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Selfie-Stick: Einsatz nicht immer erlaubt

Selfie-Stick: Einsatz nicht immer erlaubt

Sommerzeit ist Reisezeit und damit auch Zeit, in fremden Städten unbekannte Kunstwerke zu besichtigen. Gerne nehmen Touristen dabei vor dem Hintergrund einer Sehenswürdigkeit oder eines Kunstwerks auch ein Selfie auf. Immer mehr von ihnen nutzen dabei einen Selfie-Stick. Waren Selfie-Sticks 2014 noch vom TIME-Magazine zu einer der 25 besten Erfindungen gekürt worden, geraten sie jetzt zunehmend in die Kritik.

Selfie-Stick als „verlängerte Arme“

Selfie-Sticks machen es dem Nutzer möglich, auch aus mehr als einer Armlänge Entfernung ein Selfie anzufertigen. Dazu wird das Smartphone in der Halterung am einen Ende der Selfie-Sticks befestigt, während der Nutzer das andere Ende in seinen Händen hält. Dadurch vergrößert sich der Aufnahmewinkel, wodurch mehr von der Umgebung des Nutzers aufgenommen werden kann. Dabei sind die Selfie-Sticks via Bluetooth mit dem Mobiltelefon verbunden, die Kamera lässt sich per Fernauslöser direkt über den Selfie-Stick bedienen.

Zu Beginn waren Selfie-Sticks in europäischen Großstädten vor allem als Accessoire japanischer und US-amerikanischer Reisegruppen bekannt. Mittlerweile sind die Verkaufszahlen jedoch auch in Europa rasant angestiegen. Keine Frage, Selfie-Sticks liegen auch bei uns längst im Trend.

Der Einsatz von Selfie-Sticks ist jedoch auch mit Nachteilen verbunden: Will ein Tourist ein unter Einsatz einer solchen „Armverlängerung“ ein Selfie vor einer berühmten Sehenswürdigkeit aufnehmen, braucht er dafür Platz. Je nach Modell können Selfie-Sticks bis zu 1,50 m lang sein und entsprechend viel Raum beanspruchen. Kein Wunder also, dass die Betreiber von öffentlichen Kultureinrichtungen wie Ausstellungen und Museen wenig begeistert von dem neuen Trend sind.

Nutzungsverbot in Museen und Ausstellungen

Weltweit verbieten immer mehr Einrichtungen den Besuchern die Nutzung von Selfie-Sticks in ihren Räumen, auch in Deutschland nehmen Verbote der Nutzung von Selfie-Sticks im öffentlichen Raum immer mehr zu. Berufen können sich die Betreiber von Ausstellungen und Museen dabei in erster Linie auf ihr Hausrecht. Die Nutzungsordnungen dieser Kulturinstitutionen sehen in der Regel vor, dass sperrige Gegenstände nicht mit in die Ausstellung genommen werden dürfen. Dazu zählen neben den bislang bekannten Fotostativen seit neuestem eben auch Selfie-Sticks.

Grund für das Verbot der Selfie-Sticks im Museum ist zum einen der Schutz der Ausstellungsstücke; schließlich sollen Kunstwerke wie z.B. die Mona Lisa auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen und nicht durch einen unachtsam eingesetzten Selfie-Stick beschädigt werden. Zum anderen dient das Verbot sperriger Gegenstände auch dem ungestörten Vergnügen der übrigen Besucher, die nicht von den in den Ausstellungsraum hineinragenden Selfie-Sticks und möglicherweise ohne ihre Zustimmung von ihnen aufgenommene Fotos belästigt werden sollen.

Auch im Außeneinsatz nicht immer beliebt

Doch nicht nur in geschlossenen Räumen können Selfie-Sticks zum Problem werden. Auch die Betreiber von bekannten und daher häufig besuchten Sehenswürdigkeiten im Freien sehen den Einsatz von Selfie-Sticks mitunter kritisch und sprechen daher ein Verbot aus. Grund hierfür ist die von den Geräten im Gedränge entstehende erhebliche Verletzungsgefahr für andere Besucher.

Rechtsfolge: Im schlimmsten Fall Hausverbot

Wer entgegen der Nutzungsordnung in einem Museum einen Selfie-Stick zum Einsatz bringt, wird in der Regel zunächst mehr oder weniger höflich vom Museumspersonal aufgefordert werden, das Gerät wegzupacken. Weigert sich der Besucher, dieser Aufforderung Folge zu leisten oder unternimmt er hartnäckig weitere Versuche, sein Selfie-Stick zum Einsatz zu bringen, kann ihn das Museum vor die Tür setzen und im schlimmsten Fall ein dauerhaftes Hausverbot erteilen.

Wer also im Urlaub Selfies unter Einsatz eines Selfie-Sticks aufnehmen möchte, sollte sich vor dem Besuch einer Kultureinrichtung darüber informieren, ob dieser Einsatz überhaupt gestattet ist. Viele Museen veröffentlichen ihre Nutzungsordnungen im Internet, die dem Besucher dann mitunter sogar mehrsprachig zur Verfügung stehen. Ansonsten hilft es, das Personal z.B. bereits beim Kauf der Eintrittskarten zu fragen, ob Selfies auch mithilfe eines Selfie-Sticks aufgenommen werden dürfen.

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  • Meiner Meinung nach können Selfie Sticks ja gerne genutzt werden, so lange sie keinen stören. Aber gerade bei Konzerten wenn jeder Dritte so eine Stange in die Höhe hält, dann sieht man halt gar nichts mehr. Wie ist die Rechtslage eigentlich im Flugzeug? Ist der Selfie Stick im Handgepäck erlaubt?

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