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Soziale Netzwerke – „Tschüß, Nutzerkonto!?“

Soziale Netzwerke – „Tschüß, Nutzerkonto!?“

Bekanntlich vernachlässigen soziale Netzwerke und Internetforen vor allem die dem Datenschutz unterliegenden Rechte ihrer Nutzer in erheblichem Maße, da der Datenschutz im Internet bislang nicht ausreichend geregelt ist. Deswegen fordert der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drucks. 17/6765) eine Stärkung der Informationspflichten der Diensteanbieter gegenüber den Nutzern.

Transparenz durch leicht erkennbare Hinweise

Zwar ist in § 13 Abs. 1 TMG die bestehende Verpflichtung der Diensteanbieter geregelt, den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie darüber zu informieren, wenn die Verarbeitung der Daten in bestimmten Staaten außerhalb der EU stattfindet. Jedoch fehlen Vorgaben dazu, wo diese Informationen auf der Webseite anzugeben sind, so dass die Informationen überwiegend an für den Nutzer versteckten Stellen platziert werden.

Daher sollen nun die Informationspflichten verstärkt werden, um auch Nutzern ohne technisches Hintergrundwissen den Erhalt von datenschutzrechtlichen Informationen zu ermöglichen.

Standardeinstellung – Höchste Sicherheitsstufe

Zum Schutz von nutzergenierten Informationen bei Neuanmeldung eines Nutzers will der Bundesrat den Diensteanbieter verpflichten, als Standardeinstellung die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik vorzugeben, so dass der Nutzer selbst entscheiden kann, die Voreinstellungen ggf. zu lockern. Das Nutzerkonto soll demnach vor allem auch so eingestellt sein, dass die Nutzerdaten nicht ohne entsprechende Lockerung durch den Nutzer selbst mittels externer Suchmaschinen auffindbar sind.

Hinweise zum Schutz von Persönlichkeitsrechten

Viele Nutzer geben viel zu viele Informationen im Internet über sich preis. Insbesondere Kindern und Jugendlichen ist dabei nicht bewusst, dass die Informationen, die sie ins Internet einstellen, für andere Internetnutzer nicht nur sichtbar, sondern vor allem verwendbar sind.Aber nicht nur Kinder und Jugendliche, auch erwachsene Nutzer unterschätzen die damit einhergehenden Gefahren sowohl für ihre Persönlichkeitsrechte als auch ihre Privatsphäre.

Deshalb sollen alle Nutzer dafür sensibilisiert werden, dass die unter Umständen nicht gewollte Veröffentlichung von Daten im Internet einen Identitätsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten kann.

Nutzerkonto selbst löschen

Insbesondere fordert der Bundesrat, dass dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, selbst zu veranlassen, dass seine im verwendeten Telemedium veröffentlichten Daten gelöscht oder zumindest gesperrt bzw. anonymisiert werden. Im Fall der Veranlassung einer solchen Löschung soll der Diensteanbieter das Nutzerkonto nach dem Gesetzentwurf unverzüglich löschen oder zumindest sperren, soweit rechtliche Gründe einer Löschung entgegenstehen.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates zunächst für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene aus.

Es bleibt also spannend, ob der Datenschutz doch noch irgendwann Einzug in die sozialen Netzwerke finden wird…

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