Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
SurveyMonkey vs. LamaPoll – Was ist bei Online-Umfragen zu beachten?

SurveyMonkey vs. LamaPoll – Was ist bei Online-Umfragen zu beachten?

Online-Umfragen werden immer beliebter. Sicherlich hat jeder von uns schon einmal an einer solchen Umfrage teilgenommen, um beispielsweise mit Freunden den besten Termin für einen gemeinsamen Kinoabend zu finden. Dieser Artikel soll aufzeigen, was bei Online-Umfragen aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist.

Wofür werden Online-Umfragen benutzt?

Online-Umfragen sind darüber hinaus ein beliebtes Mittel, um ein Feedback zu einem konkreten Thema zu erhalten. Zudem können Online-Umfragen zur Meinungs- oder Marktforschung eingesetzt werden. Dies geschieht meist im Rahmen einer Evaluation. Die Nutzungsmöglichkeiten sind dementsprechend extrem weit gefächert.

Was ist zu unterscheiden?

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist grundsätzlich zu beachten, welche Arten von Daten erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob man die Umfrage eher für eine einfache Terminabstimmung benötigt oder für eine Evaluation. So ist es möglich, Umfragen anonym zu gestalten, indem man keine gezielten Fragen zur Person stellt. Damit sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, welche die Antworten im Online-Fragebogen abgegeben haben, möglich. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn nur eine einzige Frage gestellt wird, auf die mit mehreren vorgegebenen Möglichkeiten geantwortet werden kann (z. B.: Wie heißt dein Lieblings-Datenschutz-Blog?).

Streng genommen werden bereits hier personenbezogene Daten erhoben, da auch die IP-Adresse durch den Webseiten-Betreiber erfasst wird. Hier sollte ein entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung erfolgen.

Problematischer wird es, wenn konkrete Angaben zu einer natürlichen Person (z. B. Name, Anschrift, Alter etc.) oder sensible Daten, wie beispielsweise zum Gesundheitszustand, abgefragt werden. Dies betrifft meist komplexere Umfragen zu Evaluationszwecken, z. B. bei Befragungen über die Qualität einer Unterrichtsreihe. Hier sind auf Grund der zu gebenden Antworten regelmäßig auch Rückschlüsse auf die Teilnehmer der Umfrage möglich (bspw. durch die Bewertung der eigenen Leistung etc.).

Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, vor Erhebung der Daten eine Einwilligung der Teilnehmer einzuholen. Dies dürfte auch tatsächlich ohne größeren Aufwand möglich sein, da sich die beabsichtigte Umfrage im Regelfall an einen begrenzten Teilnehmerkreis richtet. Dabei sind aber die hohen Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis zu beachten.

Die Big Player

Im Bereich der Online-Umfragen sind insbesondere das US-amerikanische Unternehmen SurveyMonkey sowie die deutsche Plattform LamaPoll mit Unternehmenssitz in Berlin zu nennen. Diese können auf Grund ihrer bedeutenden Marktanteile guten Gewissens als „Big Player“ bezeichnet werden. Anhand dieser beiden Plattformen soll unter anderem dargestellt werden, welche Unterschiede bestehen und wo es datenschutzrechtlich möglicherweise knifflig wird.

Wie arbeitet SurveyMonkey?

SurveyMonkey stellt derzeit auf Grund seiner breiten Bekanntheit im englischsprachigen Raum wohl das bekannteste Tool für digitale Umfragen dar. Diese Plattform hat einen relativ großen Funktionsumfang. SurveyMonkey ist dabei so ausgestaltet, dass man es in nahezu jeder Branche einsetzen kann. Zudem stellt SurveyMonkey eine App bereit. Diese kann allerdings nur kostenpflichtig vollständig benutzt werden. Es existiert auch eine kostenlose Variante. Diese ist allerdings stark eingeschränkt gegenüber der „Vollversion“. Sie ist auf 10 Fragen pro Umfrage sowie maximal 100 einsehbare Antworten begrenzt. Die kostenlose Version dürfte daher eher zum Kennenlernen geeignet sein.

Zudem ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten, dass die Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert werden. In der Datenschutzerklärung von SurveyMonkey heißt es wie folgt:

„SurveyMonkey ist nach den Datenschutzschilden zwischen den USA und der EU und zwischen den USA und der Schweiz zertifiziert und erfüllt beide Datenschutzschilde, die die Sammlung, Nutzung, Übertragung und Entfernung personenbezogener Daten aus Europa in die USA legalisieren“.

Dabei bedarf es selbstverständlich auch hier einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Zudem ist bei jedem Datentransfer außerhalb des EU-/EWR-Gebietes zu gewährleisten, dass ein angemessenes Datenschutzniveau, wie es die DSGVO vorsieht, besteht. Dies kann durch EU-Standardvertragsklauseln geschehen oder, wenn es den Datentransfer in die USA betrifft, grundsätzlich unter Verweis auf den EU-USA Privacy Shield. Die SurveyMonkey Inc. ist seit dem 12.10.2016 entsprechend zertifiziert.

