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Studie zum „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009“ veröffentlicht

Studie zum „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009“ veröffentlicht

Die Bundesregierung hat die Studie „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen“ veröffentlicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucher weiterhin beeinträchtigt werden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finde sie hier.

Analyse der rechtlichen Grundlagen

Die von dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein zusammen mit der GP-Forschungsgruppe im Regierungsauftrag erstellte Studie enthält

  • eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen für das Scoring nach der Novelle des Datenschutzrechts im Jahr 2009,
  • eine empirische Untersuchung der Scoring-Praxis und
  • eine verbraucherschutzbezogene Evaluierung mit daraus abgeleiteten Empfehlungen.

Im Ergebnis besteht noch einiges an Verbesserungsbedarf.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie

Die Studie kommt in ihrer Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass die Novelle zwar Auswirkungen auf das Auskunftsverhalten von Banken und Auskunfteien hat, Verbraucher aber nach wie vor beeinträchtigt werden. So seien Auskünfte oft unverständlich und nicht nachvollziehbar. Scores basieren auf Schätzungen, deren individueller Aussagegehalt oft fragwürdig sei. Auch die kostenlose Selbstauskunft sei bisher leider weitgehend unbekannt.

Bei der Eingrenzung der zulässigen Datenarten und Quellen bestehe weiterer Nachbesserungsbedarf. So sei der Anwendungsbereich der Regelungen auf Sekundärdaten (Daten, die nicht direkt erhoben wurden, sondern sich aus Primärdaten generieren lassen) auszuweiten. Die Transparenz könne durch eine inhaltlich präzisierte Auskunftspflicht der Unternehmen verbessert werden.

Die bisher nur unzureichend mögliche Kontrolle der Scoring-Verfahren sei ein weiteres Problem. Ohne Offenlegung der jeweiligen Modelle können weder die Aufsichtsbehörde noch die betroffenen Personen die Verfahren wirksam überprüfen.

Auch seien die bestehenden Regelungen für neue Scoring-Formen mit aus dem Internet stammenden Daten zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend. Die Regelung sollte nicht nur für Vertragsverhältnisse gelten, sondern auch auf alle anderen besonders eingriffsintensive Anwendungen ausgeweitet werden.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Empfehlungen der Studie in die Praxis umgesetzt werden.

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