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ULD Positionspapier zu Safe Harbor macht Datenverarbeitungen in den USA zum Zwergenweitwurf

ULD Positionspapier zu Safe Harbor macht Datenverarbeitungen in den USA zum Zwergenweitwurf

Das ULD ist über das Ziel hinausgeschossen. Mit blanken Drohungen ohne konstruktiven Lösungsansatz tut es weder sich noch den Reformversuchen im Datenschutz einen Gefallen.

Das Positionspapier des ULD

Überraschend war es nicht, dass das ULD die Safe Harbor Entscheidung des EuGH als Steilvorlage versteht und sie mit einem radikalen Rundumschlag gegen sämtliche Datenverarbeitungen in den USA konsequent versenkt.

Tenor des heutigen Positionspapiers des ULD zum Urteil des EuGH ist:

  • Für deutsche Unternehmen ist es ab sofort nicht mehr zulässig, personenbezogene Daten von US-Dienstleistern verarbeiten zu lassen oder in die USA zu übermitteln
  • Wer es doch tut, muss mit Bußgeldern in Höhe bis zu 300.000 € rechnen

Da muss man erst einmal durchatmen. Aus Sicht eines Unternehmens kann man sich zumindest dann wieder beruhigen, wenn man seinen Firmensitz nicht in Schleswig-Holstein hat, denn nur hier ist die aufbrausende Aufsichtsbehörde zuständig.

Rein rechtlich nachvollziehbar

Rein juristisch betrachtet ist die Stellungnahme des ULD sogar weitgehend nachvollziehbar und folgerichtig: Auch die EU-Standardvertragsklauseln, die bei pragmatischer Betrachtung in den meisten Fällen die beste von vielen schlechten Alternativen zu Safe Harbor darstellen, wenn man Daten in den USA verarbeiten möchte, bieten den Betroffenen keinen effektiven Schutz vor Überwachungsmaßnahmen in den USA und sind damit kein Allheilmittel.

Bevormundung überzeugt nicht

Rechtlich abenteuerlich ist lediglich die generelle Ablehnung der Einwilligung als Rechtfertigungsmöglichkeit mit der Begründung, die Überwachungsmaßnahmen in den USA würden den Wesensgehalt „des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens“ (=Menschenwürdeverletzung?) verletzen, mit der Folge, dass man als Einzelner niemals darin einwilligen dürfe.

Als Jurist erinnert man sich sofort an den sog. „Zwergenweitwurf“, der aus eben diesem Grunde gerichtlich verboten wurde. Wenn man diesen extrem paternalistischen Ansatz im Datenschutz weiterdenkt, dürfte man auch nicht mehr in die USA einreisen, weil man den dort erfolgenden Datenerfassungen per se nicht zustimmen dürfte.

Ich persönlich habe da ein anderes Verständnis von informationeller Selbstbestimmung – ausführlicher und lesenswert dazu auch der Kollege Hansen-Oest heute in seinem Blog.

Welche Rolle spielt das ULD?

Natürlich ist das ULD nicht für seinen Pragmatismus bekannt und hat als reine Aufsichtsbehörde auch das gute Recht, sich rein formal darauf zurückzuziehen, Gesetze zu vollziehen und dabei die geltende Rechtsprechung zu beachten.

Aber versteht sich das ULD tatsächlich nur als Aufsichtsbehörde oder möchte man nicht auch politisch etwas bewegen?

Das ULD in der Sackgasse

Die aktuelle Diskussion um das Safe Harbor Urteil ist vor allem eine politische mit dem Ziel, die jetzige Situation im Sinne eines effektiven Datenschutzes zu verbessern. Um diesem Ziel näher zu kommen, sind konstruktive Vorschläge gefragt und ein Zugehen auf die beteiligten Interessenvertreter.

