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Smartphone Bilder und Videos als Beweismittel

Smartphone Bilder und Videos als Beweismittel

In einem Strafprozess können Bilder und Videos wertvolle Beweismittel sein. Ob diese anerkannt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Bild- oder Filmaufnahmen als Beweismittel

Eine Schlägerei im Bahnhofsviertel, ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, ein Handtaschenraub auf offener Straße – Fälle alltäglicher Kleinkriminalität, die meist nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufgeklärt werden können. In Zeiten der flächendeckenden Verbreitung von Smartphones und Tablet-PCs kommt es jedoch nicht selten vor, dass ein aufmerksamer Passant die Tat zufällig oder absichtlich fotografiert oder gefilmt hat. Manchmal findet die Bild- oder Filmaufnahme dann auch den Weg zu den Ermittlungsbehörden.

Anerkennung als Beweismittel in der Regel möglich

Grundsätzlich sind derartige Aufnahmen wertvolle Beweismittel. In einem Strafverfahren kann eine Videoaufzeichnung als sogenanntes Objekt richterlichen Augenscheins nach § 86 der Strafprozessordnung (StPO) in den Prozess eingeführt werden.

Zudem hat das Gericht die Beweisaufnahme zur Erforschung der Wahrheit von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 244 Abs. 2 StPO). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Film- oder Bildmaterial bestimmten Anforderungen genügt. Dazu gehört beispielweise, dass nachvollziehbar ist, wann und wo das Material entstanden ist.

Metadaten immer wichtiger

Mit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones und den noch immer vielfach genutzten Digitalkameras werden daher sogenannte Metadaten immer wichtiger. Bei Metadaten handelt es sich um Zusatzinformationen, die in der jeweiligen Datei hinterlegt werden. Hierzu können je nach Gerät zählen der Aufnahmeort in Form der GPS-Geopositionsdaten, Aufnahmedatum und -zeit, das Kameramodell, das verwendete Objektiv, Weißabgleich und viele weitere Informationen.

Diese Metadaten werden von den Geräten automatisch erzeugt, ohne dass es vom Nutzer noch eines Zutuns bedarf und können ohne Aufwand von allen gängigen Apps auf dem Gerät selbst, oder mit Bildbearbeitungs- und Betrachtungsprogrammen auf dem Computer angezeigt werden und erlauben so Rückschlüsse über die Umstände des aufgenommenen Bild- oder Filmmaterials. Die auf dem Markt verfügbaren Geräte verfügen in der Regel über eine entsprechende Hardwareausstattung.

Nicht immer sichergestellt werden kann jedoch, ob die vorgelegten Aufnahmen tatsächlich authentisch sind. Moderne Bild- und Videobearbeitungsprogramme machen mittlerweile nahezu perfekte Manipulationen von Beweismaterial möglich, die auch ein Experte nur noch unter größeren Schwierigkeiten als solche identifizieren kann. Insoweit ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob entsprechendes Material vom Gericht berücksichtigt werden kann. Zu berücksichtigende Faktoren können dabei sein die Qualität des Ausgangsmaterials ist, ob die Quelle bekannt ist, ob es Hinweise auf eine etwaige Manipulation gibt oder das im Raum stehende Strafmaß.

Technische Ausstattung der Gerichte zieht mit

Auf Seiten der Gerichte ist zunehmend zu beobachten, dass Verhandlungssäle vermehrt mit technischen Mitteln ausgestattet werden, welche die Einsichtnahme in Beweismittel erlauben, die sich in Dateiform auf einem Speichermedium befinden. Und auch bei den Verteidigern ist es inzwischen gang und gäbe ein Notebook in der Verhandlung zu nutzen, um die Verfahrensakte „griffbereit“ zu haben.

Update 08.10.2015:

Dieser Artikel wurde inhaltlich überarbeitet.

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  • @Frau Ackermann

    „Eine Schlägerei im Bahnhofsviertel, ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, ein Handtaschenraub auf offener Straße – Fälle alltäglicher Kleinkriminalität, die meist nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufgeklärt werden können.“

    Plädieren Sie also für flächendeckende Videoüberwachung? In London ist dies ja schließlich eine unbestreitbare Erfolgsgeschichte. In London gibt es keine Schlägereien, Raubüberfälle und Einbrüche mehr, seitdem jeder Winkel der Straßen mit Kameras überwacht wird. In Deutschland hingegen kann man ja kaum noch sicher durch die Straßen gehen. An jeder Ecke wird man bedroht, überfallen, ausgeraubt und zusammengeschlagen. Seitdem niemand mehr auf sichere Schlösser, Türen und Fenster setzt, sondern ausschließlich auf Kameras, gibt es auch keine Einbrüche mehr.

