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Suchen, sammeln, speichern – Google und der Datenschutz

Suchen, sammeln, speichern – Google und der Datenschutz

Seit kurzer Zeit bietet Google seinen neuen Dienst „Retargeting“ an – und kann dem unbedarften Internet-User so auf Schritt und Tritt folgen. Das Vorgehen ist dabei ganz einfach: Ein potenzieller Kunde besucht eine Webseite, kauft nichts, verlässt die Seite und surft weiter. So einfach wollen jedoch einige Unternehmen den Fisch nicht von der Angel lassen – und fischen daher auch gerne mal im Trüben weiter.

Die Nachverfolgung ist auf den Webseiten der Werbekunden mit nur wenigen Programmzeilen eingerichtet. Die „Retargeting“-Cookies werden mit den „AdWords“-Funktionen verknüpft und mit anderen Informationen, die bereits im Werbenetzwerk gesammelt wurden, zusammengeführt. So besteht für Werbende die Möglichkeit, Usern trotz Verlassen ihrer Seite weiter ihre Werbung anzuzeigen. Denn schließlich weiß der Werbende ja, welche Angebote angeschaut wurden und den Nutzer daher zu interessieren scheinen.

Die Werbewirtschaft erhofft sich dadurch höhere Umsätze, dass Werbung nun noch gezielter an potentielle Kunden herangetragen werden kann.

Und selbstverständlich betont Google,

„dass sich die Funktion jederzeit deaktivieren lasse.“

Natürlich wie immer keine Probleme mit dem Datenschutz. Oder doch?

Dass das Vorgehen von Google nicht wirklich dem in § 3a BDSG vorgeschriebenen Gebot von Datensparsamkeit und Datenvermeidbarkeit entsprechen kann, liegt auf der Hand. Außerdem ist nach wie vor problematisch, ob es sich bei den so gespeicherten IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt, für deren Übermittlung grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen, also der jeweiligen Nutzer erforderlich wäre. Denn durch den Einsatz von „Retargeting“ werden die Daten sowohl von Google als auch dem jeweiligen „Retargeting-Verwender“ genutzt, so dass es sich um eine Datenübermittlung handelt, für die ebenfalls entweder eine Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage vorliegen muss. Und auch ohne juristisches Hintergrundwissen scheint das Vorgehen recht fragwürdig. Denn nach dem schönen Vergleich von telemedicus muss man sich die gleiche Situation nur einmal im wahren Leben vorstellen: auch nach Verlassen eines Geschäftes kommt einem der Verkäufer hinterher und folgt einem auf die Straße oder auch in andere Geschäfte. Als ob das nicht schon genug wäre, hält er einem laufend die Angebote unter die Nase, die man doch gerade in seinem Geschäft nicht haben wollte.

Wie im wahren Leben sollte man sich auch in der digitalisierten Welt überlegen, was einem wichtiger ist: personalisierte Werbung oder die Möglichkeit, in Ruhe zu stöbern…

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