Die bloße Feststellung der Unwirksamkeit und das Androhen von Bußgeldern werden dagegen nicht helfen, weil sich die Drohkulisse schnell als Luftnummer entlarven und am Ende doch nichts passieren wird. Oder wollen die Aufsichtsbehörden demnächst alle größeren Unternehmen und Konzerne in Deutschland dazu zwingen, ihre wichtigsten IT-Systeme abzuschalten?

Mehr scheinheilig als konsequent

Obwohl formal-juristisch folgerichtig, ist die heutige Positionierung des ULD alles andere als konsequent, wie auch die Kollegin Diercks heute treffend festgestellt hat: Die Überwachung der Geheimdienste war auch vor der Safe Harbor Entscheidung bekannt. Trotzdem hat man Datenverarbeitungen in den USA vorher durchgewunken und droht nun sofort mit Bußgeldern, wohlwissend, dass die Unternehmen nicht kurzfristig alle Systeme umstellen können.

Ganz abgesehen davon kommt die harte Positionierung gegenüber den USA recht scheinheilig daher, wenn man darüber nachdenkt, wie beispielsweise der britische Geheimdienst GCHQ im „sicheren EU-Staat“ Großbritannien vorgeht.

Fazit: Ein Bärendienst des ULD

Natürlich soll man sich nicht alles gefallen lassen und es ist prinzipiell zu begrüßen, dass sich das ULD immer wieder laut und klar für den Schutz personenbezogener Daten einsetzt. Mit haltlosen Drohkulissen ohne konstruktiven Ansatz wird man aus europäischer Sicht jedoch nicht weiterkommen und begibt sich in die Gefahr, insgesamt nicht mehr ernst genommen und letztendlich ignoriert zu werden.

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  • @Nils Haag

    Auf wessen Seite stehen Sie?
    Haben Sie eigene Lösungsvorschläge parat oder verschwenden Sie Ihre und unsere Zeit und Ressourcen damit, mutige Datenschützer zu kritisieren?
    Haben Sie nicht wahrgenommen, dass das ULD die Zulässigkeit von Datenverarbeitung zur Abwicklung von Verträgen (z.B. Flug- und Hotelbuchung für USA-Reise) ausdrücklich für vertretbar hält? Sie „dürfen“ also mit „Segen“ des ULD weiterhin „selbstbestimmt“ in die USA einreisen und sich für das viele Reisegeld wie ein Terrorist behandeln lassen!
    Wie würden Sie argumentieren, wenn es hier nicht um die USA, sondern um China, Russland oder Iran ginge? Müssten wir dann auch Kompromissbereitschaft mit dem chinesischen, russischen oder iranischen Verständnis von Grundrechten zeigen?
    Sollen wir Deutsche oder Europäer uns weiter von US-Recht vergewaltigen lassen?
    Wer ist hier Täter und wer ist Opfer? Ist das ULD an der aktuellen Lage schuld? Oder sind es die USA? Wer entscheidet über unser Leben in Europa? Die USA?
    Wie würden Sie argumentieren, wenn es hier um Atomwaffen, Folter, Kinderarbeit, Sklaverei, Geldwäsche oder Steueroasen ginge? Müssten wir dann auch „pragmatische“ und „konstruktive“ Lösungen fokussieren, um nicht Gefahr zu laufen, am Ende nicht mehr ernst genommen und ignoriert zu werden?
    Wer baut hier Drohkulissen auf? Waren es nicht die USA, die uns gedroht haben, uns Terrorwarnungen vorzuenthalten, wenn wir ernsthaft gegen US-Wirtschaftsspionage und Massenüberwachung vorgingen? Wie war das doch gleich mit der Mafia und der Schutzgelderpressung?

    FAZIT: Es ist ganz einfach – ein (Daten-)Vergewaltiger und (Daten-)Räuber darf keine Kompromissbereitschaft erwarten! Selbst Schuld! Wer uns nicht mit Respekt behandelt, darf keinen Respekt erwarten. Die USA sollten sich endlich wie ein Partner uns gegenüber verhalten.

