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TikTok: Ein Hype ohne Datenschutz

TikTok: Ein Hype ohne Datenschutz

Die Jugend von heute hat vor allem eines: Geltungsdrang. Um den eigenen Beliebtheitsgrad zu fördern, müssen immer neue Apps her. Nach Facebook und Instagram wird nun die Hype-App TikTok genutzt, um möglichst cool zu sein – Grund genug, die Datenschutzrisiken dieser App genauer zu betrachten.

TikTok – nie gehört?

Sollten Sie bei TikTok ratlos mit den Schultern zucken, so sei Ihnen verziehen: Die Leserinnen und Leser unseres Blogs gehören mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Zielgruppe dieser App. TikTok richtet sich an Kinder und Jugendliche, also an Anwender, die kaum bis gar keine datenschutzrechtlichen Bedenken hegen.

Die App selbst ist schnell erklärt: Auf dieser können Playback-Videoaufnahmen erstellt und mit der Community geteilt werden. Karaoke war gestern, heute werden eigene Musikclips erstellt und mittels dem in der App eingebauten sozialen Netzwerk verbreitet. Neben der App kann auch die TikTok-Website genutzt werden, um die Welt vom eigenen Schauspieltalent zu überzeugen.

Vom Betreiber der TikTok-App, dem Technologiekonzern ByteDance, dürften Sie vermutlich noch nie gehört haben. Dieser hat seinen Sitz – Trommelwirbel – in China. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Bye Bye, Kinderdatenschutz?

Die Schwächsten unserer Gesellschaft gilt es zu schützen. Was heldenhaft klingen mag, erfordert in der Praxis weder Ross noch Reiter, sondern vor allem Aufklärung. Kinder, Jugendliche und deren Eltern sind darüber zu informieren, welche datenschutzrechtlichen Probleme die App TikTok bereitet.

Bei der erstmaligen Nutzung – Einwilligung?

Probleme tauchen bereits bei der erstmaligen Nutzung der App auf: Die Sammlung zahlreicher Nutzer- und Hintergrunddaten erfordert die wirksame Einwilligung des Nutzers nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, 7 DSGVO. Viele Möchtegern-Playback-Sängerinnen und -Sänger sind aber zu jung, um selbst wirksam einwilligen zu können. TikTok hält hierfür eine (vermeintliche) Lösung parat: TikTok ist ab 13 Jahren erlaubt, sofern die Eltern einwilligen.

Kennen Sie einen pubertierenden Teenager, der seine Eltern fragt, ob er eine App verwenden und Videoaufnahmen darauf teilen darf? Nein? Ich auch nicht.

Was, wenn sich noch jüngere Kinder unter Angabe eines falschen Geburtsdatums bei TikTok anmelden? Eine Alterskontrolle findet nicht statt und ist auch kaum möglich. Dabei sind es doch gerade Kinder, die die Folgen ihres Tuns nicht abschätzen können!

TikTok, die Datenkrake?

Wer Datenkraken im Zoo sucht, bei dem ist Hopfen und Malz verloren. Diese nicht gerade seltenen Tierchen treten vielmehr in der freien (Internet-)Wildbahn auf. Auch wenn Facebook, Google und Amazon zu den bekanntesten Vertretern ihrer Art zählen, gibt es noch weitere, zwar auf den ersten Blick unscheinbare, aber nicht minder gefährliche Datensammler.

TikTok zeigt sich dabei besonders gefräßig. Verarbeitet werden gemäß der Datenschutzerklärung TikToks folgende Daten:

  • Kontaktdaten, wie Name, Benutzername, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • technische Daten wie Geräteinformationen, Geräteidentifizierungsmerkmale, Gerätemodell, Betriebssystem, Zeitzonen-, Sprachauswahl und andere lokale Einstellungen,
  • IP-Adresse,
  • Browserverlauf,
  • Mobilfunkanbieter,
  • Informationen zur Nutzung von TikTok (z.B. Kommentare und Likes, die man auf TikTok hinterlässt, hochgeladene Videos/Bilder)
  • Kommunikationspräferenzen,
  • Inhalte gesendeter Nachrichten und deren Empfänger,
  • sowie Daten aus anderen sozialen Netzwerken oder öffentlichen Forenkonten (z.B. öffentliche Profilinformationen, Freundesliste, Login-Daten).

Anhand dieser Daten lassen sich umfassende Persönlichkeitsprofile erstellen. Wofür? Na, für ein Werbeerlebnis der Extraklasse! Und wie bei allen scheinbar kostenfreien Social-Media-Angeboten gibt es auf dem Pausenhof kein Halten mehr, denn einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul…

Publicity um jeden Preis?

Das TikTok-Konto ist zunächst auf öffentlich gestellt. Wer dies nicht möchte, muss die Einstellungen ändern. Dies kostet zum einen Überwindung – bei einem privaten Konto rückt der Ruhm in weite Ferne. Zum anderen ist vielen Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, welche Reichweite ihre Daten bei einem öffentlichen Konto erreichen. Was als Spaß begann, kann tragisch enden: Mobbing zum Beispiel. Möglicherweise verfolgt einem das Video sein Leben lang. Doch warum an die Zukunft denken? Chill mal, Digga!

