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Strafverfolgungsbehörden: Bald direkter Zugriff auf europäische Clouddaten?

Strafverfolgungsbehörden: Bald direkter Zugriff auf europäische Clouddaten?

Außergewöhnliche Gefahren erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Davon ist EU-Justizkommissarin Vera Jourova überzeugt, die gestern die neuen Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung von Polizeibefugnissen vor dem Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in der Union verteidigte.

Vorschlag umfasst direkten Zugriff auf Clouddaten

Nach Angaben des Guardians plant die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf, der den Ermittlungsbehörden der Länder den Zugriff auf „kritische“ Daten für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität wie Terrorismus erleichtern soll. So will sie den Transfer dieser Daten von Unternehmen zu Strafverfolgungsbehörde beschleunigen und unter Umständen sogar einen direkten Zugang zu Daten schaffen, die auf Servern in anderen EU-Staaten gespeichert sind. Von dieser Neuregelung wären vor allem US-Internetunternehmen wie Facebook und Google betroffen, die meist nur ein zentrales Rechenzentrum für ganz Europa haben.

Grundlage für den Gesetzesentwurf bilden folgende drei Vorschläge, die demnächst von den Justizministern der einzelnen Staaten diskutiert werden sollen:

  1. Der weitgehendste Vorschlag der Kommission erlaubt es den Ermittlungsbehörden in Europa, ohne Mitwirkung der IT-Unternehmen direkt auf die jeweils gespeicherten Daten in der Cloud zuzugreifen. Diese Option soll jedoch nur dann greifen, wenn der Serverstandort unbekannt ist oder die Gefahr eines Datenverlusts besteht.
  2. Der zweite Vorschlag sieht vor, dass die Ermittlungsbehörden sich im Rahmen ihrer Arbeit direkt an die betroffenen IT-Unternehmen wenden kann, ohne zuvor bei den zuständigen Behörden der Länder anfragen zu müssen.
  3. Die dritte Option besteht darin, IT-Unternehmen dazu zu verpflichten, bei Anfragen aus anderen europäischen Ländern Auskunft zu erteilen.

Zusätzlich soll besprochen werden, welche Art von Daten durch den geplanten Gesetzesentwurf angefordert werden können. Dabei sind Standortdaten, Verkehrsdaten sowie der Inhalt der Kommunikation im Gespräch. Zwar räumte man jetzt schon ein, dass einige der geplanten Vorhaben zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bedürfen, um den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen zu gewährleisten und auch diese diskutiert werden. Jedoch scheint ein weiterer Abbau der Grundrechte europäischer Bürger aufgrund der gestiegenen Gefahrenlage unausweichlich. Nur durch solche außerordentlichen Maßnahmen wie den Zugriff auf personenbezogene Daten, könne man solch außerordentlichen Gefahren wie Terrorismus begegnen, meint Vera Jourova.

Doppelmoral der EU-Kommission

Bislang ist noch nicht bekannt, welche der oben genannten Wege von den europäischen Justizministern bevorzugt werden. Es lässt sich aber festhalten, dass die europäische Kommission eine gewisse Doppelmoral an den Tag legt. Erst vor kurzem hat Microsoft ein Gerichtsverfahren gegen die US-Justizbehörde gewonnen, welche von dem Unternehmen Zugriff auf in Irland gespeicherte Daten haben wollte. Damals ließ die Kommission noch verkünden, dass ausländischen Behörden nicht direkt auf in der EU gespeicherte Daten zugreifen dürfen sollen. Nun diskutiert man diese für sich beanspruchte Entscheidungskompetenz über eine Herausgabe von Daten seinen eigenen Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene zu entziehen.

Die gewählten Maßnahmen werden die Basis eines Gesetzesvorhabens bilden, das Ende des Jahres oder Anfang 2018 verabschiedet wird. Im Falle der Verabschiedung wird es IT-Unternehmen schwer gemacht, Anfragen von ausländischen Ermittlungsbehörden zu verweigern, wie jüngst im Fall von Khalid Masood, auf dessen WhatsApp-Nachrichten nicht zugegriffen werden konnten.

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  • Die Erfahrung zeigt, dass das der Anfang ist. In absehbarer Zeit wird auch Ladendiebstahl und Wildpinkeln mit einbezogen.
    Zeit, sich Gedanken zu machen, wohin mit den Daten in der Cloud…
    Am meisten ärgert mich, dass Politiker sonntags überall im Ausland auftreten und das hohe Lied der Menschenrechte singen. Und im eigenen Bereich sich einen Sch…. drum kümmern.
    Wobei die ersten schon davon sprechen, dass für die Sicherheit Menschenrechte zurück stehen müssen.
    Naja, die Verfassungsgerichte müssen ja auch was zu tun haben.

  • 1. Die Gefahrenlagen sind nicht gestiegen, sondern waren schon vorher vorhanden.
    2. Mehr Befugnisse der Polizei bedeutet nicht gleich mehr Sicherheit, denn nicht die Polizei hat versagt, sondern die eigendliche Gefahrenabwehr lieferte offenbar Fehleischätzungen am Fließband.
    3. Durch eine gute Prävention kann man sehr vielen Gefahren mindern.
    4. Mit dem tieferen Einschnitte in die freiheitlichen Rechte der Menschen in Europa spielt man nur den Geistesgestörten in die Hände.
    5. Wie wir aus der Presse erfuhren, waren die Gefährder der Gefahrenabwehr längst bekannt, aus meiner Sicht hätte die Cloud an der Schlummerphase auch nichts geändert.

  • BLÖDHEIT
    Ich darf einem Betrüger nicht aufnehmen(Video) da man seine Rechte Verletzten würde??????? Auch das Lügen vor Gericht ist ok???? Obwohl man das Gegenteil beweisen könnte, aber nicht darf. Ist das Gerecht?

  • Im Prinzip interessiert mich der Zugriff auf das Wolkenparadies nicht, denn kein Cloudanbieter kann einem garantieren das er nicht aufversehen die nicht eigenen Daten killt und daher gilt die eigenen Daten sind nach wie vor auf einem vom Internet getrennten System am sichersten. Mit dem kleinen Nachteil von Luxus gegenüber dem Cloudvorteil vom Kompfort kann man leben. Denn nicht nur Behörden können das Einfallstor nutzen , sondern Hacker ebenfalls …

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