    PS: Sie leisten einen Bärendienst, Herr „Datenschutz“!

    • Vertragsbeziehung und gesetzliche Rechtsgrundlage fehlen mir aber, wenn ich im Flugzeug in die USA das Einreiseformular ausfüllen möchte. Hier bleibt nur die Einwilligung.

      Es ist ein merkwürdiges Verständnis von Freiheit und Selbstbestimmung, wenn jemand meint, für mich entscheiden zu wollen, ob ich das tun sollte oder nicht.

      • @ Nils Haag

        Ist es auch ein „paternalistischer“ Ansatz der Lebensmittelaufsichtsbehörden, Sie vor Pestiziden und Schimmelpilzgiften in Ihrem Essen zu bewahren? Ist dies nicht auch ein unzulässiger Eingriff in Ihren „freien“ Willen?

        Müssten Sie als Jurist nicht wissen, dass die Selbstbestimmung auch Grenzen kennt? Können Sie wirklich rechtswirksam „einwilligen“, gefoltert und ermordet zu werden?

        Wenn Sie einen Flug in die USA und ein Hotel dort buchen, ist dann die Datenverarbeitung zur Durchführung des Vertrags nicht erforderlich und vom ULD unbeanstandet? Warum zitieren Sie die Rechtsauffassung des ULD in irreführende Weise? Weil Sie ULD-Bashing betreiben wollen?

        Wenn Sie in die USA einreisen wollen, sind Sie dann nicht US-Recht unterworfen, sobald Sie US-Boden betreten (bzw. vorher auf der Hinreise)? Ist dies nicht ein Unterschied, ob Sie sich auf US-Boden befinden und dortigem Recht unterliegen oder ob Sie sich in Deutschland oder Europa aufhalten und dort von US-Unternehmen angebotene Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Seit wann darf Deutschland in Saudi-Arabien Pornos vertreiben? Müssen wir uns beim Handel mit Saudi-Arabien nicht auch an die dortigen Rechtsvorstellungen halten?

        Verstehen Sie unter Freiheit und Selbstbestimmung, dass ein Land Dutzenden anderen Ländern sein Rechtssytstem aufzwingen darf? Ist das fair and balanced?

  • @Jens

    ich fürchte, es geht hier um mehr, als nur um die Gewissheit, selbst auf der „guten“ Seite zu stehen.

    Das ULD irrt hinsichtlich des tatsächlichen Inhalts und der Tragweite des EuGH-Urteils. Es irrt auch in der Auslegung der eigenen Kompetenzen.

    Der EuGH hat entschieden, dass die durch Gesetze nicht eingeschränkte massenhafte Überwachung sowie das Versperren des Rechtswegs einen Grundrechtsverstoß darstellen.

    Dies trifft, so der EuGH, für die USA zu. Das trifft aber auch auf Großbritannien zu (so die Snowden-Enthüllungen zu den Aktivitäten des GCHQ), auf Frankreich (siehe aktueller Aufruf von Amnesty International zu neuem Geheimdienstgesetz), auf die Niederlande (siehe Stellungnahme des EU Parlaments) sowie Deutschland (siehe zB BVerwG-Urteil 6.A.1.13 vom Mai 2014). Soviel zu Ihrer Täter-Opfer-Theorie. Man weiß auch, dass Länder wie Russland, China, Indien, Pakistan, Australien, Saudi Arabien etc. vergleichbare Überwachungspraktiken pflegen.

    Folgt man nun dem ULD bedeutet dies nicht nur eine umgehende Terminierung aller Datenübermittlungen in die USA. Es bedeutet nicht weniger als eine umgehende Terminierung aller Datenübermittlungen in Länder, deren Geheimdienstpraktiken gegen die Europäische Grundrechtscharta verstoßen. Inkl. Deutschlands. So könnte das ULD folgerichtig verlangen, dass Unternehmen Dienste bekannter Telekommunikationsanbieter, die dem BND Zugang verschaffen, nicht mehr nutzen dürfen.

