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PRISM: Überwachungsstaat 3.0

PRISM: Überwachungsstaat 3.0

Das FBI und die NSA der USA greifen direkt auf die Server von Apple, Facebook, Google, Microsoft, Skype und AOL zu.

So berichten aktuell die verschiedenen Medien. Um einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die entsprechenden Berichte hier einmal zusammengetragen:

TagesschauFAZSpiegelZeitFocus

Unternehmen bestreiten Teilnahme an PRISM

Sollten die Berichte tatsächlich stimmen und bereits seit 2007 auf die Server der genannten Unternehmen durch die US-Regierung zugegriffen werden, wäre das ein Skandal, der auch in Zukunft nur sehr schwer zu toppen wäre. Die genannten Unternehmen bestreiten jedoch den Beitritt zu diesem Programm. Spiegel berichtet jedoch:

Die Beteiligung hat aber einen enormen Vorteil für sie: Wer mitmacht, genießt Immunität und kann nicht von Kunden wegen der Weitergabe von Daten verklagt werden.

Auf der Website der „Washington Post“ finden sich Präsentationsausschnitte zur Funktionsweise des Programms „PRISM“ und eine Darstellung, wann welche Unternehmen dem Programm beigetreten sein sollen.

Die Grundlage für die Einsichtnahme auf die Server stellt wohl der Patriot Act dar, der zur Terrorabwehr nach 9/11 erlassen wurde. Danach können US-Behörden zur Terrorabwehr ohne richterlichen Beschluss auf die Kommunikationsdaten bei Telefon und Internet zugreifen. Den Berichten in den Medien zufolge basiert die Genehmigung des Programms auf diesem Gesetz.

Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland

Nun dürften auch in Deutschland die Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung wieder verschärft geführt werden. Gerade unter dem Aspekt, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht genügend umgesetzt hatte. Zuletzt hatte im Jahre 2010 das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Dabei führte es jedoch auch aus:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Dazu wurden vom Bundesverfassungsgericht konkrete Vorgaben gemacht, die den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen rechtfertigen sollen. Die wichtigsten Punkte hierbei sind:

  • Die Daten verbleiben bei den Providern, kein unmittelbarer Zugriff auf sämtliche Daten durch den Staat.
  • Abschließende Regelung zum Zugriff für Strafverfolgung (schwere Straftaten)
  • Abschließende Regelung zum Zugriff für Gefahrenabwehr (Leib, Leben, Gemeingefahr, Staatsbestand,)
  • Keine Verwendung der Daten ohne Benachrichtigung des Betroffenen
  • Keine Übermittlung und Nutzung der Daten ohne Richtervorbehalt

Skandalen wie derzeit in den USA sollte damit vorgebeugt werden. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung nicht die Speicherung und den Zugriff auf den Inhalt der Daten zum Gegenstand hat. Die USA hingegen, lesen und hören mit.

Willkommen im Überwachungsstaat 3.0!

Risiko auch für deutsche Unternehmen

Für Unternehmen, welche die genannten von der US-Regierung überwachten Dienste nutzen, stellt dies ein nicht unerhebliches Risiko dar. So muss doch damit gerechnet werden, dass auch Geschäftsgeheimnisse und die Kommunikation zwischen Geschäftspartnern, Mitarbeitern usw. dem Zugriff des FBI oder der NSA ausgesetzt sind.

Ohnehin sind im internationalen Geschäftsverkehr im Datenschutzrecht bestimmte vertragliche Regelungen, wie Binding Corporate Rules und EU-Standardvertragsklauseln abzuschließen und deren Einhaltung zu überwachen. Doch momentan scheint die damit einhergehende Sicherheit und Einhaltung des Datenschutzes, tatsächlich nur auf dem Papier zu bestehen.

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  • Ich zitiere aus Ihrem Artikel:

    „Nun dürften auch in Deutschland die Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung wieder verschärft geführt werden. Gerade unter dem Aspekt, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht genügend umgesetzt hatte.
    (…)
    Skandale wie derzeit in den USA sollte damit vorgebeugt werden. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung nicht die Speicherung und den Zugriff auf den Inhalt der Daten zum Gegenstand hat. Die USA hingegen, lesen und hören mit.“

    Soll das ein Witz sein? Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass nach den Enthüllungen zur Totalüberwachung durch US-Geheimdienste sich die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Richtung Wiedereinführung der VDS drehen wird? Die Überwachungswut in den USA ist doch gerade ein Beleg für die Kritiker in Deutschland, die davor warnen, wohin die Reise geht, wenn die Büchse der Pandora einmal geöffnet wurde.

    Und glauben Sie ernsthaft, dass sich deutsche Behörden an igendwelche Vorgaben des BVerfG halten würden? Deutsche Beamte und Behörden genießen weitgehende Straffreiheit bei Verfassungsbruch. Niemand in deutschen Amtsstuben muss ernsthafte Konsequenzen befürchten, wenn unschuldige Bürger überwacht und entwürdigt werden.

    Glauben Sie darüber hinaus tatsächlich daran, dass es dabei bleibt, bei der Vorratsdatenspeicherung „nur“ Verbindungsdaten und nicht Inhaltsdaten zu speichern?
    Das Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG sollte ursprünglich auch nur zur Terrorabwehr genutzt werden. Heute können selbst kleine Beamte in Bafög-Sachen das Bankgeheimnis heimlich brechen. Die Bestandsdatenabfrage bei Telekommunikationsanbietern soll sogar bei Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen erlaubt sein.

    Das rechtsstaatliche Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit existiert in diesem Staate nicht mehr. Die Machtausübung des Staates wird nur noch durch technische Grenzen beschränkt. Da heutzutage die technischen Möglichkeiten schier grenzenlos sind, ist auch die Macht des Staates grenzenlos. Und Sie kommen mit Ihrem naiven Weltbild, dass die Verfassung und das BVerfG noch irgendein Schutz für uns unbescholtene Bürger wäre. Lächerlich.

    Ich bitte Sie, nicht auf die altbekannte Salami-Taktik der Überwachungsextremisten und Verfassungsfeinde in Staat und Regierung hereinzufallen.

    Die Vorratsdatenspeicherung scheint von Ihnen als gottgegeben hingenommen zu werden. Sie sprechen trotz der neuesten Belege aus den USA immer noch über das Wie, nicht über das Ob. Auch das Bundesverfassungsgericht ist nicht Gott. Wenn die Verfassungsrichter der Geist von Freiheit und Rechtsstaat verlässt, verlieren sie ihre Legitimität.

  • Den meisten ist das ganze Thema aber vollkommen egal. Man muss sich doch nur ansehen, wie viele Alternativen es zu Google gibt, von denen eine große Zahl auch noch besser ist, und wie das reale Nutzerverhalten ist. Google ist am Sektor Suchmaschinen absolut marktbeherrschend. Und dabei wäre das unendlich leicht einen der anderen Anbieter zu nutzen. Die Arbeit besteht darin eine oder zwei Einstellungen im Browser zu ändern. DAS ist also der reale Wert, dem wir der Freiheit zusprechen. Weniger als zwei Mausklicks.

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