Was passiert mit den Daten?

Gemäß TikToks Datenschutzerklärung werden die personenbezogenen Daten unter anderem weitergegeben an:

„unsere Geschäftspartner, damit wir Ihnen über unsere Dienste besondere Angebote machen können;

in Bezug auf unsere On-Screen-Werbung unsere Werbekunden und Werbenetzwerke, die diese Daten benötigen, um für Sie und andere Werbeanzeigen auszuwählen und anzuzeigen. Wir werden Ihre Kontaktdaten nicht an unsere Geschäftspartner weitergeben, so dass Sie nicht direkt von diesen kontaktiert werden, aber wir werden andere Daten weitergeben, damit sie Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote machen können;

unsere Dienstleister und Unterauftragnehmer, die uns beim Betreiben der Dienste unterstützen;

oder Analyse- und Suchmaschinenanbieter, die uns bei der Verbesserung und Optimierung der Dienste helfen.“

Etwas skurril wirkt der Satz, die Daten könnten an Unternehmen weitergegeben werden,

„die wir beherrschen, von denen wir beherrscht werden oder die unter gemeinsamer Beherrschung stehen…“.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei einer an Jugendliche und Kinder gerichteten App möchte ich von einem Beherrschen nichts lesen. Sicher, die Übersetzung aus dem Englischen ist nicht ganz geglückt – der erste Eindruck aber bleibt, denn hinter TikTok steckt China!

Im Reich der Mitte ist Datenschutz bekanntermaßen ein Fremdwort. Da mag China noch so sehr versichern, die persönlichen Nutzerdaten würden nun sicher in den USA gespeichert, die Software-Entwicklung zu TikTok sei vom übrigen Geschäft des Konzerns getrennt – wer’s glaubt.

Diskriminierung und Zensur

TikTok steht häufiger in der Kritik, nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht. Fakt ist, dass TikTok – zumindest in der Vergangenheit – Videos Behinderter in ihrer Reichweite beschränkt und homosexuell erscheinende Inhalte blockiert hatte. Videoaufnahmen mit unerwünschter politischer Aussage werden ebenfalls zensiert.

Absurd: Das von einem chinesischen Entwickler stammende TikTok ist in China verboten! Dort gibt es stattdessen „Douyin“ – staatliche Überwachung inklusive.

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  • Also mal abgesehen von den eigentlichen Inhalten dieses Beitrags: wie frustriert und verbittert kann man eigentlich formulieren? „Chill mal, Digga!“? Ernsthaft? Ja, viele Leser*innen sind nicht die Zielgruppe von Apps wie TikTok, aber deshalb – wie es schon so oft passierte in letzter Zeit – gleich eine bzw. mehrere Generationen ins Lächerliche rücken? Wer sich abgehängt fühlt, der sollte sich mal an die eigene Nase fassen. Mit der Zeit gehen (und das erfordert Investments in Zeit und Mühe, um am Ball bleiben zu können) oder untergehen, lautet die Devise.

    Kurzum: Ich stimme in weiten Teilen (bzgl. der Datenschutzaspekte) mit Fr. Pettinger überein, doch den Ton des Beitrags finde ich eher beschämend und peinlich. Hier könnte und sollte nachgebessert und sich um einen neutraleren Tonfall bemüht werden.

    • Ich wiederum finde Ihren Kommentar unangemessen. Jeder Autor/Journalist hat einen eigenen Stil. Die Aufgabe der Autorin ist nicht ihren Schreibstil an Ihr Geschmack anzupassen. Mir beispielsweise hat der Artikel durchaus gut gefallen.

      • Gegen einen eigenen Stil habe ich selbstverständlich nichts. Aber gegen saloppe, verallgemeinernde Aussagen, die alle Zugehörigen einer Gruppe über einen Kamm scheren. Denn das ist faktisch Unsinn.
        Absolutismen, die nicht auf belegbaren Fakten beruhen, haben in journalistischer Arbeit nichts verloren, Schreibstil hin oder her. Hier haben bereits andere Teilnehmer Beispiele kommentiert, das spare ich mir an dieser Stelle.

        Zur Klarstellung: ich „verlange“ nicht, dass Fr. Pettlinger ihren ureigenen Stil an meinen Geschmack anpasst. Aber ich hätte mir gewünscht, sie wäre bei belegbaren Fakten geblieben und hätte sich um einen neutralen Tonfall bemüht. Aber leider ist beides nicht der Fall, ganz im Gegenteil – und damit habe ich ein Problem.

  • Junge Menschen = Geltungsbedrüftig und Naiv, Alte Menschen = Vernunftgesteuert und Bescheiden,
    Chinesische Konzerne die so ziemlich alles speichern was geht= ganz schlimm, amerikanische Konzerne die das gleiche tun = naja, ist halt so !?