    Und da das ULD dem einzelnen Betroffenen per se die Fähigkeit und das Recht abspricht, in eine Daten“vergewaltigung“ (Wow! Wo ziehen Sie nur diese Formulierungen her?) einzuwilligen, dürfen auch Privatnutzer weder über Kabeldeutschland / Vodafone, noch Orange, noch Telekom, etc. surfen oder telefonieren.

    Falls Sie selbst immer noch auf der „richtigen“ Seite im Kampf gegen die Daten“räuber“ und „-vergewaltiger“ stehen, so sollten Sie konsequenter Weise ihren PC runterfahren, Handy wegwerfen und künftig per Rauchzeichen kommunizieren. Viel Spaß und viel Erfolg im Kampf gegen das Übel.

    Das ULD hat aber noch etwas übersehen: Der EuGH hat sich selbst das ausschließliche Recht zugeschrieben, über die Rechtmäßigkeit von EU-Kommissionsentscheidungen und EU-Gesetzen zu entscheiden. Sowohl die Gültigkeit von Standardvertragsklauseln, als auch der Einwilligung zur Datenübermittlung in nicht-sichere Drittländer sind EU-Recht.

    Das ULD hätte demnach das zuständige Verwaltungsgericht anrufen müssen, mit der Bitte den beklagenswerten Sachverhalt zur Prüfung an den EuGH weiter zu reichen.

    Mit seiner Stellungnahme ist das ULD einerseits viel zu kurz gesprungen, andererseits doch weit außerhalb seiner eigenen Kompetenzen gelandet.

    (Und damit hat das ULD nicht nur den bedauerswerten Unternehmen in Schleswig-Holstein, sondern auch seinem eigenen Ansehen einen Bärendienst erwiesen.)

    BBQ

    • Hallo,

      ja man muss sich darüber im Klaren sein, dass Nachrichtendienste nun mal ihrem Geschäft nachgehen, das ist deren Aufgabe. Leider wissen wir alle zu wenig über das was bei den Diensten wirklich abläuft. Da es in diesem Umfeld Geheimvereinbarungen gibt über deren Inhalt und Umfang nur spekuliert werden kann, bis diese rechtlich konform oder auf anderen Wegen zugänglich werden.

      Dies hat aber nur bedingt etwas mit dem zu tun, über das hier diskutiert wird.

      Nach meiner Auffassung ging es dem EuGH um etwas anderes, die rechtlichen Grundlagen, wie und durch wen auf was zugegriffen werden darf und welche Rechte der Einzelne hat sich darüber zu informieren und/oder vorzugehen.

      Geanu hier sind gravierende Unterschiede zwischen den USA und der EU. Darum geht es und darauf hat sich auch das ULD bezogen indem gesagt wird, dass die rechtlichen Annäherungen derzeit eine andere Wertung aus dem ULD Rechtsverständnis nichts anderes zulassen. Dem stimmt ja auch Dr. Datenschutz zu, nur dem daraus Folgendem eben nicht.

      Auch wegen diesen in den USA rechtlichen Einschränkungen für nicht USA Bürger fällt die Einwilligung zum Opfer. Aber auch hier stellt das ULD klar, dort wo zur primären Vertragserfüllung die Übermittlung in die USA nötig ist, ist dies auch konform.

      Aber um z.B. ein CRM zu betreiben müssen keine Daten in die USA übertragen werden, dies ist nicht ortsbezogen, sondern weine wirtschaftliche Folge. Wenn es nun um wirtschaftliche Belange geht, gibt es vieles was in der EU schwieriger oder teurer ist als anderswo. Das kann es aber nicht, sein der Bequemlichkeit wegen den europäischen Datenschutz zu stark einzuschränken, dass sogar die Grundrechte mißachtet werden.

