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UN nimmt Resolution an – Mehr Datenschutz, weniger Überwachung

UN nimmt Resolution an – Mehr Datenschutz, weniger Überwachung

Gestern wurde eine Resolution vom Ausschuss für Menschenrechte angenommen, worin Brasilien und Deutschland sich für mehr Datenschutz und weniger Überwachung in den Vereinten Nationen aussprechen. Bereits im letzten Jahr hat die UN auf deutsch-brasilianische Initiative klargestellt, dass ein einheitlicher Schutz der Menschenrechte sowohl online als auch offline gewährleistet werden muss.

Kampf gegen die Five Eyes

Die Spähaffäre sorgte in Brasilien für größere Empörung als in Deutschland und belastet seit dieser Zeit das politische Verhältnis zu den USA erheblich. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden treiben Brasilien und Deutschland das Thema Datenschutz bei den Vereinten Nationen voran. Widerstand gibt es von den Mitgliedern der Five Eyes: Australien, Großbritannien, Neuseeland und den USA. Die jüngste Resolution wird jedoch von 65 weiteren Ländern unterstützt und wird im Dezember der UN-Generalversammlung vorgelegt.

Schutz von Metadaten

In der Resolution wird erstmals auch der Schutz von Metadaten behandelt. Metadaten enthalten Informationen über die Umstände der Kommunikation wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zeitpunkt, Dauer, Betreffzeilen von E-Mails oder besuchte Webseiten. Diese Daten seien ebenso so sensibel wie der Inhalt der Kommunikation selbst, führt der deutsche UN-Botschafter Harald Braun als Begründung des deutsch-brasilianischen Vorstoßes treffend aus. Denn diese Daten geben unter Umständen tiefe

„Einblicke in das Verhalten, die sozialen Beziehungen, private Vorlieben und die Identität“

Schutz auch gegenüber Unternehmen

Ein weiterer Punkt der Resolution sind die Pflichten privater Unternehmen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Es wird klargestellt, dass die Menschenrechte nicht nur von staatlichen Einrichtungen, sondern auch von Unternehmen der Privatwirtschaft beachtet werden sollen. So seien Menschenrechte auch dann zu achten, wenn private Unternehmen die Überwachung durchführen.

Effektiver Rechtsbehelf bei Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre

Zudem fordert die Resolution einen effektiven Rechtsbehelf wie er in Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgesehen ist. Betroffene sollen eine Möglichkeit haben, sich gegen rechtswidriges und willkürliches Ausspähen zu wehren. Es könnte zudem nicht sein, dass Menschenrechtsverteidiger allein aufgrund ihres Engagements ebenfalls zu Überwachungsobjekten gemacht werden.

Rechtlich nicht bindend

Die Resolution beinhaltet sehr wichtige Klarstellungen, deren Umsetzung in allen 193 Mitgliedsstaaten jedoch eine Wunschvorstellung bleiben wird. Obwohl die Annahme der Resolution als sicher gilt, entfaltet diese keine rechtlich bindende Wirkung in den Mitgliedsstaaten. In den USA wurde kürzlich noch die NSA-Reform gestoppt, welche die Macht der NSA deutlich gemindert hätte. Nicht jeder Mitgliedsstaat sieht sich in der Pflicht, bei Überwachungsaktivitäten die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu beweisen. Trotzdem ist die Resolution ein wichtiger – wie von Braun betont – längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu mehr Datenschutz. Mit der Einführung des Amts eines UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre wird dieser Weg hoffentlich dauerhaft weiter verfolgt.

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