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Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages kommt vor das Bundesverwaltungsgericht

Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages kommt vor das Bundesverwaltungsgericht

Die juristische Auseinandersetzung um Facebook-Fanpages geht in eine neue, entscheidende Runde. Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) heute mitteilte, hat sich das ULD entschieden, gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Facebook-Fanpages in Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu gehen.

Entscheidung des Oberverwaltungsgericht

Bekanntlich hatte das OVG am 04.09.2014 die Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig bestätigt und entschieden, dass Betreiber von Facebook Fanpages nicht für etwaige Datenschutzverstöße von Facebook verantwortlich seien und damit einen jahrelangen Streit zwischen den Datenschützern und Facebook scheinbar beendet (Urteil hier in Volltext).

Doch die Kieler Behörde, die nicht zuletzt ob ihres publikumswirksamen Kampfes gegen Facebook bundesweite Berühmtheit erlangt hat, will sich nicht geschlagen geben. Mit der Revision vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verspricht sich das ULD eine rechtliche Neubewertung der aufgeworfenen Fragen.

Revision des ULD

So habe sich das OVG nicht ausreichend mit zentralen Argumenten des ULD beschäftigt. Insbesondere das Vorbringen, dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang sei, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzten und voneinander abhingen, findet das ULD nicht ausreichend gewürdigt.

So führt Thilo Weichert vom ULD in der Pressemitteilung nach Auswertung der Urteilsbegründung aus:

„Mit unserer Revision verfolgen wir die Hoffnung, dass bundesweit vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wird, dass sich Institutionen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie Dritte mit illegaler Datenverarbeitung beauftragen.“

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