      Was aus meiner Sicht aber noch wichtiger ist, ergibt aus dem EuGH Urteil in Richtung TTIP, bin gespannt wie sich hier die Gespräche entwickeln.

      Viele Grüße

      Hessen DSB

    • @BBQ

      „ich fürchte, es geht hier um mehr, als nur um die Gewissheit, selbst auf der „guten“ Seite zu stehen.“
      -> Warum unterstellen Sie anderen Menschen Dinge, die sie gar nicht gesagt haben? Wer hat gesagt, wer auf der „guten“ Seite steht und wer nicht? Können Sie Ihre Behauptung mit Zitaten belegen?

      „Dies trifft, so der EuGH, für die USA zu. Das trifft aber auch auf Großbritannien zu (so die Snowden-Enthüllungen zu den Aktivitäten des GCHQ), auf Frankreich (siehe aktueller Aufruf von Amnesty International zu neuem Geheimdienstgesetz), auf die Niederlande (siehe Stellungnahme des EU Parlaments) sowie Deutschland (siehe zB BVerwG-Urteil 6.A.1.13 vom Mai 2014). Soviel zu Ihrer Täter-Opfer-Theorie. Man weiß auch, dass Länder wie Russland, China, Indien, Pakistan, Australien, Saudi Arabien etc. vergleichbare Überwachungspraktiken pflegen.“
      -> Weil der freiheitlich demokratische Rechtsstaat überall auf der Welt auf dem Rückzug ist, sollen wir uns besser gleich alle erschießen?
      -> Weil zig Staaten Atomwaffen besitzen, sollten wir aufhören, für Abrüstung und Non-Proliferation zu kämpfen? Sollten wir unsere Politik an Fatalismus orientieren?
      -> Welche „Täter-Opfer-Theorie“ meinen Sie? Unterstellen Sie mir wieder Dinge, die ich gar nicht gesagt habe? Können Sie Belege für Ihre Behauptung vorweisen?
      -> Im Verhältnis Regierungen der von Ihnen aufgezählten Länder zu Völkern der von Ihnen aufgezählten Länder, wer ist Täter und wer ist Opfer? Sind einfache Bürger Täter, wenn es um die Missachtung ihrer Rechte geht?

      „Folgt man nun dem ULD bedeutet dies nicht nur eine umgehende Terminierung aller Datenübermittlungen in die USA. Es bedeutet nicht weniger als eine umgehende Terminierung aller Datenübermittlungen in Länder, deren Geheimdienstpraktiken gegen die Europäische Grundrechtscharta verstoßen. Inkl. Deutschlands. So könnte das ULD folgerichtig verlangen, dass Unternehmen Dienste bekannter Telekommunikationsanbieter, die dem BND Zugang verschaffen, nicht mehr nutzen dürfen.“
      -> Wollen Sie dem ULD vorwerfen, die Realität zu beschreiben? Was kann das ULD dafür, dass sich neben der US-Regierung auch die Regierungen der EU-Länder inklusive die Bundesregierung nicht Recht und Gesetz halten (oder Illegales nachträglich legalisieren)? Wollen Sie den Überbringer der schlechten Nachricht geißeln?

      „Und da das ULD dem einzelnen Betroffenen per se die Fähigkeit und das Recht abspricht, in eine Daten“vergewaltigung“ (Wow! Wo ziehen Sie nur diese Formulierungen her?) einzuwilligen, dürfen auch Privatnutzer weder über Kabeldeutschland / Vodafone, noch Orange, noch Telekom, etc. surfen oder telefonieren.“
      -> Ist es nicht das Wesen einer Vergewaltigung, eine Handlung oder einen Zustand gegen den eigenen Willen von einer anderen Personen aufgezwungen zu bekommen?
      -> Sprechen die Behörden Ihnen nicht ständig die Fähigkeit und das Recht ab, in für Sie nachteilige Dinge einzuwilligen? Können Sie rechtswirksam einwilligen, vom Supermarkt pestizid- und schimmelpilzvergiftete Lebensmitteln zu erwerben?
      -> Dürfen Privatnutzer nicht erwarten, dass ihre Rechte respektiert werden und sich die Unternehmen an die Gesetze halten?

