Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Reform der Datenschutzaufsichtsbehörde

Reform der Datenschutzaufsichtsbehörde

Seit 01.01.2016 ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz endlich offiziell unabhängig! Bisher unterstand die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes formal dem Bundesinnenministerium, das im Wege der Dienstaufsicht Einfluss ausüben konnte. Dieser Schritt ist seit bald 21 Jahren überfällig, denn schon Art. 28 EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) sah eine „völlige Unabhängigkeit“ vor. Nun unterliegt Andrea Voßhoff nur noch einer parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Manche Trennungen sind schmerzhaft und dauern halt etwas länger.

Unabhängig aber noch nicht schlagkräftig

Die Bundesbeauftragte hat neben der Unabhängigkeit auch 25 neue Stellen erhalten. Das ist 1/3 mehr als bisher. Ihre Rolle als Aufsichtsbehörde wird hierdurch aber nicht automatisch gestärkt. Denn die Bundebeauftragte hat auch weiterhin keine konkreten Sanktionsmöglichkeiten und kann lediglich „Beanstandungen“ aussprechen. Echte Sanktionsmöglichkeiten haben auch weiterhin nur die Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte sich auch dies ändern.

Strukturreform der Datenschutzaufsichtsbehörde

Egal ob Landes- oder Bundesbeauftragte: Die Rolle der Beauftragten für den Datenschutz wird sich in den nächsten zwei Jahren ändern müssen. Neben der Bundesbeauftragten gibt es auf 16 Bundesländer verteilte Landesdatenschutzbeauftragte. Diese dem Föderalismus geschuldete Struktur gerät verstärkt unter Druck. Noch sind die Landesdatenschutzbehörden die wichtige erste Anlaufstelle für Unternehmen und ihre betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Fragen der Umsetzung des Datenschutzes. Zukünftig könnte sich das aber ändern. Die Union hat sich auf ihrem Parteitag in Karlsruhe dafür ausgesprochen in Deutschland den Datenschutz nach dem „One-Stop-Shop“ Prinzip zu regeln, das vorsieht, dass Unternehmen nur noch mit einer Datenschutzaufsichtsbehörde verhandeln müssen (S. 24 f.).

Diesen Ansatz verfolgt auch Datenschutz-Grundverordnung. Der EU Gesetzgeber hat früh erkannt, dass es einer engeren Verzahnung und schnelleren Koordinierung der Arbeit der unterschiedlichen Datenschutzaufsichtsbehörden bedarf und in der DSGVO geregelt.
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden müssen sich daher zwangsläufig neu strukturieren. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bringt sich in Position, um zukünftig eine wichtigere Rolle zu übernehmen.

Chancen für Landesaufsichtsbehörden

Die kommenden Strukturreformen bieten auch Chancen für die Landesaufsichtsbehörden. Doppelzuständigkeiten müssen abgebaut werden. Zudem ist eine Spezialisierung der Aufsichtsbehörden lange überfällig. Damit einhergehen müssen kürzere Entscheidungsprozesse und verbindliche Ergebnisse mit denen Unternehmen arbeiten können. Ob diese Wünsche durch die Strukturreformen erfüllt werden können, bleibt abzuwarten. Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden täten aber gut daran, nicht an den gewachsenen föderalen Strukturen zu kleben und mehr Pragmatismus zu wagen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.