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Polizisten als „digitale Analphabeten“?

Polizisten als „digitale Analphabeten“?

Wer Opfer einer Internetstraftat geworden ist und diese anzeigen will, wird oft enttäuscht – nicht immer können die für die Aufnahme von Anzeigen zuständigen Polizisten diese Sachverhalte richtig einordnen. Mitunter sind dort „digitale Analphabeten“ am Werk, die kein Verständnis für die vorgetragenen Sachverhalte haben. Spezialermittler im Bereich IT sind durch die steigende Zahl von Straftaten meist überlastet.

Datendiebstahl ist kein Wohnungseinbruch

Stellt man fest, dass in die eigene Wohnung eingebrochen wurde, ruft man die Polizei. Kurze Zeit nach der Einbruchsmeldung werden Streifenbeamte erscheinen, um die Lage vor Ort in Augenschein zu nehmen. Je nach Sachlage werden sie ihre Kollegen vom Einbruchsdezernat hinzuziehen, die dann die Ermittlungen übernehmen.

Anders sieht die Lage meist aus, will man einen Einbruch in das eigene Computersystem melden. Wendet man sich dabei an den polizeilichen Notruf oder die nächstgelegene Polizeiwache, erntet man mitunter Unverständnis. Dass es sich auch beim Einloggen in fremde Internetkonten und bei der unbefugten Veröffentlichung von privaten Fotoaufnahmen um Straftaten handelt, scheint sich noch nicht bis zu jedem Polizisten herumgesprochen zu haben.

BKA-Chef räumt Mängel ein

Dass die Polizei sich den neuen Medien stärker öffnen müsse, hat auch BKA-Präsident Holger Münch jüngst in einem Interview gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) eingeräumt. Die deutsche Polizei müsse versierter im Umgang mit Informationstechnologie werden. Falsch liegt er damit nicht.

Erfolge bei schwerer Internetkriminalität

Geht es um schwere Internetkriminalität wie Kinderpornografie oder das gezielte Ausspähen der Daten von Wirtschaftsunternehmen, sind die Polizeibehörden in der Regel gut aufgestellt. Geführt werden die Ermittlungen in diesen Fällen von den bei den jeweiligen Polizeipräsidien eingerichteten Sonderdezernaten oder direkt von den Landeskriminalämtern. Die dort tätigen Beamten sind im Umgang mit den Besonderheiten der Straftaten mit IT-Bezug geschult. Kommen sie nicht weiter, werden auch externe Dienstleister herangezogen.

Verfolgung von Kleinkriminalität schwierig

Weniger gut aufgestellt ist die Polizei, geht es um die Verfolgung der alltäglichen Kleinkriminalität mit IT-Bezug. Hier scheitert die Strafverfolgung mitunter bereits an der mangelnden Bereitschaft der Polizisten, sich der Angelegenheit überhaupt anzunehmen. So werden z.B. Datendiebstahl oder Identitätsmissbrauch mitunter sogar von den Beamten als Bagatellen abgetan. Manch verängstigte Frau wurde von den in einer Polizeiwache tätigen Beamten wieder weggeschickt, wollte sie die drohende Veröffentlichung von intimen Fotoaufnahmen durch ihren mittlerweile Ex-Freund anzeigen.

Polizeibeamte als „digitale Analphabeten“

Nicht selten zeigt sich, dass die „an der Front“ tätigen Polizisten in Fällen mit IT-Bezug oftmals mit der Beweissicherung überfordert sind. Viele dieser Beamten sind „digitale Analphabeten“, die mit dem Umgang mit der modernen Technik nicht vertraut sind. Kennt sich der erste in einer Strafsache tätige Polizist nicht gut genug mit der Technik aus, können wertvolle Beweismittel verloren gehen.

Steigende Zahl von Straftaten führt zunehmend zur Überlastung

Hinzu kommt die zunehmende Überlastung der Behörden durch die steigende Zahl von Straftaten mit IT-Bezug. Auswertungen von Festplatten und mobilen Datenträgern z.B. können je nach Behörde auch schon einmal bis zu einem Jahr dauern. Dass auf diese Weise keine effizienten Ermittlungen geführt werden können, liegt auf der Hand.

Sensibilisierung und Schulung erforderlich

Um hier Abhilfe zu schaffen, bedarf es zunächst der Sensibilisierung der Beamten für IT- und Internetstraftaten. Von den Opfern vorgetragene Sachverhalte müssen von den Beamten als Straftaten eingeordnet werden können. Zudem müssen mehr Polizisten im Umgang mit digitalen Beweismitteln geschult werden. Digitale Beweismittel müssen als solche erkannt, entsprechend behandelt und gegebenenfalls auch gesichert werden können.

Weitergebildet werden sollten dabei nicht nur die in den Sonderdezernaten tätigen Kolleginnen und Kollegen, sondern auch diejenigen Polizisten, die erste Ansprechpartner für die Opfer der Internetkriminalität sind. Zudem sollten die bei den Polizeipräsidien und Landeskriminalämtern eingerichteten Sonderdezernate organisatorisch wie technisch aufgestockt werden, um eine zügigere Bearbeitung der Fälle gewährleisten zu können.

Im schlimmsten Fall: Direkt an Sonderdezernat wenden

Bis diese Maßnahmen flächendeckend umgesetzt sind, bleibt den Opfern von Internet- und IT-Straftaten nur, sich direkt an die für die Verfolgung von Internet- und IT-Straftaten zuständigen Sonderdezernate zu wenden. Unter Umständen ist es sinnvoll, Beweise zunächst selbst zu sichern oder auf eigene Kosten sichern zu lassen.

Bei Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Vorgehens sollte professionelle, auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

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  • Ein weiteres Problem: Die Polizei schottet sich gegen Quereinsteiger ab. Wer keine klassische Laufbahnausbildung mit Fachhochschulstudium bei der Polizei absolviert, kommt später kaum mehr rein. Initiativbewerbungen wie in der Privatwirtschaft sind bei BKA, LKAs und Co. ein Fremdwort. Schade eigentlich, würden die Polizeibehörden mit mehr Offenheit für Externe agieren, könnten mehr Talente gewonnen werden.

    Allerdings sollten die Gehälter höher sein und mehr Stellen eingeplant werden. Aber dafür ist natürlich kein Geld mehr da, wenn man lieber auf teure Massenüberwachung und Subventionierung der Überwachungsindustrie setzt.

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