      „Falls Sie selbst immer noch auf der „richtigen“ Seite im Kampf gegen die Daten“räuber“ und „-vergewaltiger“ stehen, so sollten Sie konsequenter Weise ihren PC runterfahren, Handy wegwerfen und künftig per Rauchzeichen kommunizieren. Viel Spaß und viel Erfolg im Kampf gegen das Übel.“
      -> Warum unterstellen Sie anderen Menschen, die Ihnen nichts getan haben, Dinge, die sie nicht gesagt haben? Können Sie Ihre Behauptungen mit Zitaten belegen? Warum werden Sie persönlich? Können Sie nicht sachlich argumentieren? Was sagen Ihre Kinder zu Ihrem Diskussionsstil? Sind Sie ein Vorbild?
      -> Sollten Sie nicht sofort Ihre Kleidung wegwerfen und zukünftig nackt durch die Welt gehen, weil unsere Kleidung fast ausnahmslos unter Ausbeutung von Menschen und Umwelt (z.B. in Bangladesh) oder gar durch Kinderarbeit produziert wird?
      -> Sind Sie ein Anhänger der „Schwarz-Weiß-Theorie“? Gilt für Sie „alles oder nichts“? Muss man den Status Quo kritiklos und unterwürfig erdulden?
      -> Wie wurden bahnbrechende Errungenschaften in der Menschheitsgeschichte erreicht? Indem man alles resigniert hinwarf und wieder „per Rauchzeichen“ kommunizierte?
      -> Sind unsere einzigen Alternativen „Rauchzeichen“ oder „Totalüberwachung“?
      -> Was ist Ihre Lösung? Warum respektiert Informationstechnologie nicht einfach die Rechte der Menschen? Bedingt technischer Fortschritt die Entrechtung der Menschen?

      „Mit seiner Stellungnahme ist das ULD einerseits viel zu kurz gesprungen, andererseits doch weit außerhalb seiner eigenen Kompetenzen gelandet.“
      -> Was ist Ihr Beitrag zur Lösung? Sind Sie ein Spalter? Wollen Sie unsere Ressourcen binden, während die Gegner von Privatheit und Selbstbestimmung mit geschlossenen Reihen und mächtigen Finanzmitteln jeden Tag gegen uns arbeiten?

      „(Und damit hat das ULD nicht nur den bedauerswerten Unternehmen in Schleswig-Holstein, sondern auch seinem eigenen Ansehen einen Bärendienst erwiesen.)“
      -> Haben Sie Ihrem Ansehen auch einen Bärendienst erwiesen? Würden Sie andere Menschen, die Ihnen nichts getan haben, genauso unsachlich und persönlich angehen, wenn Sie Ihren Namen und Ihr Gesicht zeigen müssten? Verstecken Sie sich hinter Ihrem Pseudonym?

      => Vorschlag zur Güte @BBQ und @Dr. Datenschutz:
      Was ist Ihr Plan? Wie können Bürger wieder sicher sein, dass ihre Rechte respektiert werden? Und wie können Unternehmen dabei unterstützt werden, dass sich Kommerz und Grundrechte nicht ausschließen?

      • zu „=> Vorschlag zur Güte @BBQ und @Dr. Datenschutz:
        Was ist Ihr Plan? Wie können Bürger wieder sicher sein, dass ihre Rechte respektiert werden? Und wie können Unternehmen dabei unterstützt werden, dass sich Kommerz und Grundrechte nicht ausschließen?“

        In diesem Ansatz sind wir uns auf jeden Fall einig: Im Mittelpunkt steht die Verbesserung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Bürger. Um tatsächlich Verbesserungen zu erreichen, brauchen wir praxistaugliche Lösungen, zu denen die Kappung aller Datenverbindungen nicht zählt. Auf der anderen Seite ist es ja auch gut und richtig, dass die Aufsichtsbehörden mal eine richtige Welle machen, damit sich mal etwas bewegt. Ich hätte mir nur einen konstruktiveren Ansatz vom ULD gewünscht.