  • Zum einen finde ich den Artikel doch sehr salopp und hat einen extrem „legerer“ Schreibstil. Dann stört mich die nahezu „absolutistische“ Betrachtung von Diskussionspunkten. Nur als Beispiel: Sie sagen: „Kennen Sie einen pupertierenden Jugendlichen der für die App installation seine Eltern fragt? Nein, ich auch nicht“. Das suggeriert in meinen Augen, das es tatsächlich niemanden gibt, der das tut. Damit liegen Sie völlig falsch. Die jüngste meiner beiden Töchter fragt noch, Alter: 15, die ältere seit Ihrem 18 Geburtstag dann aber nicht mehr.

  • Regt Euch nicht auf! Millionen Erwachsene legen treu und brav an der Supermarktkasse die Deutschlandcard hin, damit hundert andere Unternehmen auch ja wissen, wann, wo und was gekauft wurde und wie man den Einkauf bezahlt hat. Beobachten kann man sogar Leute, die sich entschuldigen, wenn sie vergessen haben, rechtzeitig die Karte vorzulegen. Regt Euch nicht auf! 120.000 jugendliche Erwachsene nehmen teil an den Fitness-Programmen der Krankenkassen. Für die permanente Übertragung aller ihrer Daten nach Art. 9 DSGVO bekommen Sie dafür 20 Euro Bonus. Als Datenschutzbeauftragter steht man oft auf verlorenem Posten und kommt sich vor wie ein Yeti.

  • Finde den Schreibstil von Frau Pettinger sehr gelungen und kann die Kritik anderer Kommentatoren nicht nachvollziehen. In einem Blog darf man (in Maßen) auch pauschalisieren, da das Medium vom Grundprinzip her nur einen gekürzten, aber pointieren Diskurs zulässt.

    TikTok und andere Apps, die sich vornehmlich an Jugendliche richten sind (nicht nur) datenschutzrechtlich eine Katastrophe. Die Behörden sollten mit vollem Einsatz gegen solch offensichtlich rechtswidrige Angebote vorgehen und ein öffentlichkeitswirksames Exempel statuieren.

  • TikTok ist, wie so viele App´s gerade für Jugendliche von Seiten des Datenschutzes sehr problemtisch, was aber kaum jemanden hindert Sie zu benutzen , wenn er es denn will.

  • Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem Begriff der “Beherrschung” hier die Beschreibung von Konzernverbindung nach dem Aktienrechtlich gemeint ist. Auch wenn der Wortlaut etwas archaisch daher kommt, wird er gesetzlich vorgegeben. Es würde zumindest Sinn ergeben, dass sich TT das Recht vorbehält, Daten nicht nur um eigenen Unternehmen, sondern auch mit verbundenen Unternehmen zu nutzen.

    Eine Frage an Sie Frau Pettinger: Sehen Sie bei dem Unternehmen noch anderen Handlungsbedarf aus Datenschutz rechtlicher Sicht?

    • Mit dem Beherrschungsbegriff könnten Sie recht haben. Bei TikTok gibt es sicherlich noch weiteren datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf:

      – Der Kinderschutz müsste weiter ausgebaut werden, das sieht man auch an der neuesten TikTok-Horror-Meldung angesichts des tragischen Todes einer 10-jährigen TikTok-Nutzerin. Es ist nicht der einzige Tod, der auf TikTok und Co. zurückgeführt werden könnte. Vergangenen Montag beging eine erst 18-jährige TikTok-Influencerin Suizid, und auch eine ehemalige GNTM-Teilnehmerin beging Suizid infolge Depressionen und Mobbing, allerdings in anderen sozialen Medien. Es zeigt sich, dass soziale Medien stärker zu regulieren sind. Lebensgefährliche Challenges, Kinder und Mobbing haben dort nichts zu suchen.

      – Zudem kann es bestimmt nicht schaden, dass Tracking bei Nutzung der App kritisch zu hinterfragen, insbesondere die Datenweitergabe an unzählige Werbenetzwerke.

      – Nach der durch Trump ausgelösten Debatte um ein Verbot der TikTok-App will US-Präsident Biden den Rechtsstreit vorerst nicht weiterführen. Um eine Aufschiebung des Verfahrens wurde gebeten – das heißt, noch ist nicht aufgeklärt, ob personenbezogene Daten nach China fließen. Ob man den Beteuerungen des chinesischen App-Anbieters Glauben schenken darf, muss jeder selber wissen. Ich tue es nicht. Zusätzlich weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn sich gerade die USA als Datenschützer aufspielen.

      – Wie kürzlich bekannt wurde, wirbt die Polizei NRW u.a. auf TikTok für eine Ausbildung bei der Polizei. Klar, wer Azubis will, muss die Azubis dort ansprechen, wo sie sich aufhalten. Es ist jedoch ein bedenkliches Zeichen, wenn staatliche Behörden auf Datenschutz pfeifen.

      Wenn man weitersucht, findet man sicher noch weitere Datenschutz-Hiobsbotschaften. Es nimmt einfach nie ein Ende, der Datenschutz läuft gegen Windmühlen. Tag für Tag.

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