Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
SlideShare: Datenschutz geht doch!

SlideShare: Datenschutz geht doch!

Die Diskussionen rund um unseren Artikel SlideShare: Einsatz in Deutschland unzulässig haben wir mit großem Interesse verfolgt.

Aufgefallen sind uns drei Beiträge, die einmal mehr zeigen, dass das Internet nicht nur aus datenschutzrechtlichen Stolperfallen besteht, sondern vor allem einen regen Informations- und Meinungsaustausch ermöglicht.

2-Klick Lösung für SlideShare

Viktor Dite stellt in dem Blog MIZINE eine technische Möglichkeit ähnlich der 2-Klick Lösung für Social Media Buttons vor, nach der eine Datenübertragung erst nach einem Warnhinweis erfolgt. Es wird also erst nach einem Klick auf ein Vorschaubild und einer Belehrung die Seite mit dem SlideShare-Code aufgerufen. Der Text für das Belehrungsfeld kann frei gewählt werden, d.h. hier kann auf die Datenübertragungen hingewiesen und ggf. die Zustimmung des Nutzers eingeholt werden.

Für die Anpassung der Datenschutzerklärung liefert Rechtsanwältin Lachenmann einen Formulierungsvorschlag:

… sind wir nicht alle ein bisschen datenschutzwidrig?

Datenschutzrecht ist ein Grundrecht, deren Grenzen durch zahlreiche gesetzliche Regelungen festgelegt sind. Für die besonders hartnäckigen Datenschützer sind auch diese Vorgaben oder deren Auslegung nicht ausreichend. Der eher gemäßigte Datenschützer orientiert sich zwar an diesen Maßgaben, ist aber stets auf der Suche nach pragmatischen, datenschutzrechtlich vertretbaren Lösungen.

Stephan Hansen-Oest, Betreiber des Datenschutz-Blogs Datenschutz-Guru, hat unseren Artikel als Anlass für eine Podcast Folge zum Thema „Sind wir nicht alle ein bisschen datenschutzwidrig? Datenschutz auf Websites“ genommen. Wir finden, dass es sich unbedingt lohnt, diesen Beitrag zu hören.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.