Das Landgericht Dessau-Roßlau (Urt. 3 O 29/17 vom 28.03.2018) hat den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes untersagt. Nach Auffassung des Gerichts sei eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung erforderlich gewesen. Interessant ist hier die Einstufung als „Gesundheitsdatum“. Wegen des weiten Anwendungsbereiches dürften es in der Praxis häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen – nicht nur im Online-Shop. Weiterlesen