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Personalausweis mit eID-Funktion gerne, aber bitte ohne das neue Gesetz

Personalausweis mit eID-Funktion gerne, aber bitte ohne das neue Gesetz

Das neue Gesetz zum elektronischen Personalausweis steht zu Recht in der Kritik. Da der neue Personalausweis mit der der Identifizierungsfunktion (eID-Funktion) bei den Bürgern, der Verwaltung und privater Wirtschaft in Deutschland nicht wirklich ankam, soll nun per Gesetz geregelt werden, das künftig nur noch Ausweise mit aktivierter eID-Funktion ausgeben werden.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises

Das Vorhaben des Gesetzgebers im Bereich Personalausweiswesen hat einen schönen Namen: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises leichter anwendbar werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, dass die eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Dies soll die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereitzustellen.

Es ist einfach, sich online auszuweisen

Um sich als Bürger online ausweisen zu können, braucht man:

Anwendungsbereiche für Online-Ausweisfunktion

Das Bundesministerium des Inneren klärt auf der Webseite www.personalausweisportal.de die Bürger auf, wie diese die Online-Ausweisfunktion nutzen können. Die Bürger sollten dabei vor der Datenübermittlung genau darauf achten, welches Unternehmen bzw. welche Behörde ihre Daten erhält und ob die für die Datenabfrage erforderliche staatliche Berechtigung dafür vorliegt. Die Liste mit allen erteilten gültigen Berechtigungen für die Online-Ausweisfunktion ist online abrufbar. Die Liste enthält den Namen des Zertifikatinhabers, die Kontaktdaten, den Zweck der Anwendung, die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, die seitens VfB für den Abruf freigegebenen Datenkategorien – z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Anschrift etc. – sowie das Datum, an dem die Berechtigung endet.

Der Haken bei der ganzen Geschichte ist, dass die Inhaber von Berechtigungszertifikaten nicht zwangsläufig eine Anwendungsmöglichkeit für den Online-Ausweis anbieten. Also bleibt es weiterhin bei der Frage, wofür das Ganze?

Es ist festzuhalten, dass aktuell ein Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion für den Bürger keinen Anreiz hat, da nur einige wenige Verwaltungen einen Online-Bürgerservice anbieten, der über die elektronische Abgabe der Steuererklärung hinausgeht.

Lesegerät als Sicherheitsrisiko?

Größtes Sicherheitsmanko bei den elektronischen Ausweisen ist laut Chaos Computer Club das Basis-Lesegerät, bei dem die zur Identifizierung im Internet erforderliche PIN über die Computertastatur eingegeben wird. Sind die Lesegeräte von keiner hohen Qualität, können beispielsweise die PIN-Nummer durch Relay-Angriffe ausgespäht werden.

Hier würde es durchaus helfen, wenn dem Bürger neben dem neuen Personalausweis mit eID-Funktion ein von BSI abgesegnetes Lesegerät ausgehändigt wird.

Zugriff für Polizei und Geheimdienste

Das neue Personalausweisgesetz soll darüber hinaus vorsehen, dass die Polizei und die Geheimdienste rund um die Uhr die biometrischen Lichtbilder der Bürger bei den Meldeämtern automatisch abrufen können ohne dass ein Abruf protokolliert wird. Warum eine solche neue Regelung erforderlich ist, ist fraglich.

Macht es so wie Estland

In Sachen eGovernance sollte Deutschland sich Estland als Vorbild nehmen. Das kleine nordeuropäische Land ist der Vorreiter in Sachen eCovernance und papierlose Verwaltung. Eine Liste mit den Diensten, die mithilfe einer ID-Card (Personalausweis mit eID-Funktion) in Anspruch genommen werden können, ist zwar im Internet abrufbar. Auf diese Liste greift aber so gut wie kein Este zu, denn die elektronische Identifikation ist in dem Land der Regelfall und nicht die Ausnahme.

Apropos: In Estland können auch die Nicht-Esten einen eResidency beantragen, um beispielsweise innerhalb von wenigen Minuten ein Unternehmen in Estland zu registrieren.

Fazit

Statt neue Gesetze im Bereich Personalausweiswesen zu schaffen, sollte Deutschland sich zunächst darauf konzentrieren, die öffentliche Verwaltung in das 21. Jahrhundert zu holen. Könnte der Bürger sich beispielsweise leicht von Zuhause aus ummelden, die Meldebescheinigung oder das Führungszeugnis abrufen, würde automatisch ein Anreiz für die Nutzung der eID-Funktion geschaffen. Eine Zwangsförderung per Gesetz könnte dadurch obsolet werden.

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