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Schon wieder Streit wegen Videokameras

Schon wieder Streit wegen Videokameras

Wie die Nordsee-Zeitung berichtet, zieht das Thema „rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen“ schon wieder Kreise. Diesmal betrifft es Videokameras an Rettungswagen der Feuerwehr in Bremen.

Was war geschehen?

Nach mehreren gewalttätigen Übergriffen auf Rettungssanitäter waren Kameras an Rettungswagen installiert worden, um eine Identifizierung zu ermöglichen und potentielle Angreifer abzuschrecken.

Berichten zu Folge hat sich der Feuerwehrdezernent Jörn Hoffmann zuvor bei der Datenschutz Nord GmbH abgesichert. Die ehemals landeseigene Gesellschaft kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Videokameras mit dem Bremischen Datenschutzgesetz vereinbar sind.

Die Diskussion

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Dr. Imke Sommer, sieht das anders. Sie hält hier das Bremische Hilfeleistungsgesetz für anwendbar. Dieses regelt unter anderem auch den Einsatz von Rettungswagen und sieht keine Erlaubnis für das Anbringen von Überwachungskameras an Rettungsfahrzeugen vor. Daher forderte sie Hoffmann auf, die Kameras wieder abbauen zu lassen.

Schützen denn Kameras überhaupt vor Straftaten?

Nach Ansicht der aus Rentner-, Piraten- und Linkspartei zusammengesetzten Stadtverordnetenfraktion Repili: nein. Auch durch einen Hinweis, der auf den Umstand der Videoüberwachung hinweist, ließen sich ihrer Auffassung nach (alkoholisierte) Straftäter nicht abschrecken.

Einen konträren Standpunkt vertritt die CDU, die die Überwachungsmaßnahmen jedenfalls im Interesse der Rettungskräfte für sinnvoll hält.

Und wer hat Recht?

Dies wird demnächst der für Datenschutz zuständige Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) thematisieren. Bereichsspezifische Vorschriften des Landes dürften hier jedenfalls als spezielle Regelungen den datenschutzrechtlichen Landes- und Bundesbestimmungen vorgehen. Geht man hierbei von einer Anwendbarkeit des Hilfeleistungsgesetzes aus, das keine Ermächtigung für einen entsprechenden Videoeinsatz vorsieht, hätte dies die Unzulässigkeit der Videoinstallationen zur Folge. Wir werden weiter berichten.

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