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Schweiz will Telefon- und Internetdaten abhören

Schweiz will Telefon- und Internetdaten abhören

Spätestens seit Beginn der Enthüllungen durch Edward Snowden ist das massenhafte und anlasslose Ausspähen, Speichern und Auswerten nahezu aller möglichen Kommunikationswege durch staatliche Behörden in aller Munde. Ruhig ist es bei diesem Thema insbesondere in der Schweiz gewesen, hatte man bisher das Vertrauen in die Neutralität auch hinsichtlich sicherer Datendienste wie VPN oder E-Mailanbieter.

Die Schweiz plant nun jedoch mit einem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) einen erneuten Vorstoß zum Überwachen und Abhören von Telefonen und Datenströmen, berichtet heise.

Bereits 2008 Entwurf abgeleht

Schon einmal versuchte die schweizerische Regierung ein Abhörgesetz zu installieren. Der Regierungsentwurf scheiterte jedoch an einer gegen diesen Entwurf stimmenden Mehrheit aus linken und rechten Politikern. Somit war das Thema Abhören zunächst vom Tisch. Sowohl damals als auch heute können verdächtige Personen nur im öffentlichen Raum überwacht werden. Abhöraktionen im Verborgenen insbesondere das Anzapfen von Internetverbindungen war so einfach nicht möglich.

Neuer Entwurf fordert weitreichende Befugnisse

Die restriktiven Möglichkeiten des schweizerischen Geheimdienstes sind den dortigen Ermittlungsbehörden natürlich ein Dorn im Auge und stehen weit hinter den Möglichkeiten anderer Geheimdienste zurück. Aus diesem Grunde fordert der Gesetzesentwurf eine Platte an Befugnissen, z.B.:

  • Überwachung von Post- u. Telefonverkehr,
  • Infiltration von Computersystemen u. -netzwerken oder auch
  • Durchsuchung von Räumen und Fahrzeugen.

Der Entwurf sieht vor, dass jede einzelne Überwachungsmaßnahme eine drei-stufige Prüfung erfordert. Einerseits durch das Bundesverwaltungsgericht (rechtliche Prüfung), dann durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates (politische Prüfung) und schließlich durch den Chef des Departements für Verteidigung (operative Prüfung).

Der Entwurf sieht allerdings auch vor, dass die obigen Maßnahmen nur bei besonderen Bedrohungslagen erfgriffen werden dürfen.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob der geplante Entwurf diesmal die Gesetzgebung passiert und umgesetzt wird. Vor dem Hintergrund, dass auch die Schweiz tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen plant, sollte man bei Umsetzung des Gesetzes kritisch prüfen, ob man ruhigen Gewissens sicherheitspezifische Dienste aus der Schweiz zukünftig nutzen möchte.

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