  • Um den Ansatz des Aufeinanderzugehens noch etwas deutlicher zu machen: MailChimp, ein äußerst kundenorientiertes und datenschutzbewusstes Unternehmen aus Atlanta, bietet seit dem Tag nach dem Safe Harbor Urteil den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln an (http://mailchimp.com/legal/forms/data-processing-agreement/) und bemühte sich auch schon vorher sehr um die Umsetzung europäischer vorgaben. Wenn wir die Bemühungen solcher Unternehmen in Zukunft stärker fördern würden, kämen wir sicherlich weiter als mit unreflektiertem USA-Bashing.

    • @ Nils Haag

      Ist es „unreflektiertes USA-Bashing“, die systematische Missachtung des Werte- und Rechtssystems eines ganzen Kontinents durch die US-Regierung zu kritisieren? Ist jede kritische Meinungsäußerung zur US-Politik in Ihren Augen „Anti-Amerikanismus“? Ist dann auch jeder, der die Politik der israelischen Regierung kritisiert, ein Antisemit? Ist das wirklich Ihr Niveau, auf dem Sie argumentieren? Ist es nicht anti-rechtsstaatlich, wenn EU-Bürger dem US-Recht rechtlos ausgeliefert sind? Ist es nicht ein Unterschied, ob man konkret und begründet die Politik der US-Regierung kritisiert oder (was niemand hier getan hat) ein ganzes Volk „unreflektiert basht“?

      Übrigens: Wie wäre es, wenn wir beim „Aufeinanderzugehen“ uns stärker auf Organisationen und Persönlichkeiten konzentrieren wie z.B. die EFF, ACLU, EPIC, Freedom of the Press Foundation, Tor Project, Bruce Schneier oder Purism Librem Computers?

      Warum ist eigentlich Silent Circle mit seiner Zentrale nach Genf gezogen? Weil die USA ein sicherer Hafen für IT-Sicherheitsprodukte sind?

    • @ Nils Haag

      Übrigens auch an Sie:
      Wie können Sie aus einer Aussage „Die USA sollten sich endlich wie ein Partner uns gegenüber verhalten.“ ein angebliches „unreflektiertes USA-Bashing“ herauslesen?
      Ist das erstgenannte Zitat nicht Ausdruck des Wunsches, friedlich und in gegenseitigem Respekt mit den USA leben zu wollen?
      Ist dies etwa zuviel verlangt in einem Prozess des „Aufeinanderzugehens“, wenn die eine Seite einfach in ihren Rechten respektiert werden möchte?

  • Niemand sollte überrascht sein über Dr. Datenschutz und die Anti-ULD-Linie.

    Aus der Eigenwerbung: „Praxisnahe und wirtschaftsorientierte Datenschutzorganisation für Ihr Unternehmen“

    Wessen Interessen vertritt die intersoft consulting services AG? Bürgerinteressen oder Unternehmensinteressen? Wer bezahlt die Gehälter der ics-Mitarbeiter? Tipp: Es sind nicht die Bürger.

    • Ja, wir beraten Unternehmen, die uns auch dafür bezahlen. Das tun sie aber nicht, weil ihnen der Datenschutz egal ist und sondern gerade weil sie sich an datenschutzrechtliche Vorschriften halten wollen. Dafür brauchen sie Lösungsansätze, mit denen sie irgendwie umgehen können und dafür wollen wir sie im Sinne einer Verbesserung des Datenschutzes auch unterstützen (siehe Jens oben). Trotzdem müssen wir nicht alles gut finden, was das ULD sagt. Und wie man hier sieht, führt das ja auch zu einer durchaus interessanten Diskussion.

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