und -fortschritt auszuwerten und zum anderen, dass StudySmarter u.a. Google und Facebook Applikationen verwendet. Es findet folglich auch ein Datentransfern in die USA statt. Nach Aussagen von StudySmarter sind „nur“ pseudonyme Daten (weder Namen noch E-Mail-Adressen) betroffen. Durch CLOUD- und Patriot-Act sind US-amerikanische Unternehmen jedoch zur Herausgabe von Datenbeständen gegenüber US-Behörden verpflichtet. Obwohl es sich um Unternehmen handelt, die vom Privacy-Shield-Abkommen erfasst sind, ist das immer zu bedenken.

simpleclub

TheSimpleClub ist eine überwiegend deutschsprachige Plattform, die auf YouTube und einer eigenen LernApp (sowohl für iPhone als auch Android kostenfrei erhältlich) Lernvideos für Schüler der 8. bis 13. Klasse anbieten. Bei Jugendlichen besonders beliebt, weil die lockere Jugendsprache der anschaulichen Videos den strengen Schulalltag aufheitert. Schulen können sich derzeit registrieren und erhalten Gutscheincodes der Premium-Version für die Schüler. Damit lässt sich der Dienst bis 20. April kostenlos nutzen. Auch innerhalb der App sind die Videos nicht offline verfügbar, was ggf. einen hohen Datenverbrauch mit sich bringt.

TheSimpleClub ist eine deutsche GmbH mit Sitz in Berlin. Bei der Registrierung werden folgende Daten abgefragt: Vorname, Nachname, Anrede; E- Mail- Adresse des Nutzers; Klassenstufe; Geburtsdatum; Datum und Uhrzeit der Registrierung; Sprache und Profilbild (wenn eins verwendet wird) und das Land. Datensparsamkeit sieht wohl anders aus. TheSimpleClub scherzt im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung, dass sie ihre Daten nicht an die NSA geben, weil sie die Daten grundsätzlich nicht an Dritte geben. Sie verwenden aber auch Plug-Ins von Facebook und eine Reihe von Google-Anwendungen. Wie bereits bei StudySmarter dargestellt, könnten die Daten durchaus von der NSA verarbeitet werden. Der lockere Umgang im Rahmen der Datenschutzerklärung unterstreicht zwar das Konzept von TheSimpleClub, hinterlässt aber beim informierten Leser einen faden Beigeschmack.

LearnAttack

Die Lernplattform von Duden LearnAttack ermöglicht Schülern ab der 4. Klasse durch Lernvideos und dazugehörige Übungen abwechslungsreich zu lernen. Auch LearnAttack ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Berlin. Um ein Benutzerkonto anzulegen wird der Vor- und Nachname, die E-Mail-Adresse, das Geschlecht, die Rolle (Schüler, Elternteil oder Lehrer) sowie als freiwillige Information das Bundesland, die Klassenstufe, die Telefonnummer und das Fach abgefragt.

LearnAttack arbeitet sowie die anderen vorgestellten Tools mit Google, Facebook & Co. informiert jedoch sehr umfänglich und sauber über alle Tätigkeiten. Grundsätzlich bleiben jedoch die gleichen Bedenken, wie allen anderen Anbietern. Schulen können sich derzeit registrieren und erhalten Gutscheincodes der Premium-Version für die Schüler. Damit lässt sich der Dienst bis 20. April kostenlos nutzen.

Antolin

Auch im Grundschulalter gibt es Optionen Kinder an Online-Angebote heranzuführen. Zur Förderung und Motivation setzen viele Lehrer auch im regulären Unterricht zum Beispiel Antolin ein. Ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Braunschweig. Die Kinder können hier aus einem riesigen Fundus von Büchern spielerisch ihr Leseverständnis steigern und sammeln dabei Punkte. Die Anmeldung erfolgt über den Deutsch-Fachlehrer, der den Eltern bzw. dem Kind einen Zugang einräumt.

Über Antolin werden kaum personenbezogene Daten der Schüler erfasst, weil alles über den Hauptnutzer (den Lehrer/die Lehrerin) läuft. Es wird der Vorname, die Klassenstufe und das Geschlecht durch den Lehrer/in eingeben und daraus generiert das System einen Benutzernamen und Passwort. Im kennwortgeschützten Bereich findet kein Datentransfer an Dritte statt und die Schule bleibt verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes, weil Antolin lediglich Auftragsverarbeiter ist. Es unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sehr sichere Anwendung.

Woran noch zu denken ist

Alle der genannten Apps können trotz der Hinweise für die entsprechenden Altersklassen verwendet werden. Alle Anwendungen sollten durch die Eltern oder zumindest zusammen mit den Kindern installiert werden, insofern die Kinder nicht das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben. Soweit es sich um freiwillige Angaben handelt, empfiehlt es sich sparsam vorzugehen und die Kinder – vor allem bei rein online basierten Anwendungen – nicht aus dem Auge zu verlieren.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Familien in dieser Situation viel leisten müssen. Die Tools können natürlich nur eine Ergänzung zu den von Schule und Lehrern zur Verfügung gestellten Unterlagen sein. Behalten Sie aber auch die Privatsphäre Ihrer Kinder im Auge. Vor allem im Grundschulalter sollten die Kinder mit den Online-Tools nicht allein gelassen werden. Sehen Sie es als Chance zum gemeinsamen Lernen und das kann Spaß machen – das sollte nie vergessen werden.

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  • LernAttack mag als inhaltliches Angebot gut sein. Leider ermöglicht der Duden Verlag zahlreichen Dritten noch auf der Login Seite Zugriff auf die Seitenbesucher. Das sollte eigentlich nicht sein, denn so werden über die zur Anmeldung erhobenen Daten noch viele Daten mehr abgegriffen.

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