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Telemedizin und Gesundheits-Apps – Problem mangelnder Datenschutz

Telemedizin und Gesundheits-Apps – Problem mangelnder Datenschutz

Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitswesen voran, zwar deutlich langsamer als in der Automobilbranche oder bei Smart-Home Anwendungen, aber dennoch merklich. Stetig gelangen neue Gesundheits-Apps oder Telemedizinprodukte auf den Markt. Während teilweise bereits gesetzlich Vorkehrungen zum Datenschutz vorhanden sind, passiert im Gesundheits-und Fitness-App Bereich vergleichsweise wenig.

Telemedizin und Apps: Alternativen zum klassischen Arztbesuch

Die Digitalisierung in der Medizin hält in mehreren Bereichen Einzug. Online-Sprechstunden können künftig eine Alternative zum klassischen Arztbesuch darstellen. Per Fragebogen, Video-Chat und Fotos kann so die Diagnose auch vom Computer aus gestellt werden. Das erspart lange Wartezeiten und Anfahrtswege. Gerade in ländlichen Regionen mit mangelnder ärztlicher Infrastruktur kann dies ein Gewinn für viele Patienten sein, die sonst kaum einen Zugang zur ärztlichen Versorgung haben.

Weiter werden vermehrt Telemonitoring-Produkte, wie Blutdruck- oder Insulinmesser, eingesetzt. Die Geräte übermitteln die Messwerte direkt an den behandelnden Arzt. Auch dies erspart dem Patienten unnötige Wege. Zudem werden Patient und Arzt bei besorgniserregenden Messwerten frühzeitig gewarnt.

Ebenso großer Beliebtheit erfreuen sich Gesundheits- und Fitness-Apps. Berichten zufolge gibt es derzeit bereits über 100.000 solcher App-Angebote.

Digitale Medizin in Deutschland: Interesse vorhanden, Bedenken beim Datenschutz

Eine Umfrage des Digitalverbandes Bitcom zeigt, dass in der Bevölkerung ein großes Interesse an Telemedizin besteht. Insgesamt 33% der befragten Personen können sich zumindest vorstellen, eine Online-Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Noch größer ist das Interesse an Telemonitoring: hier können sich 59% der Befragten vorstellen, im Krankheitsfall ihre Werte durch elektronische Messgeräte unmittelbar an die Ärzte zu senden.

Auch das Bundesministerium für Gesundheit sieht in der Digitalisierung der Medizin Vorteile für den Patienten. Einer eigens in Auftrag gegebenen Studie zufolge sollen die E-Health-Angebote, ebenso wie Gesundheits-Apps, in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung sein.

Mit der Digitalisierung der Medizin geht das Problem einher, wie die sensiblen Patientendaten ausreichend geschützt werden. 82 % der Befragten aus der bereits zitierten Umfrage befürchten, dass mit der Digitalisierung der Medizin die Gefahr des Missbrauchs von Gesundheitsdaten steigt.

Wenn mangelnder Datenschutz zum Problem wird

Diese Befürchtungen sind auch nicht unberechtigt:

Zum einen besteht die Gefahr, dass Unbefugte an die sensiblen Informationen gelangen. Speziell bei der Verwendung von Fitness- und Lifestyle-Apps ist häufig unklar, wo die Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf die Daten erhält. Werden diese Informationen beispielsweise Versicherungen oder Arbeitgebern zugespielt, kann dies erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Auch Hackerangriffe auf Arztpraxen und Krankenhäuser werden immer häufiger zum Problem. Die Angreifer entwenden die Daten oder verschlüsseln sie, so dass Ärzte nicht mehr darauf zugreifen können. Ziel der Angriffe ist meist, ein Lösegeld für die Entschlüsselung der Daten zu erlangen. Mangelnder Datenschutz macht damit auch erpressbar.

Lücken beim Datenschutz vor allem bei Apps vorhanden

Patientendaten sind als besonders sensible Informationen an mehreren Stellen durch das Gesetz geschützt:

  • Das E-Health Gesetz:
    Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ enthält Vorgaben zur elektronischen Gesundheitskarte, Patientenakte und Medikationsplan. Eine Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen gibt es hier.
  • IT-Sicherheitsgesetz:
    Nach dem IT-Sicherheitsgesetz müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen, laut Definition auch der Gesundheitssektor, künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.
  • Bundesdatenschutzgesetz:
    Nach § 9 BDSG muss die verantwortliche Stelle die zur Sicherung der Daten erforderlichen Maßnahmen treffen. Da es sich bei Gesundheitsdaten um sensible Daten handelt, ist bei der Erforderlichkeit ein hoher Maßstab anzulegen. §§ 43, 44 BDSG sanktioniert Datenverarbeitungen, die gegen das BDSG verstoßen.

Kritisch wird es aber dann, wenn Betroffene sensible Gesundheitsinformationen über Apps selbst eingeben. Obwohl hier immer mehr Anbieter mitmischen, finden keine Qualitäts- und Datenschutzkontrollen statt.

Laut eines Berichtes des Handelsblattes soll sich dies in naher Zukunft ändern: Geplant sind europaweit einheitliche Vorgaben an die Entwicklung von Gesundheits-Apps. Hersteller sollen sich selbst zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen („Code of Conduct“) verpflichten. Außerdem sollen einheitliche Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt werden, die bis 2017 vorliegen sollen.

Allgemeine Grundsätze müssen eingehalten werden

Sinnvoll eingesetzt kann die Digitalisierung in der Medizin den Patienten viele Vorteile bringen. Wichtig dabei bleibt allerdings die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten, speziell der Grundsatz der Datensparsamkeit, das Need-to-know-Prinzip und der Grundsatz der Transparenz.

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