    „Moderne Bildbearbeitungsprogramme machen mittlerweile nahezu perfekte Manipulationen von Beweismaterial möglich, die auch ein Experte nur noch unter größeren Schwierigkeiten als solche identifizieren kann.“

    Höchste Zeit also, um flächendeckend Dash-Cams in Autos einzubauen, nicht wahr? Es wäre doch zu schade, wenn die „Autobumser“ keine Möglichkeit mehr hätten, mit gefälschten, zum Verwechseln echt aussehenden Beweisvideos Versicherungsbetrug zu betreiben.

  • Guten Tag,
    die App ist laut eigenen Angaben nur für Kriegsverbrechen und dergl. gedacht – ’normale‘ Kriminalfälle würden gar gesperrt…

  • Ich habe auf dem Handy einer Person eine Sprachaufzeichnung gefunden.
    Diese Person ist inhaftiert und aufgrund der Vollmachten habe ich das Handy.
    Die Aufnahme beweist die Unschuld der Person, ich müsste sie daher weiterleiten. Würde diese als Beweis anerkannt?
    Die Person befand sich in einem öffentlichen Gebäude der Stadt und die Mitarbeirer Behaupteten, sie sollen von der Person bedroht worden. Anhand der Aufnahme hört man, dass es genau umgekehrt war. Und daraufhin die Polizei gerufen wurde, und eine falsch Aussage getätigt wurde. Aufgrund dieser falsch Aussage wurde diese Person verurteilt. Hat diese Aufnahme nun eine Beweiskraft? Muss ich die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellt? Oder erstatte ich selbst Anzeige wegen falscher Aussage Und lege die Sprachnachricht dazu? Diese sprach Aufnahmen entstanden, da das Telefon weiter lief, und aufgezeichnet wurde während die beschuldigte Person im öffentlichen Raum angesprochen wurde.

    • Wie im Blogbeitrag geschildert, ist eine grundsätzliche Würdigung des Gerichts bei solchen Aufzeichnungen möglich. Ob derartige Aufnahmen vom Gericht zugelassen werden, hängt von einer Vielzahl strafprozessualer Fragen ab (Anforderungen an die Beweiserhebung und Beweisverwertung), die sich pauschal leider nicht beantworten lassen. Im Rahmen des Blogs ist eine Einzelfallberatung nicht zulässig, daher empfiehlt sich, ggf. vor einem Weiterleiten an die Staatsanwaltschaft, die anwaltliche Beratung einzuholen.

    • Hallo, ich würde das auf Youtube veröffentlichen und entsprechend den Sachverhalt, also den Zusammenhang, dazu schreiben. Aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, dass für Behörden, StA, Geschäftsleute, ARD Beitragsservice ein anderes Recht gilt. Die haben immer Recht. Wenn du einen Widerspruch schreibst, antwortet die Staatsanwaltschaft in Bremen, dass dieser nicht fristgerecht eingegangen sei. Das du den Rückschein hast mit Unterschriften der das Gegenteil, den fristgerechten Eingang, beweist interessiert niemanden. Das ist nur ein Beispiel. Könnte weitere anführen

  • Guten Tag, mein Smartphone wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das BTM Gesetz eingezogen. Nun haben die Beamten auf meinem Telefon ein Video gefunden, indem eine Freundin die keinen Führerschein besitzt mein Fahrzeug führt (man sieht das Fahrzeug nur von innen). Darf das Video vor Gericht verwendet werden? Weil mein Handy durfte soweit ich weiß aus Datenschutz rechtlichen Gründen nur auf BTM kontrolliert werden. Demnach sollte dieses Video eigentlich von den Beamten ignoriert werden, was aber scheinbar nicht eingehalten wurde.

  • Hallo das man wegen wildpinkeln so hart bestraft werden soll ist krass. Wenn es mir nicht ermöglicht werden kann zur Toilette zu gehen kann das auch eine Form von Körperverletzung sein. Besonders dann wenn man noch an blasenschwäche durch Diabetes leidet.

  • Hallo, war ohne zulässige Fahrerlaubnis tanken. Eine Woche später werde ich vom Tankstellen Personal angesprochen: kurz vor meinem Eintreffen hatten sie dort einen Wegfahrer, Polizei angerufen und die haben dann dass Videomaterial eingesehen. Ende vom Lied: Polizist hat mich erkannt auf dem Video. Darauf hin Post von der Staatsanwaltschaft, Strafbefehl! Meine Frage kann dieses Video ausreichen? Zu dem ist es fraglich ob ich mit Sicherheit zu Identifizieren bin. /Strohhut/ Sonnenbrille. Gruß Thomas

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