Der Privacy Shield ist allerdings weiterhin umstritten, so dass derzeit nicht absehbar ist, ob ein angemessenes Datenschutzniveau auch zukünftig auf diese Weise hergestellt werden kann. Zu dieser brisanten Angelegenheit hatten wir hier bereits berichtet.

„Kein Drama“, spricht das Lama!

LamaPoll ist eine nicht mehr ganz junge Alternative zu SurveyMonkey, welche quasi als dessen Gegenstück im europäischen Gebiet angesehen werden kann. Diese Plattform ist vor allem im deutschen Sprachraum sowie allgemein in Europa bekannt. Bei dieser Plattform ist es möglich, eine mehrmonatige Umfrage zu einem Festpreis durchzuführen, ohne ein monatliches Abonnement buchen zu müssen. LamaPoll dürfte daher vor allem für diejenigen Nutzer attraktiv sein, welche meist nur im konkreten Bedarfsfall („Welches Urlaubsziel findest du am besten?“ oder zum Abschluss des Semesters im Rahmen einer Evaluation) auf ein Online-Umfrage-Tool zurückgreifen.

Ein grenzüberschreitender Transfer der gespeicherten Daten findet nicht statt, da sich die Server des Unternehmens sämtlich in Deutschland befinden. Lamapoll wirbt mit der Einhaltung deutscher bzw. EU-weiter Sicherheitsstandards und verweist in seiner Datenschutzerklärung ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften aus der DSGVO.

Die Qual der Wahl – Aber Achtung!

Diese beiden „Big Player“ sind nur zwei von mittlerweile einer Vielzahl von Anbietern zu Online-Umfragen. Das hat den Vorteil, dass man als Nutzer auswählen kann, welcher Anbieter am besten zu den eigenen Bedürfnissen und Präferenzen passt. Vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht können sich hier durchaus Unterschiede ergeben. Generell kann man folgende Faustformel anwenden: Je höher das Datenschutzniveau ist, desto geringer ist meist der Funktionsumfang der jeweiligen Plattform. Es ist also zu empfehlen genau zu planen, – was ohnehin selbstverständlich sein sollte – welche Daten man erheben möchte und zu welchem Zweck.

Darüber hinaus sollte als Auswahlkriterium die Transparenz des Diensteanbieters bei der Datenerhebung und Datenweitergabe betrachtet werden. Der Standort eines Dienstleisters hingegen ist nicht mehr per se ein Ausschlussgrund. Denn seit der Anwendbarkeit der DSGVO ist es nunmehr möglich, Auftragsverarbeitungsverträge auch mit Anbietern außerhalb des EU-/EWR-Gebietes zu schließen. Dies war im „alten“ BDSG nicht vorgesehen. Einen guten tabellarische Vergleich gängiger Terminplaner mit weiteren möglichen Auswahlkriterien findet man z.B. bei Digital Courage.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • SurveyMonkey behält sich das Recht vor Umfragen zu eigenen Zwecken zu verarbeiten:
    „Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass SurveyMonkey sich das Recht vorbehält, Informationen und Auswertungen zu eigenen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, zu benutzen und weiter zu leiten. Dazu werden insbesondere Cookies, Ad Tracking und IP-Adressen genutzt bzw. erfasst. SurveyMonkey behält sich auch das Recht zur Weitergabe dieser Informationen an Dritte vor, auch in andere Ländern und die USA. Näheres hierzu finden Sie in den entsprechenden Passagen der Datenschutzerklärung von SurveyMonkey.“

    Bei LamaPoll lässt sich auch ein (je nach Umfrage) notwendiger AV-Vertrag abschließen:
    https://www.lamapoll.de/cms/files/files/DSGVO%20Vertrag%20-%20LamaPoll.pdf

    • Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wie bereits im Beitrag dargestellt, ist es generell sinnvoll, die Auswahl des konkreten Anbieters auch unter Transparenzgesichtspunkten zu treffen. Wie wichtig einem der Schutz der persönlichen Daten ist, mag selbstverständlich jeder für sich selbst entscheiden.

  • Hallo! ich möchte Euch auf einen relativ neuen aber sehr guten Anbieter von Tools für Online-Umfragen questionstar.de hinweisen. Im Blog dieses Anbieters findet sich auch eine detaillierte Erklärung von allen Aspekten zum Datenschutz, die bei Online-Umfragen berücksichtigt werden sollen: questionstar.de/blog/umgang-mit-personenbezogenen-daten-bei-online-umfragen. Sehr nützlich.

  • Was ist Ihre Meinung zu erhebung.de ?

  • Selbst ist der Mann mit LimeSurvey
    Eigenes Hosting, Open Source, super integrationsfähig

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.