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Rechtsanwalt klagt gegen biometrischen Reisepass – Beginn einer Revolution?!

Rechtsanwalt klagt gegen biometrischen Reisepass – Beginn einer Revolution?!

Der sog. biometrische Reisepass ist seit einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wieder in der Diskussion. Das Gericht hat beschlossen in dem Verfahren eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zu der Frage einzuholen, ob die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. EU Nr. L 385 S. 1) gültig ist.

Finger weg!

In der Sache wendet sich ein Rechtsanwalt aus Bochum gegen eine ablehnende Entscheidung der Stadt Bochum über die Ausstellung eines Reisepasses. Er hatte diesen bei der Stadt beantragt, sich aber geweigert seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen.

Der Kläger sieht sich in seinen Rechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Freizügigkeit der Person verletzt. Dementsprechend bezweifelt er, dass die betreffenden Bestimmungen der europäischen Verordnung wie auch des deutschen Passgesetzes gültig sind. Hinsichtlich der EU-Verordnung macht er geltend, dass es für die Verordnung keine Ermächtigungsgrundlage gäbe und das Europäische Parlament in der Sache nicht ordnungsgemäß angehört worden wäre. Zum anderen werde in unverhältnismäßiger Weise in das europäische Recht auf Datenschutz eingegriffen.

Pflicht zur Speicherung

Die deutsche Umsetzung der europäischen Verordnung existiert in Gestalt der entsprechenden Änderungen des deutschen Passgesetzes (PassG). Gemäß § 4 Absatz 3 PassG besteht die Pflicht, den Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen und darauf u.a. das Lichtbild und die Fingerabdrücke zu speichern.

Seit dem 01. November 2005 werden in Deutschland Reisepässe mit biometrischen Daten ausgegeben. Diese enthalten einen elektronischen Chip, in dem ein digitales Photo mit den Gesichtsmerkmalen des Passinhabers gespeichert wird. Seit dem 01. November 2007 werden zudem zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Darüber hinaus bestehen Pläne für die Einführung einer Iris-Scan-Speicherung.

Alte Probleme – neue Ansichten?

Wie lawblog.de berichtet, scheint das Verwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bürgerlichen Fingerabdruck-Pflicht zu haben. Zumindest hält das Gericht es anscheinend für möglich, dass die europäische Verordnung rechtswidrig ist.

Dies ist in der Jurisprudenz keineswegs selbstverständlich. Noch im letzten Jahr gab es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden (Urteil vom 14.09.2011, Az. 6 K 1234/09), die der Fingerabdruck-Pflicht im deutschen Passgesetz volle Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit bescheinigte. Insbesondere sah das VG die Regelungen als verhältnismäßig an.

Dazu hieß es u.a. in den Entscheidungsgründen:

„Die hier zu beurteilende elektronische Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass rechtfertigt jedoch eine Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sie dient einem legitimen Zweck, nämlich der möglichst sicheren Identifikation des Passinhabers. (…) Die gesetzlichen Regelungen beschränken sich schließlich auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß: Es sind regelmäßig nur zwei Fingerabdrücke vorgesehen und eine bundesweite Datenbank dieser biometrischen Daten wird in § 4 Abs. 3 Satz 3 PassG ausdrücklich ausgeschlossen.“

Einen langen Atem haben

Die vorliegende Klage ist bereits seit November 2007 rechtshängig. Der Vorlagebeschluss des VG Gelsenkirchen ist aber erst vor ein paar Tagen ergangen. Bis die Antwort aus Luxemburg kommt und das Verfahren weitergehen kann, dürfte auch noch ein wenig Zeit verstreichen.

Bürgerrechte sollten nicht warten müssen. Es ist eine dringliche Angelegenheit die aufgeworfenen (Grundrechts-)Fragen zu klären. Denn sollte die europäische Verordnung rechtswidrig sein, müsste auch das deutsche Bundesrecht durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüft werden. Dies könnte einer Revolution gleichkommen. Vielleicht werden der Rechtsanwalt und das Verwaltungsgericht aus Bochum noch Vorreiter einer seit Jahren reifenden Bewegung gegen den biometrischen Reisepass.

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  • Revolution? Weshalb Revolution?
    Eine Revolution wäre der Einzug der Piraten mit 20 % + x in den Deutschen Bundestag.
    Um nähere Erläuterung der Zusammenhänge wird gebeten.

  • Falls der EuGH zu der Feststellung gelangt, dass die betreffende EU-Verordnung rechtswidrig ist, könnte das VG Gelsenkirchen die Regelungen des deutschen PassG dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Dieses hätte dann die Möglichkeit zu beurteilen, ob die betreffenden Vorschriften mit den Grundrechten vereinbar sind. Folglich könnte das BVerfG zu dem Schluss kommen, dass dem nicht so ist.

    Die Regelungen zum biometrischen Reisepass könnten also im Laufe dieses juristischen Prozesses ungültig werden, so dass der Weg frei wäre für eine neue europäische bzw. deutsche Reisepass-Politik.

  • Hallo Dr. Datenschutz,
    gibt es zu diesem interessanten Beitrag vielleicht einen aktuellen status quo?
    Ich persönlich bin auch gegen eine ausufernde Erfassung biometrischer Daten. Man kann sich auch andere Formen der tatsächlichen Identitäsfeststellung überlegen, die damit nichts zu tun haben. Auch wenn es keine bundesweite Datenbank von biometrischen Daten geben soll, ist mit den geeigneten Geräten ein Auslesen des Speicherchips mit NFC-Technolgien möglich. Demzufolge kann seitens der Behörden keine Garantie dafür ausgesprochen werden, dass unrechmäßig erworbene biometrische Daten nicht für kriminelle Intentionen zweckentfremdet werden.
    Da eine Passverlängerung ansteht, würde mich diese Thema momentan sehr interessieren. Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    CK

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