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Striptease in der Bahn

Striptease in der Bahn

Jeder der geschäftlich des Öfteren unterwegs ist, kennt Situationen in denen man zwecks Abruf von E-Mails oder zur Internetrecherche dringend auf einen Zugang zum Internet angewiesen ist, die Herstellung einer Verbindung aber ärgerlicherweise gleichwohl entweder gar nicht möglich ist oder die Verbindungsgeschwindigkeit der eines Analog-Modems entspricht, wobei nur noch das nervige Gepiepe fehlt.

UMTS-Sticks werden vollmundig beworben

Das Dilemma dabei ist, dass UMTS-Sticks zwar gerne wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urteil vom 23.04.2010, Az.: 406 O 46/10) mit Slogans wie „überall erreichbar“ oder „mit DSL-Geschwindigkeit surfen“ beworben werden, diese im Zweifelsfall aber natürlich nicht überall erreichbar sind und ein flächendeckendes Surfen mit DSL-Geschwindigkeit schon gar nicht möglich ist.

Jeder der schon mal versucht hat während einer Bahnfahrt im Internet zu surfen, wird dies bestätigen können, vorausgesetzt natürlich die DB fährt überhaupt und wird nicht plötzlich und unerwartet vom Sommer bzw. Winter überrascht oder die Lokführer streiken.

Mobiles Surfen mit technischen Risiken

Da liegt schnell die Versuchung nahe sich in fremde Netze einzuwählen, seien es das WLAN im Hotel, Hot-Spots oder sonstige Fremdnetze.

Dabei sollte man sich jedoch bewusst sein, dass es halt nicht das eigene Netz ist, über welches man sich in das Internet einwählt oder E-Mails schreibt oder abruft. Daher stellt sich in diesem Zusammenhang immer die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit des jeweiligen Netzbetreibers.

Denn theoretisch ist es möglich alle über das fremde Netzwerk verschickten oder empfangenen Daten mitzulesen. Daher sollte sich jeder Nutzer darüber Gedanken machen, ob und wenn ja, welche dieser Daten er bereit ist mit Dritten zu teilen.

Hallo, bitte hacken Sie meinen Rechner zuerst

Rechner bei welchen der WLAN-Empfänger permanent aktiviert ist, haben die Eigenschaft dieses nicht nur gegenüber dem konkreten WLAN-Sender, sondern auch für Dritte sichtbar anzuzeigen.

Ein gefundenes Fressen für Hacker, denn auch diese sind sich hierüber bewusst und könnten selbiges als unmittelbare Aufforderung verstehen. Daher sollten Datenschnittstellen wie WLAN, Bluetooth oder Infrarot nur dann aktiviert werden, wenn selbige auch tatsächlich erforderlich sind.

Neugier, eine menschliche Schwäche

Hinzu kommt, dass beispielsweise Bahnfahrten nicht zwingend zu den erlebnisreichsten Erfahrungen gehören, weshalb Mitfahrer auch für jegliche Unterhaltung und Ablenkung äußerst empfänglich und dankbar sind.

Daher werden gerne, wie auch der Verfasser bei Fertigstellung dieses Beitrags feststellen muss, fremde Bildschirme vom Sitznachbarn oder dem Hintermann mitgelesen, was nach Kenntnisnahme dieser Zeilen allerdings im vorliegenden Fall zu einem peinlich berührten Gesichtsausdruck des Mitlesers führte.

Hier empfiehlt es sich daher entweder unterwegs ganz auf die Verarbeitung sensibler Inhalte zu verzichten oder zumindest Sichtschutzfolien zu verwenden, welche keine Seitenblicke auf Bildschirminhalte zulassen, den Hintermann stört das aber je nach Sitzposition nicht unbedingt.

Vorbeugemaßnahmen sind kein „nice to have“

Bereits das Gesetz verlangt in der Anlage zu § 9 BDSG im Rahmen der Weitergabekontrolle, dass personenbezogene Daten während ihres Transportes vor einer unbefugten Kenntnisnahme zu schützen sind. Bei personenbezogenen und anderen sensiblen Daten ist daher Vorsicht im Hinblick auf Ihre Arbeitsumgebung geboten.

Besteht zudem die Gefahr, das Unbefugte von bestimmten Arten personenbezogener Daten Kenntnis erlangt haben so muss die verantwortliche Stelle gem. § 42 a BDSG dies der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen melden (sog. Security-Brech-Notification), wobei im Falle des Unterlassens solcher Benachrichtigungen erhebliche Bußgelder drohen (§ 43 II Nr. 7 BDSG). Es gibt für Unternehmen im Vergleich allerdings wahrlich bessere Möglichkeiten zur Imagewerbung.

Jemand der Ihnen in diesem Zusammenhang bei weitergehenden Fragen sicher helfen kann, ist Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.

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