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Ulrich Kelber als neuer Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI) gewählt

Ulrich Kelber als neuer Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI) gewählt

Mit Ulrich Kelber als Nachfolger von Andrea Voßhoff wurde erstmals ein Informatiker in das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt. Der Auswahlprozess erfüllte dabei leider nicht die neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Es bleibt aber zumindest die Hoffnung, dass jetzt ein Fachmann mit entsprechender Erfahrung die Behörde leitet.

Ulrich Kelber als neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Mit 444 Stimmen bei 176 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen wurde Ulrich Kelber zum Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Er erhielt damit nicht nur mehr Stimmen als zur Wahl erforderlich waren (355), sondern be­mer­kens­wer­ter­wei­se auch mehr Stimmen als SPD und CDU zusammen im Bundestag haben (398).

Der neue Leiter der Datenschutzbehörde sitzt seit dem Jahr 2000 für die SPD im Bundestag. Unter anderem war er in dieser Zeit als parlamentarischer Staatssekretär für Verbraucherschutz, Mietrecht und Digitales zuständig, zudem verfügt er über rund zehn Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Er dürfte damit deutlich mehr Fachkenntnis mitbringen als seine vielfach kritisierte Vorgängerin Andrea Voßhoff.

Bei den datenschutzrelevanten Abstimmungen der letzten Jahre trat er nicht durchgehend für maximalen Datenschutz ein. Auch wenn er, entgegen der Parteilinie, gegen Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung war, stimmte er beispielsweise 2015 mit der SPD für eine Wiedereinführung der (nun vorerst wieder ausgesetzten) Vorratsdatenspeicherung.

Bundesdatenschutzbeauftragter: Auswahlverfahren bleibt mangelhaft

Deutliche Kritik einstecken musste in den letzten Monaten das Auswahlverfahren vor der Wahl im Bundestag. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte das in Art. 53 eigentlich anders vorgesehen:

„Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird (…)“

Die heutige Wahl zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verlief jedoch wie üblich und in § 11 BDSG vorgesehen auf Vorschlag der Bundesregierung ohne definiertes und vor allem transparentes Auswahlverfahren. Der Kandidat wurde ohne Ausschreibung oder öffentliche Beteiligung von der SPD benannt.

Mögliche Auswirkungen dieses Gesetzesverstoßes geht Dr. Malte Engeler in seinem Beitrag nach, eine längere aber durchaus spannende Ausführung.

Ein dynamischer Start im Amt?

Herrn Kelber ist zu wünschen, dass er den Start in seine neue Tätigkeit mit mehr Schwung angeht als seine Vorgängerin. Nach den berühmten 100 Tagen im Amt fragten sich damals ja viele, ob Andrea Voßhoff überhaupt ein einziges Mal aktiv geworden war. Sichtbar war sie auf jeden Fall nicht, auch wenn sie im weiteren Verlauf ihrer Amtszeit einige deutliche Ausrufezeichen setzen und beispielsweise das Personal deutlich aufstocken konnte. Die Sterne für eine aktivere Amtszeit stehen nicht schlecht. Kelber gab sich in der Vergangenheit z.B. auf Twitter durchaus diskussionsfreudig.

Drücken wir uns und dem neuen Amtsinhaber also die Daumen, dass er die Rolle von Anfang an mit Leben füllt.

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  • Telekom hat die Emailkonten ihrer Kunden an ein Privatunternehmen verkauft, damit auch alle persönlicehn Daten etc. Mit welchem Recht verkauft diese Bundesregierung die Daten und deren Nutzung der Bürger/innen dieses Landes an Privatunternehmen? Die Telekom geht aus der Post AG hervor, die ehemals zu 100 % staatlich war. Die Telekom gehört noch immer – so hoffe ich jedenfalls – zum größten Teil diesem Staat! Ich habe Zorn und Wut, dass wir als Bürger/innen dieses Taates absolut rechtlos dieser Bundesregierung ausgesetzt sind! Ich werde das bei künftigen Wahlen zu berücksichtigen wissen! Leider ist diese Regierung und ihre Repräsentanten ja nicht erreichbar! Und Sie reden ja auch nur von Menschen (und damit nur von „Menschenrechten“). Darüber hinaus sind wir aber auch Bürger und Bürgerinnen mit Bürger/innen-Rechte und -pflichten! Diese Regierung, dieser Bundestag mit all seinen Abgeordneten sind den Bürger/innen gegenüber verpflichtet! Deren Rechte zu achten und zu schützen! Nicht zu verkaufen! Ich jedenfalls werde mir das nicht gefallen lassen! Auch, wenn ich nur über „Wahlstimmzettel“ mich äußern kann, die ja auch von dieser Regierung bereits an „namhafte Analytiker“ bereits verkauft wurden!

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